Keine "Strafsteuer" für freundliches Service!  

erstellt am
26. 11. 04

Wien (pwk) - Das Finanzministerium hat festgestellt, dass Trinkgelder, die vom Gast an das Servicepersonal über die Kreditkarte bezahlt werden, als "Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis" anzusehen und damit der Lohnsteuer zu unterziehen seien. Eine solche Lohnsteuerpflicht für Trinkgelder wird der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich als "Strafsteuer" für freundliches Service entschieden abgelehnt.

Die Lohnsteuerpflicht auf Trinkgelder gehört abgeschafft
"Der Finanzminister nascht damit an jedem Cent mit, den ein zufriedener Gast dem Servicemitarbeiter zukommen lässt. Einen Freibetrag, wie bei der Einkommensteuerveranlagung, gibt es hier nicht. Der Gastwirt ist für die Abfuhr der Steuer gegenüber der Finanzverwaltung verantwortlich. Wir halten diese Vorgangsweise für praxisfremd: Von einem Geldbetrag, den der Gast ohne Zweifel dem jeweiligen Mitarbeiter zukommen lassen will, wird der Betrieb zur Steuerabfuhr verpflichtet. Es gibt bereits einige Verfahren, wo die Finanzverwaltung - nach Ausscheiden des Dienstnehmers - vom Gastwirt eine Nachzahlung wegen Versteuerung der Trinkgelder gefordert hat. Dies bedeutet nicht nur einen Griff in die Kassen der Mitarbeiter, es bedeutet auch für den Gastgewerbebetrieb erhebliche administrative und lohnverrechnungstechnische Mehrbelastungen, was beispielsweise die Zuordnung der Trinkgeldanteile auf die einzelnen Mitarbeiter anbelangt", stellt Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner fest.

Spartenobmann Schenner, zuständig für alle Tourismus- und Freizeitbetriebe in Österreich, hat dazu bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. "Gerne lade ich die Sozialpartner dazu ein, mit uns gemeinsam an diesem Thema zu arbeiten. Die Lohnsteuerpflicht auf Trinkgelder gehört abgeschafft - das Trinkgeld ist die Anerkennung von ausgezeichneten Leistungen der Mitarbeiter und soll daher auch nicht teilweise in die Taschen des Finanzministers wandern!"

Aus gutem Grund haben daher andere Länder, wie zum Beispiel das Nachbarland Deutschland, bereits vor Jahren von einer Besteuerung der Trinkgelder überhaupt abgesehen. Dies sollte auch in Österreich möglich sein. "Als Tourismusland leben wir von der Motivation und Freundlichkeit unserer über 180.000 Mitarbeiter in rund 60.000 Gastgewerbebetrieben", appelliert Hinterleitner an Finanzminister Karlheinz Grasser.
     
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