Asyl: Kärnten hat Kündigung der 15a Vereinbarung vollzogen   

erstellt am
22. 11. 04

LH Haider kritisiert BM Strassers Asylgesetzverschärfung als unzureichend – UBAS soll abgeschafft werden, nur noch Aufnahme von Flüchtlingen nach Genfer Konvention
Klagenfurt (lpd) - Den Rücktritt Kärntens von der 15a Vereinbarung zur Grundversorgung von Asylanten hat Landeshauptmann Jörg Haider am Freitag (19. 11.) allen Landeshauptleuten sowie dem Bundeskanzler mitgeteilt. Damit sei Kärnten unter Berufung auf die Wiener Vertragsrechtskonvention mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag zwischen Bund und Ländern ausgestiegen, betonte Haider heute, Samstag, vor Journalisten in Klagenfurt. Grund dafür sei, dass es seit Vertragsabschluss zu einem enormen Anstieg der Personen in der Grundversorgung durch die Aufnahme von Illegalen oder nicht hilfsbedürftigen Fremden gekommen sei. Kärnten sei nicht bereit, die damit entstandene massive budgetäre Belastung zu übernehmen, sagte Haider und sprach von einer Kostenverzehnfachung seit dem Jahr 2002. Zur von Innenminister Ernst Strasser geplanten Verschärfung des Asylgesetztes meinte der Landeshauptmann, dass diese zu begrüßen sei, Strassers vorgeschlagene Maßnahmen aber nicht ausreichend seien.

Grundlage bei Vertragsabschluss seien 16.800 Personen in der Grundversorgung gewesen, erklärte Haider. Innerhalb weniger Monate sei diese Zahl jedoch auf rund 27.000 Personen angestiegen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass viele Illegale mit der Vereinbarung in die Legalität geführt worden seien. Massive Kritik übte er in diesem Zusammenhang am Wiener Bürgermeister Michael Häupl sowie an solchen freiwilligen Hilfsorganisationen, die Asylmissbrauch unterstützten. Beim Abschluss der Grundversorgungsvereinbarung sei klar hervorgegangen, dass nur Asylanten mit positivem Bescheid, Asylwerber in einem laufenden Asylverfahren sowie Flüchtlinge in Betreuung durch die Bundesländer von der Regelung erfasst werden sollten. Dies sei dem damaligen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Tirols Herwig van Staa, auf Anfrage beim Innenministerium nochmals bestätigt worden. Van Staa sei in dieser Angelegenheit auch bereit, als "Zeuge" für das Land Kärnten aufzutreten, betonte Haider.

Ein weiterer Grund Kärntens sei die enorme budgetäre Belastung durch den Anstieg an zu betreuenden Personen. Nach 670.000 Euro im Jahr 2002 habe man heuer bereits 6,5 Mio. Euro dafür aufwenden müssen, Berechnungen würden für die kommenden Jahre sogar 11,3 Mio. Euro prognostizieren. Obwohl es einen Rückgang von 24 Prozent bei den Asylwerbern gebe, steige die Zahl der zu Versorgenden, da immer mehr aus der Illegalität auftauchen würden. Haider sprach von rund 93.000 Untergetauchten in den letzten Jahren, deren Finanzierung sei eine "Vernichtung von Steuergeld". Für die Kündigung der Vereinbarung habe Kärnten somit eine "klare rechtliche und sehr gute Position", betonte er. Die übrigen Vertragspartner hätten nunmehr eine dreimonatige Einspruchsfrist, die von diesen wohl nicht genützt werde, wie der Landeshauptmann meinte.

Die von Innenminister Strasser vorgeschlagene Verschärfung des Asylgesetztes bezeichnete Haider als nicht ausreichend. So sei beispielsweise die Abschaffung der dritten Instanz Verwaltungsgerichtshof bei Asylverfahren nicht zielführend. Vielmehr sollte das "Problemkind", der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), abgeschafft werden. Dieser habe trotz seiner vielen Mitarbeiter und einem Kostenaufwand von Hunderten Mio. einen Rückstand von 23.000 Fällen. Die Agenden des UBAS sollten auf die "leistungsfähigen" Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder aufgeteilt werden, anstatt sie dieser "Schläfertruppe" zu überlassen, die "Legionen von Scheinasylanten" produziere, so der Landeshauptmann.

Ebenfalls forderte Haider, dass Beihilfe zu Asylmissbrauch unter Strafe gestellt werde und dass straffällig gewordene Asylanten sofort in sichere Drittstaaten abgeschoben würden. Auch sollten Erstaufnahmezentren an den Grenzen installiert werden, die ausschließlich Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention aufnehmen sollten. Asylwerber sollten weiters eine klare Verpflichtung zur Identitätsklärung haben und Sozialleistungen sollten nach Erhalt des Asylbescheids nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Neben einer Absage an die "großzügige Regelung" beim Familiennachzug forderte Haider vom Bund auch klar deklarierte Gründe für Asyl. Nur noch 14 bis 16 Prozent der Asylanten sind laut dem Landeshauptmann nämlich Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention.
     
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