Gehrer: Transparenz und Vergleichbarkeit von Studien für europäische Mobilität  

erstellt am
09. 11. 04

„Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung in Österreich 2004“
Wien (bm:bwk) - Der Bologna-Prozess ist ein vorbildliches Beispiel für die freiwillige Kooperation von Hochschuleinrichtungen im europäischen Raum. „Diese Zusammenarbeit bringt Transparenz und Vergleichbarkeit von Studien im Interesse einer europäischen Mobilität und eröffnet dadurch jungen Menschen noch mehr Möglichkeiten, internationale Erfahrungen zu sammeln“, sagte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer anlässlich der Veröffentlichung des „Berichts über den Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung in Österreich 2004“.

Der internationale Trend bewegt sich in Richtung „Konkurrenz um die besten Köpfe“. In diesem Kontext ist eine ausschließlich nationale Sichtweise überholt. Jetzt geht es um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Bildungseinrichtungen in Europa. Mit der Bologna-Erklärung werden schon länger geplante Reformen im tertiären Bildungsbereich durchgeführt. Durch sie wird die Gemeinschaft der Hochschulinstitutionen eingeladen, ihren Beitrag zum Erfolg des Reformprozesses zu leisten. „Mit der europaweiten Fortführung des Bologna-Prozesses wird die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des europäischen Hochschulraumes gegenüber dem amerikanischen und dem asiatischen Raum maßgeblich gesteigert“, so Gehrer.

Aus österreichischer Sicht hat der Bologna-Prozess wesentlich dazu beitragen, die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungsbereiches voranzutreiben. Österreich hat auf gesetzlicher Ebene mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002 sowie der Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes 2002 rasch reagiert. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur begleitet die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses mit einem eigenen Monitoring-Projekt. Der im Rahmen dieses Projektes entstandene „Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung in Österreich 2004“ („Monitoring report“) beinhaltet einen Überblick bis 2003. Bis zum Wintersemester 2003 wurde bereits rund ein Viertel der ordentlichen, zu einem ersten Abschluss führenden Studien an Universitäten in zweistufige Bakkalauerats-/Magisterstudien umgewandelt. Im Bereich der Fachhochschulen konnten erstmals im Wintersemester 2003 sechs Bakkalaureatsstudien belegt werden, im Wintersemester 2004 werden bereits 36 angeboten werden.

Einen zentralen Stellenwert nimmt die Beseitigung von Mobilitätshindernissen für Studierende, Lehrende und Forschende ein. An den Universitäten und Fachhochschulen liegt in Summe die Outgoing-Mobilität über der Incoming-Mobilität. Mehr als ein Viertel der österreichischen Absolventinnen und Absolventen der Universitäten und Fachhochschulen kann während des Studiums einen Auslandsaufenthalt verbuchen. Neben intensiven Bemühungen für den Outgoing-Bereich ist eine ebensolche Anstrengung für den Incoming-Bereich von großer Bedeutung, denn die österreichischen Hochschulen profitieren mindestens ebenso von ausländischen Studierenden, Lehrenden und Forschenden in Österreich wie vom Input jener, die Erfahrungen im Ausland sammeln. Besonders hervorzuheben ist weiters der Anteil von fast einem Fünftel ausländischer Studierender an den Universitäten, womit Österreich international gesehen im absoluten Spitzenfeld liegt. Vor allem die Universitäten der Künste, die Wirtschaftsuniversität Wien und die Technische Universität Wien weisen einen hohen Anteil an ausländischen Studierenden auf.

Die wesentlichen Ziele des Bologna-Prozesses sind: die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diplomzusatz/Diploma Supplement), die Schaffung eines zweistufigen Studiensystems (Bakkalaureat, Magister), die Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell (European Credit Transfer and Accumulation System), die Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie von Verwaltungspersonal, die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens sowie der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes, die Einbeziehung der Hochschulinstitutionen und der Studierenden, die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulbildung sowie die engere Verbindung des Europäischen Hochschulraumes mit dem Europäischen Forschungsraum und in diesem Zusammenhang seit Berlin im September 2003 die Ausweitung des Bologna-Prozesses auf einen dritten Studienzyklus – die Doktorand/inn/enausbildung.
     
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