Bürger nehmen Europäischen Bürgerbeauftragten zunehmend in Anspruch  

erstellt am
19. 11. 04

Brüssel (eu-int) - Die Bürger machen von ihrem Recht, sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren, zunehmend Gebrauch. Das zeigt die Zahl der Beschwerden, die in den ersten zehn Monaten des Jahres 2004 um beispiellose 54% im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2003 gestiegen ist. Der Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, merkt dazu Folgendes an: "Ich bin überzeugt, dass der Anstieg in der Zahl der Beschwerden darauf zurückzuführen ist, dass die Bürger mehr über ihre Rechte wissen, und nicht darauf, dass sich die Verwaltungstätigkeit der europäischen Institutionen verschlechtert hat." Dennoch bleibt immer Raum für Verbesserungen. Vor diesem Hintergrund wird der Bürgerbeauftragte in der bevorstehenden Debatte des Europäischen Parlaments über seinen Jahresbericht 2003 einige Themen hervorheben. Im Mittelpunkt stehen:

Mehr Transparenz: "Wir sollten die Bedeutung von Transparenz nicht unterschätzen, wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürger zu gewinnen", sagt der Bürgerbeauftragte. Der De Rossa-Bericht[1] hebt zu Recht hervor, dass dieser Bereich besonderer Beachtung bedarf, denn die meisten zulässigen Beschwerden beim Bürgerbeauftragten beziehen sich auf das Ausbleiben einer Antwort oder die Verweigerung einer Auskunft. "Aus diesem Grund habe ich erst in der vergangenen Woche in Reaktion auf eine Beschwerde eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Rat der Europäischen Union aufgefordert, seine Weigerung zu überdenken, den Beschluss zu fassen, öffentlich zu tagen, wann immer er in seiner legislativen Funktion tätig wird. Die Verfassung für Europa sieht vor, dass der Rat öffentlich tagt, wenn er einen Gesetzesentwurf verhandelt und darüber abstimmt. Da die Verfassung bereits von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist, sollten Bürger nicht auf diesen grundlegenden Offenheitsschub warten müssen, bis sie in Kraft tritt. Ich glaube fest daran, dass wir Verhandlungen hinter verschlossenen Türen - über Dinge, die das tägliche Leben unserer Bürger beeinflussen - nicht beibehalten können", argumentiert der Bürgerbeauftragte.

Gute Verwaltungspraxis: Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis, den das Europäische Parlament im Jahr 2001 gebilligt hat, wird noch nicht von allen Organen und Institutionen der EU vollständig umgesetzt. "Ich habe die Sorge, dass die gegenwärtige Situation, in der es viele verschiedene und einander überschneidende Kodizes gibt, es den Bürgern erschwert, ihre Rechte zu erkennen", sagt der Bürgerbeauftragte. "Ich erwarte von der neuen Kommission, dass sie auf die Verpflichtungen, die ihr Vorgänger eingegangen ist, aufbaut, indem sie unverzüglich anfängt, an einem Europäischen Verwaltungsrechtsgesetz zu arbeiten, für das die Verfassung die Rechtsgrundlage bildet."
Weitere Informationen

Das Europäische Parlament wird seine Debatte über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2003 am 18. November um 10 Uhr in Straßburg abhalten. Der Jahresbericht 2003 des Bürgerbeauftragten ist - ebenso wie die separate Veröffentlichung "Zusammenfassung und Statistiken" - in 20 Sprachen auf seiner Website einsehbar unter: http://www.euro-ombudsman.eu.int/report/de/default.htm Der Jahresbericht 2003 hält den Fortschritt fest, den die Einrichtung bei der Bearbeitung von Beschwerden, bei der Förderung guter Verwaltungspraxis und bei dem Bestreben, ihre Bekanntheit bei den Bürgern zu erhöhen, gemacht hat.
     
zurück