Beschneiung: Ausnahmen provozieren "Salamitaktik"  

erstellt am
29. 11. 04

LR Egger: Verbindliche Kriterien schaffen Rechtssicherheit
Bregenz (vlk) - In der Diskussion um den Betrieb von Beschneiungsanlagen fordert Wasserwirtschaftsreferent Landesrat Dieter Egger eine pragmatische Vorgangsweise: "Verbindliche Beschneiungskriterien sind zu definieren. Sind diese erfüllt, soll unabhängig von Terminen beschneit werden dürfen." Starre Termine und Ausnahmeregelungen hält er sachlich für wenig zielführend.

Für Egger ist kein sachlicher Nutzen eines starren Termins für den Beschneiungsbeginn erkennbar. Mit Ausnahmeregelungen würde lediglich eine "Salamitaktik" der Anlagenbetreiber provoziert. Zudem werde den Genehmigungsbehörden der Schwarze Peter zugeschoben. Denn die Ansichten darüber, was unter einem "begründeten Fall" für eine Ausnahmegenehmigung zu verstehen ist, werden massiv auseinander gehen. "Viel ehrlicher ist es deshalb, klare fachliche Kriterien zu definieren und einen früheren Beschneiungstermin von deren Erfüllung abhängig zu machen", so Egger.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist eine terminunabhängige Beschneiung kein grundsätzliches Problem. Sind gewisse Voraussetzungen – z.B. ausreichendes Wasserdargebot, keine gewässerökologischen Bedenken oder Bedenken hinsichtlich des Gebietswasserhaushaltes etc – gegeben, könnte beschneit werden.

Nicht nachvollziehbar ist für Egger, weshalb zum Beispiel das Training der deutschen Nationalmannschaft einen früheren Beschneiungsbeginn rechtfertigen solle. Hier dränge sich zwangsläufig die Frage auf, wie es sich dann mit Trainingswünschen der Vorarlberger Schikader verhalte. Eine sportliche und touristische Zweiklassengesellschaft könne nicht das Ziel der zu überarbeitenden Beschneiungsrichtlinie sein.

Eindeutige Regelungen und verbindliche Kriterien schaffen Rechtssicherheit, so der Wasserwirtschaftsreferent abschließend. Für die heimische Lift- und Seilbahnwirtschaft und letztlich den Tourismus sei dies unbedingt erforderlich.
     
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