Bozen (lpa) - Zwei neue Biotope, einige neue Naturdenkmäler, neu abgegrenzte Bannzonen und Vorgaben
für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung und Landschaftspflege sind die wesentlichen Neuerungen im überarbeiteten
Landschaftsplan der Gemeinde Gais. Die I. Landschaftsschutzkommission hat den überarbeiteten Plan im
Verlauf ihrer jüngsten Sitzung gutgeheißen. Derzeit liegt der Plan in der Gemeinde zur Stellungnahme.
Die endgültige Entscheidung trifft anschließend die Landesregierung.
Der 21 Jahre alte Landschaftsplan der Gemeinde Gais ist überarbeitet worden. "Unmittelbarer Anlass für
die Überarbeitung waren die notwendigen Änderungen der Biotopbestimmungen, um die Verlegung der Gasleitung
zu ermöglichen", erklärt der Direktor im Landesamt für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl,
in dessen Zuständigkeit die Landschaftlpläne fallen. "Außerdem war es uns ein großes
Anliegen, die Gatzaue als Biotop auszuweisen", so Schweiggl weiter.
Der überarbeitete Plan unterscheidet sich von jenem aus dem Jahr 1983 - sowohl was die Abgrenzungen als auch
was die Schutzbestimmungen angeht - erheblich. So kommen zu den Feuchtbiotopen Pirchermoos, Picklaue und Baronweiher
die Biotope Gatzaue und Schmiedaue neu hinzu.
Das Biotop Gatzaue liegt nördlich von Gais, orographisch rechts der Ahr. Im neuen Biotop liegt der größte
Auwaldbereich der Gemeinde mit umfassenden Erlenbeständen. Vielfältig ist sowohl die Flora als auch die
Fauna. In einem kleinen Bächchen wurde der vom Aussterben bedrohte Edelkrebs nachgewiesen. Im neuen Landschaftsplan
wurden auch Maßnahmen für eine bessere Wasserversorgung der Au vorgesehen.
Auch beim Biotop Schmiedaue handelt es sich um ein Feuchtgebiet mit Erlenbestand in unmittelbarer Nähe von
Gais, gleich unterhalb der Ahrbrücke. In den fünf Biotopen gelten die üblichen Schutzmaßnahmen.
Erweitert wurde das Verzeichnis der Naturdenkmäler. Zu den sechs Naturdenkmälern aus dem alten Landschaftsplan
(Bergahorn beim Ansitz Stock, Mäanderbach bei Uttenheim, dreistämmige Eiche beim Niederlechnerhof, Eichenbestand
beim Bauhof, Egelsbachfall, Mineralquelle bei Bad Neuhaus) kommen die Edelkastanie beim Köfelehof, die wegen
ihres klimatischen Extremstandortes einzigartig ist, und der Stockweiher zwischen Gais und Uttenheim neu hinzu.
Um die Siedlungsstruktur und die unzersiedelte Kulturlandschaft zwischen Gais und Uttenheim zu erhalten wurde bereits
im alten Plan die Talsohle südlich von Gais bis Nördlich von Uttenheim als Bannzone ausgewiesen. Durch
zwei weitere Banngebiete werden die Umgebung der Kirche von Tesselberg sowie der exponierte Steilhang westlich
der Kirche von Mühlbach geschützt. Drei weitere kleine Bannzonen umfassen schließlich die unmittelbare
Umgebung der Kehlburg, des Schlosses Neuhaus und des Schlössels. Auch diese Bannzonen wurden aus dem alten
Plan übernommen, ihre Grenzen zum Teil geringfügig korrigiert.
Vom Landschaftsplan und der Unterschutzstellung ausgeklammert ist der östliche Teil des Gemeindegebietes oberhalb
der höchstgelegenen Höfe von Mühlbach und Tesselberg bis zu den Bergspitzen, der Teil des Naturparkes
Rieserferner-Ahrn ist. Die Grenze des 1988 ausgewiesenen Parks wurde geringfügig verändert, um einen
landschaftlich klareren Verlauf zu erreichen. |