Österreich übernimmt Vorsitz der Alpenkonferenz bis 2006
- Alpenzustandsbericht soll die dringlichsten Probleme identifizieren
Garmisch-Partenkirchen (bmlfuw) - Der österreichische Umweltminister Josef Pröll übernahm
am Dienstag (16. 11.) für die Dauer von zwei Jahren den Vorsitz der Alpenkonferenz auf der Grundlage
der 1991 in Salzburg unterzeichneten Alpenkonvention. Pröll: „Ich sehe eine zentrale Aufgabe des österreichischen
Vorsitzes darin, dieses internationale Vertragswerk in den Dienst der ansässigen Bevölkerung zu stellen
und den Lebensraum der Berge ökologisch, sozial und kulturell nachhaltig abzusichern.“ Es gelte mit den Menschen
vor Ort Lösungen zu den anstehenden Herausforderungen – etwa im Verkehrsbereich oder im Tourismus – zu finden,
und nicht gegen sie. In diesem Sinne kündigte Pröll an, die Arbeiten zur Erstellung eines umfassenden
Alpenzustandsberichtes unter österreichischem Vorsitz engagiert voranzutreiben: „Diese solide wissenschaftliche
Aufarbeitung der dringlichsten Probleme wird eine wichtige und objektive Grundlage künftiger politischer Entscheidungen
bilden.“
Ein für Österreich dementsprechend zentrales Vorhaben betrifft daher das Image der Alpenkonvention in
der breiten Bevölkerung. Österreich möchte die Chance als Vorsitzland nützen, um der Bevölkerung
deutlich machen, dass es sich bei der Alpenkonvention nicht um realitätsferne Bürokratie, sondern, um
eine wesentliche Entwicklungschance für den Alpenraum handelt. Es geht dabei nicht darum, eine Einheitslösung
für den gesamten Alpenraum zu entwerfen, sondern darum, die vorhandene Vielfalt und Identität der Gemeinden,
Täler, Regionen und Gebirgszüge zu bewahren. Vor diesem Hintergrund begrüßte Pröll das
heute in Garmisch-Partenkirchen unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Alpenkonvention und dem Gemeindenetzwerk
„Allianz in den Alpen“, das die Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung der Alpenkonvention stärkt. Für
Österreich unterzeichnete der Bürgermeister von Mäder in Vorarlberg, Rainer Siegele.
Als weitere Schwerpunkte der Arbeit unter österreichischem Vorsitz sieht Umweltminister Josef Pröll:
- den Abschluss einer Deklaration zum Bereich „Bevölkerung und Kultur“,
- die Stärkung der Effektivität und Effizienz des Ständigen Sekretariats,
- die stärkere Beteiligung junger Menschen am Prozess der Alpenkonvention, etwa durch die Einberufung eines
Jugendparlaments
- sowie die Einleitung eines Überprüfungsmechanismus zur Stärkung der Umsetzung der Alpenkonvention
in den Unterzeichnerstaaten.
Pröll begrüßte in diesem Sinne die heutige Beschlussfassung des „Mehrjährigen Arbeitsprogramms
2005 – 2010“. Besondere Bedeutung komme dabei aus österreichischer Sicht dem Bereich des Verkehrs zu. Hier
geht es unter anderem um eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Unterzeichnerstaaten zur Verbesserung der alpenüberquerenden
Schienenkorridore sowie den Ausbau von Angeboten im öffentlichen Verkehr.
Als Land- und Forstwirtschaftsminister unterstrich Pröll schließlich die Bedeutung der Leitlinien zur
Berglandwirtschaft im Rahmen der Alpenkonvention auch für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen
Union: „Entsprechende Abgeltungen für die besonderen Erschwernisse der Landbewirtschaftung durch Bergbauern
in benachteiligten Gebieten müssen aus österreichischer Sicht bei den aktuell in Brüssel stattfindenden
Verhandlungen über Zukunft der Ländlichen Entwicklung verankert werden.“
Die Alpenstaaten haben das „Übereinkommen zum Schutz der Alpen“ am 7. November 1991 in Salzburg unterzeichnet
und später in 8 Durchführungsprotokollen (Verkehr, Naturschutz, Berglandwirtschaft, Bergwald, Raumplanung,
Energie, Bodenschutz sowie Tourismus) konkretisiert. Ziel dieses Zusammenschlusses der sieben Alpenländer
sowie der Europäischen Gemeinschaft ist es, die ständig wachsende Beanspruchung der Alpen durch den Menschen
in Einklang mit den ökologischen Ansprüchen der nachhaltigen Entwicklung zu bringen. Als internationales
und völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen legt die Alpenkonvention dabei großes Augenmerk
auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten.
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