Gesundheitsreform 2005  

erstellt am
17. 11. 04

Schüssel: Gesundheitsreform garantiert hohe Qualität des Gesundheitssystems
Wien (bpd) - Die Bundesregierung beschloss am Dienstag (16. 11.) den Finanzausgleich sowie die Gesundheitsreform 2005. Die Einigung über den Finanzausgleich umfasst unter anderem Reformmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung von finanzschwachen, kleinen Gemeinden sowie für regionale bildungspolitische Maßnahmen. "Kleine Gemeinden werden künftig wesentlich besser gestellt", so Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. So werden den Kleinstgemeinden zusätzliche 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 50 Millionen Euro werden für die Erhaltung von Bildungsstandorten, kleinen Schulen und Integrationseinrichtungen im ländlichen Raum verwendet.

Die Finanzierung des Gesundheitssystems werde durch die Gesundheitsreform nachhaltig abgesichert, betonte Schüssel. So teilen sich die Maßnahmen der Krankenanstaltenfinanzierung auf zwei Bereiche auf. 150 Millionen Euro werden zur Finanzierung der Gesundheitskassen zur Verfügung gestellt. 150 Millionen Euro kommen den Bundesländern zu Gute, in deren Aufgabenbereich die Spitalserhaltung fällt. "Die einnahmenseitigen Maßnahmen werden durch ein gleichwertiges Paket an Ausgabenreduktionen ergänzt. Für jeden Euro, der neu in das System fließt, muss ein Euro eingespart werden. Damit erhalten wir die steigende Qualität des Gesundheitssystems", so Schüssel. Weitere Eckpunkte der Gesundheitsreform sind die Einrichtungen von Landesgesundheitsplattformen, an denen sich die Bundesländer und die Sozialversicherungen verbindlich beteiligen. Ihre Aufgabe wird es sein, die gemeinsame Steuerung und Planung der Finanzmittel für die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser zu übernehmen. Ebenso wird eine Bundesgesundheitsagentur eingerichtet, die die bisherigen Aufgaben der Bundesstrukturkommission übernehmen wird. Darunter fallen die Bedarfsplanung für Krankenhäuser sowie die Ausarbeitung der regionalen medizinischen Versorgung. Ergänzt wird das Gesundheitspaket durch ein Rahmengesetz über die Gesundheitsqualität, das Gesundheitstelematikgesetz sowie ein Gesetz über die Einführung des elektronischen Gesundheitsaktes.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete über den am Dienstag (16. 11.) beschlossenen österreichischen Stabilitätspakt, der für die nächsten vier Jahre gelten wird. Im Rahmen dieses Stabilitätspaktes haben sich die Länder verpflichtet, für die Jahre 2005 und 2006 jeweils 0,6% Überschüsse zu erwirtschaften. Im Jahr 2007 sollen die erwirtschafteten Überschüsse auf 0,7% und im Jahr 2008 auf 0,75% steigen.
     
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