Land Salzburg: Budgetentwurf 2005 von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen  

erstellt am
24. 11. 04

Berichterstattung über die in den Beratungen der Landtagsausschüsse gefassten Beschlüsse
Salzburg (lk) - Nach zweitägigen Beratungen wurden am Mittwoch (24.11.) um 18.28 Uhr der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) 2005 mit Einnahmen und Ausgaben von je 1.643,663.800 Euro im ordentlichen sowie Einnahmen und Ausgaben von je 47,003.200 Euro im außerordentlichen Haushalt sowie das Landeshaushaltsgesetz 2005 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die Grünen angenommen. Danach wurden der erste und zweite Finanzbericht 2004 sowie die Mittelfristige Finanzvorschau 2004 bis 2008 einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zuvor wurden die Ansätze der Gruppe 8 „Dienstleistungen“ im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen von 3,825.300 Euro und Ausgaben von 1,812.500 Euro bzw. keine Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt einstimmig angenommen. In der Gruppe 9 „Finanzwirtschaft“ sind im ordentlichen Haushalt Einnahmen von 703,665.700 Euro und Ausgaben von 122,070.500 Euro bzw. Einnahmen von 40,831.400 Euro und keine Ausgaben im außerordentlichen Haushalt vorgesehen. Diese Ansätze wurden einstimmig angenommen.

Salzburger Rundfunkabgabegesetz wird geändert
Zur Budgetgruppe 9 wurde im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss (Vorsitz LAbg. Arno Kosmata, SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Rundfunkabgabegesetz geändert wird, behandelt. Diese Vorlage wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen die FPÖ angenommen.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 (des Bundes) ist unter anderem auch das Rundfunkgebührengesetz (RGG) geändert worden. Diese Änderungen sind auch im Rundfunkabgabegesetz vorzunehmen, da die beiden Abgaben gemeinsam von einem Rechtsträger (GIS) eingehoben werden und unterschiedliche Normen die Einhebung erheblich erschweren können. Aus Anlass dieser Änderungen soll auch die Abgabe um rund 30 Prozent angehoben werden. Diese Maßnahme dient einerseits der Inflationsanpassung und nimmt andererseits darauf Bedacht, dass in anderen Bundesländern wesentlich höhere Länderzuschläge zur Rundfunkgebühr eingehoben werden (z.B. 20 Prozent in Wien und Niederösterreich und 30,7 Prozent in der Steiermark gegenüber derzeit ca. 15 Prozent in Salzburg), heißt es in den Erläuterungen zu dieser Regierungsvorlage. Die Abgabe ist für jeden Standort in Salzburg zu entrichten und beträgt gemäß der Vorlage nunmehr monatlich für Radio-Empfangseinrichtungen 0,90 Euro, für Fernseh-Empfangseinrichtungen im Allgemeinen 3,10 Euro, für Fernseh-Empfangseinrichtungen bei ermäßigtem Programmentgelt 2,30 Euro und für Radio- und Fernseh-Empfangseinrichtungen am selben Standort 3,10 Euro.

In der Diskussion wurde von SPÖ und ÖVP ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zweckwidmung dieser Abgabe, u. a. für Wissenschaft, Sport und Kultur, selbstverständlich aufrecht bleibe. Durch die Anhebung steigen die Einnahmen aus diesem Gesetz von 4,6 auf 5,7 Mill. Euro, erläuterte Finanzreferent Dr. Othmar Raus. Eine Erhöhung für 2006 schloss er dezidiert aus.

Abschließend behandelten die beiden Ausschüsse unter dem Vorsitz von LAbg. Hilde Wanner (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über gemeinsame Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2005 bis einschließlich 2009, den Landeshaushalt für das Jahr 2005 (Landeshaushaltsgesetz 2005) sowie eine Änderung des Salzburger Parteienförderungsgesetzes. Diese Vorlage wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Die Grünen könnten nicht zustimmen, weil das Gesetz auch den Haushalt 2005 sowie eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes enthält, wofür die Grünen andere Vorstellungen haben, erklärte LAbg. Cyriak Schwaighofer.

Die Vorlage entspricht hinsichtlich der Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2005 bis 2009 im Wesentlichen den gemeinsamen Bestimmungen für die Haushaltsjahre 2000 bis 2004. Die Wertgrenzen wurden jedoch erhöht, um eine ökonomisch wirksamere Gebarung zu ermöglichen. Dem Salzburger Landtag werden bereits frühzeitig die für eine Veräußerung geeigneten Objekte zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt die Ermächtigung zur Haftungsübernahme für Darlehen der Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft mbH.

Im neuen Parteienförderungsgesetz wird festgelegt, dass die Zuwendungen sich im Kalenderjahr 2005 je Mandat im Salzburger Landtag und je sich daraus ergebendem Mandat im Bundesrat um 7.300 Euro vermindern, was eine Verminderung der Parteienförderung um insgesamt 292.000 Euro bewirkt. Finanzreferent Dr. Othmar Raus bedankte sich abschließend bei allen Abgeordneten für die konstruktive Mitarbeit bei der Behandlung des Budgetentwurfes 2005.
     
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