Innsbruck (rms) - Ab 1. Jänner 2005 tritt das neue "Wohnrechtliche
Außerstreitbeilegungsgesetz" in Kraft - bei Einschlagen des Gerichtsweges verbunden mit möglichen
Kosten. Wenn sich Mieter/innen in Streitfragen etwa wegen Mietzins- oder Betriebskosten an das Gericht wenden,
tragen sie ab nächstem Jahr das finanzielle Risiko, die gegnerischen Anwalts- oder Gerichtskosten tragen zu
müssen. Keinen Kostendruck gibt es bei der Schlichtungs- und Parifizierungsstelle der Stadt: "Bei Verfahren,
die hier eingeleitet werden, sind die Kosten auch weiterhin nicht zu tragen", so StRin. Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter
in einem Pressegespräch Donnerstag (18. 11. ) gemeinsam mit Daniela Immitzer, stellvertretende Referentin.
In Sachen Mietrecht, Heizkostenabrechnungsgesetz, Wohnungsgemeinnützigkeit- und Wohnungseigentumsgesetz ist
die Schlichtungs- und Parifizierungsstelle der Stadt Innsbruck gefragter, qualifizierter und risikofreier Ansprechpartner.
Allein im heurigen Jahr wurden bisher über 4.400 Beratungen (mündlich und telefonisch) von dem drei Mann/Frauen
Sachbearbeiter/innen Team durchgeführt.
Umfassende Beratung wird groß geschrieben. Ist die Miete zu hoh, passen die Betriebskosten gehören u.a.
zum täglichen Fragenkatalog. "Unser Angebot wird von Vermietern und Mietern gerne angenommen", unterstreicht
Daniela Immitzer die Richtlinie ihres Referates, "objektiv die Waage zwischen beiden Seiten zu halten."
Das erklärte Ziel: Bereits im Vorfeld einen Vergleich zu erzielen und beide Parteien zu beraten und zu unterstützen,
ist erfolgreich. Nur 112 Verfahren mussten in den ersten 10 Monaten dieses Jahres eingeleitet werden! Und davon
gingen nur zwischen 3 und 5 Prozent weiter an das Gericht - der Großteil wurde einvernehmlich gelöst,
die Entscheidungen der Schlichtungsstelle werden (zu fast 100 Prozent" akzeptiert.
"Hier wird eine gute, objektive Arbeit geleistet", bilanziert StRin: Dr. Pokorny-Reitter als zuständige
politische Referentin: "Die Schlichtungs- und Parifizierungsstelle ist eine zentrale Serviceinrichtung der
Stadt. Sie verhilft Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht, die ansonsten wegen eines oft geringen Einkommens
das Risiko eines Gerichtsverfahrens scheuen würden!" |