Wien (övp-pd) - Österreich-Konvent: Der ÖVP- Vorschlag für die Grundprinzipien der Verfassung
im Wortlaut, entsprechend der Gliederung des Ausschusses 2 und der Beratungen im Ausschuss 1 und 4
Artikel 1
(1) Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.
(2) Österreich ist ein Bundesstaat. Er besteht aus den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
(3)Österreich ist ein sozialer Rechtsstaat.
Artikel 2
(1) Österreich wirkt zur Wahrung des Friedens im Rahmen der Vereinten Nationen und an der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der Europäischen Union mit.
(2) Österreich ist Mitglied der Europäischen Union, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und
föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.
(3) Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze.
(4) Bund, Länder und Gemeinden stellen einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt (Gesamtstaat) über
einen Konjunkturzyklus sicher und stimmen ihre Haushaltsführung im Hinblick auf diese Zielsetzung aufeinander
ab.
(5) Die Republik schützt die Umwelt. Sie bewahrt Mensch, Tier, Pflanze und ökologische Systeme vor vermeidbaren
nachteiligen Einwirkungen und verbessert ihre Lebensgrundlagen und Bedingungen unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips.
Natürliche Rohstoffe sind sparsam zu nützen. |