Wien (rk) - Der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes,
Dipl.Kfm.Dr. Erich Pramböck, erinnerte am Montag (15. 11.) in einem Pressegespräch an die sieben
Forderungen der Städte und Gemeinden an den Österreich-Konvent. Die Österreichische Gemeindeverfassung
sei zwar relativ jung, sie stammt aus 1962, sei aber auch in Einzelbereichen verbesserungsfähig. Auch die
Bürger wollten mehr Kompetenzen für ihre Städte und weniger für den Bund.
Konkret, so Pramböck, müsse die Daseinsvorsorge als Staatsziel in die neue Verfassung. Die Gemeinden
müssen das verbriefte Recht erhalten, in ihrem Bereich Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, entweder
in Eigenregie oder durch Beauftragte. Die Wahlfreiheit sei ganz wesentlich.
Die interkommunale Kooperation, die Errichtung von Gemeindeverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften bringt
mehr Flexibilität und Effizienz.
Auch Städte mit weniger als 10.000 Einwohner sollten die Chance erhalten, als Statutarstadt weitere Leistungen
an zubieten.
Die Städte lehnen die Übernahme sicherheitspolitischer Aufgaben, etwa Fremdenrecht, Waffenrecht oder
Versammlungsrecht ab. Städte und Gemeinden können nicht zu Hilfs-Sheriffs des Innenministeriums werden.
Für den Finanzausgleich dürfe keine Alleinkompetenz des Bundes gelten, eine Steuerreform dürfe nicht
auf dem Rücken der Städte und Gemeinden durchgeführt werden. Hier müsse eine Verhandlungspflicht
eingeführt werden.
Der Konsultationsmechanismus habe sich in den letzten Jahre bewährt, er solle daher ausgebaut werden. Pramböck
erinnerte daran, dass es hier öfters Probleme bei der Umsetzung von EU- Regelungen gebe.
Im Hinblick auf die Europäische Währungsunion spricht sich der Städtebund für die Beibehaltung
des Stabilitätspaktes aus. Er dürfe jedoch nicht seitens des Bundes einseitig erlassen werden sondern
müsse auf Konsens beruhen. |