Brüssel (eu-int) - Ob bei Befragungen, Kontrollen oder sonstigen Untersuchungstätigkeiten: auf
die Zulässigkeit der Beweismittel ist immer zu achten. Dieser für alle Untersuchungen des Europäischen
Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) geltende Grundsatz hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Wenn die
einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden, kann ein abschließender Untersuchungsbericht
des OLAF in allen Mitgliedstaaten der EU als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Im Rahmen einer
heute endenden zweitägigen Konferenz in Brüssel haben Rechtsexperten des OLAF mit 65 auf dem Gebiet der
Betrugsbekämpfung tätigen Staatsanwälten aus 31 Ländern über die praktischen Auswirkungen
dieser Bestimmung diskutiert.
“Der Erfolg der Arbeit von OLAF hängt von einer genauen Kenntnis der einschlägigen nationalen Bestimmungen
ab und vom Wissen der nationalen Staatsanwälte um die Rolle und Kompetenzen von OLAF", so der Generaldirektor
des OLAF, Franz-Hermann Brüner: “Der regelmäßige Austausch zwischen den OLAF-Mitarbeitern und Vertretern
der Justiz über bewährte Praktiken und die gegenseitigen Erwartungen ist äußerst nützlich
für die Korruptions- und Betrugsbekämpfung."
“Zusammenarbeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft gegen Betrug und Korruption",
war das Motto der von OLAF in Brüssel veranstalteten Zweiten EU-Konferenz der Betrugsbekämpfer. Ziel
war, die Teilnehmer über die Arbeitsweise von OLAF zu informieren und zu klären, wie die Untersuchungen
des Amts noch gezielter auf das spätere justizielle Follow-up ausgerichtet werden können. Da die OLAF-Untersuchungsberichte
in allen EU-Ländern als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden können, wird bei allen Untersuchungen
darauf geachtet, dass die einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden und die Untersuchungsergebnisse
fundiert genug sind, um an die nationalen Staatsanwaltschaften übermittelt werden zu können. Das OLAF
hat seit seiner Gründung über 300 Fälle an nationale Justizbehörden weitergegeben, und diese
haben in über 200 Fällen entsprechende Folgemaßnahmen eingeleitet. Bei OLAF selbst trägt ein
speziell zu diesem Zweck eingerichtetes Referat aus Richtern und Staatsanwälten zu dieser Aufgabe bei.
Die Verfolgung vermuteter Straftaten liegt allein in der Kompetenz der nationalen Justizbehörden, auch wenn
es um die finanziellen Interessen der Europäischen Union geht.
Die Rechtsgrundlage für OLAF besagt, dass dessen Untersuchungsberichte in der gleichen Weise und unter denselben
Bedingungen wie die Verwaltungsberichte der Kontrolleure der einzelstaatlichen Verwaltungen zulässige Beweismittel
in den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren der Mitgliedstaaten darstellen. Hauptbedingung hierfür ist, dass
die im Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Verfahrensvorschriften erfüllt wurden. Bei anschließenden
Ermittlungen der nationalen Justizbehörden kann OLAF dann der Staatsanwaltschaft weitere Unterstützung
leisten.
Durch die Schaffung eines Europäischen Staatsanwalts, wie sie im Europäischen Verfassungsvertrag vorgesehen
ist, der sich derzeit in der Ratifizierungsphase befindet, würde in Zukunft die Verfolgung von Betrugsdelikten,
die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind, in den Händen dieses neuen Organs konzentriert
werden. |