Städtebund erneuert sieben Forderungen an den Österreich-Konvent  

erstellt am
16. 11. 04

Wien (rk) - Der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Dipl.Kfm.Dr. Erich Pramböck, erinnerte am Montag (15. 11.) in einem Pressegespräch an die sieben Forderungen der Städte und Gemeinden an den Österreich-Konvent. Die Österreichische Gemeindeverfassung sei zwar relativ jung, sie stammt aus 1962, sei aber auch in Einzelbereichen verbesserungsfähig. Auch die Bürger wollten mehr Kompetenzen für ihre Städte und weniger für den Bund.

Konkret, so Pramböck, müsse die Daseinsvorsorge als Staatsziel in die neue Verfassung. Die Gemeinden müssen das verbriefte Recht erhalten, in ihrem Bereich Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, entweder in Eigenregie oder durch Beauftragte. Die Wahlfreiheit sei ganz wesentlich.

Die interkommunale Kooperation, die Errichtung von Gemeindeverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften bringt mehr Flexibilität und Effizienz.

Auch Städte mit weniger als 10.000 Einwohner sollten die Chance erhalten, als Statutarstadt weitere Leistungen an zubieten.

Die Städte lehnen die Übernahme sicherheitspolitischer Aufgaben, etwa Fremdenrecht, Waffenrecht oder Versammlungsrecht ab. Städte und Gemeinden können nicht zu Hilfs-Sheriffs des Innenministeriums werden.

Für den Finanzausgleich dürfe keine Alleinkompetenz des Bundes gelten, eine Steuerreform dürfe nicht auf dem Rücken der Städte und Gemeinden durchgeführt werden. Hier müsse eine Verhandlungspflicht eingeführt werden.

Der Konsultationsmechanismus habe sich in den letzten Jahre bewährt, er solle daher ausgebaut werden. Pramböck erinnerte daran, dass es hier öfters Probleme bei der Umsetzung von EU- Regelungen gebe.

Im Hinblick auf die Europäische Währungsunion spricht sich der Städtebund für die Beibehaltung des Stabilitätspaktes aus. Er dürfe jedoch nicht seitens des Bundes einseitig erlassen werden sondern müsse auf Konsens beruhen.
     
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