Zusammenarbeit zwischen OLAF und den nationalen Staatsanwaltschaften  

erstellt am
22. 11. 04

Brüssel (eu-int) - Ob bei Befragungen, Kontrollen oder sonstigen Untersuchungstätigkeiten: auf die Zulässigkeit der Beweismittel ist immer zu achten. Dieser für alle Untersuchungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) geltende Grundsatz hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Wenn die einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden, kann ein abschließender Untersuchungsbericht des OLAF in allen Mitgliedstaaten der EU als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Im Rahmen einer heute endenden zweitägigen Konferenz in Brüssel haben Rechtsexperten des OLAF mit 65 auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung tätigen Staatsanwälten aus 31 Ländern über die praktischen Auswirkungen dieser Bestimmung diskutiert.

“Der Erfolg der Arbeit von OLAF hängt von einer genauen Kenntnis der einschlägigen nationalen Bestimmungen ab und vom Wissen der nationalen Staatsanwälte um die Rolle und Kompetenzen von OLAF", so der Generaldirektor des OLAF, Franz-Hermann Brüner: “Der regelmäßige Austausch zwischen den OLAF-Mitarbeitern und Vertretern der Justiz über bewährte Praktiken und die gegenseitigen Erwartungen ist äußerst nützlich für die Korruptions- und Betrugsbekämpfung."

“Zusammenarbeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft gegen Betrug und Korruption", war das Motto der von OLAF in Brüssel veranstalteten Zweiten EU-Konferenz der Betrugsbekämpfer. Ziel war, die Teilnehmer über die Arbeitsweise von OLAF zu informieren und zu klären, wie die Untersuchungen des Amts noch gezielter auf das spätere justizielle Follow-up ausgerichtet werden können. Da die OLAF-Untersuchungsberichte in allen EU-Ländern als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden können, wird bei allen Untersuchungen darauf geachtet, dass die einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden und die Untersuchungsergebnisse fundiert genug sind, um an die nationalen Staatsanwaltschaften übermittelt werden zu können. Das OLAF hat seit seiner Gründung über 300 Fälle an nationale Justizbehörden weitergegeben, und diese haben in über 200 Fällen entsprechende Folgemaßnahmen eingeleitet. Bei OLAF selbst trägt ein speziell zu diesem Zweck eingerichtetes Referat aus Richtern und Staatsanwälten zu dieser Aufgabe bei.

Die Verfolgung vermuteter Straftaten liegt allein in der Kompetenz der nationalen Justizbehörden, auch wenn es um die finanziellen Interessen der Europäischen Union geht.

Die Rechtsgrundlage für OLAF besagt, dass dessen Untersuchungsberichte in der gleichen Weise und unter denselben Bedingungen wie die Verwaltungsberichte der Kontrolleure der einzelstaatlichen Verwaltungen zulässige Beweismittel in den Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren der Mitgliedstaaten darstellen. Hauptbedingung hierfür ist, dass die im Recht des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Verfahrensvorschriften erfüllt wurden. Bei anschließenden Ermittlungen der nationalen Justizbehörden kann OLAF dann der Staatsanwaltschaft weitere Unterstützung leisten.

Durch die Schaffung eines Europäischen Staatsanwalts, wie sie im Europäischen Verfassungsvertrag vorgesehen ist, der sich derzeit in der Ratifizierungsphase befindet, würde in Zukunft die Verfolgung von Betrugsdelikten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind, in den Händen dieses neuen Organs konzentriert werden.
     
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