Innenpolitik / Gesundheit  

erstellt am
03. 12. 04

Gesundheitsreform beschlossen
Rauch-Kallat: 15a Vereinbarung, Qualitätssicherungsgesetz, Blutsicherheitsgesetz und Tabakgesetz einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen
Wien (bmgf) - Erfreut zeigte sich Gesundheits- und Frauenminsterin Maria Rauch-Kallat am Mittwoch (01. 12.) über die große Zustimmung zu wesentlichen Bereichen der Gesundheitsreform. Sowohl die 15a Vereinbarung mit bedeutenden strukturellen Verbesserungen im Gesundheitswesen, als auch das Qualitätssicherung-, Blutsicherheits- und Tabakgesetz fanden die Zustimmung aller vier Parlamentsparteien. "Somit ist ein großer Schritt Richtung Verbesserung im österreichischen Gesundheitssystem gelungen", betonte Rauch-Kallat.

Die geplanten strukturellen Maßnahmen würden einerseits Erleichterungen und Kostenersparnis im System bringen und den Patientinnen und Patienten Wege und somit Zeit ersparen. "Mit dem Qualitätssicherungsgesetz gelingt es erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu setzen. Das Tabakgesetz verbessert den Schutz für Nichtraucher und Nichtraucherinnen, indem ein generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum erlassen wird. Das Blutsicherheitsgesetz wird zu einer besseren Kontrolle und höherer Qualität bei Blutkonserven führen," so die Gersundheitsministerin.

Weiters wurde im Gesundheitsausschuss mehrheitlich das Telematikgesetz, die Dokumentation im Gesundheitswesen sowie die Verlängerung des PRIKRAF-Gesetzes, beschlossen. Auf der Tagesordnung stehen noch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, welches das Zulassungsverfahren für neue Medikamente von derzeit fünf Jahren auf künftig sieben Monate verkürzen wird, sowie das Dentistengesetz.

 

 Lackner: Regierung zeigt deutlich, dass sie Bevölkerung weiterhin schröpfen will!
SPÖ-Antrag auf "Reduktion der unsozialen Selbstbehalte" abgelehnt
Wien (sk) - Die Regierungsparteien haben mit ihrem Abstimmungsverhalten im heutigen Gesundheitsausschuss deutlich gezeigt, dass sie auch in Zukunft planen, die Bevölkerung zu schröpfen. Die VertreterInnen von ÖVP und FPÖ haben den SPÖ-Antrag auf "Reduktion der unsozialen Selbstbehalte" abgelehnt. Entgegen jeglicher gesundheitspolitischer Analysen setzt die schwarz-blaue Regierung weiterhin auf Selbstbehalte, ungeachtet der negativen Auswirkungen, ist SPÖ-Gesundheitssprecher Manfred Lackner enttäuscht.

Dabei konnte durch internationale Studien klar und deutlich gezeigt werden, dass die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mit steigenden Selbstbehalten sinkt. Selbstbehalte wirken abschreckend und bedeuten daher insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen negative gesundheitliche Folgen. Doch die Regierung setzt ihren Weg der Ungerechtigkeit und sozialen Kälte dessen ungeachtet fort und plant die Einführung von weiteren Leistungseinschränkungen und Selbstbehalten. Denn nichts anderes ist die Verdreifachung des Selbstbehaltes bei Brillen auf 70 Euro, konstatierte Lackner. Damit werden die nächsten Schritte zur Einführung einer Zweiklassenmedizin gegangen.

Die SPÖ stehe für einen fairen und gleichen Zugang zur Basis- und Spitzenmedizin für alle Menschen. Lackner verlangte abschließend von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat, darzustellen, in welchen Bereichen noch an Kürzungen oder Einführung von Selbstbehalten gedacht ist.  

 

Gesundheitspaket belastet mittlere und untere Einkommsgruppen
Grünewald fordert Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage
Wien (grüne) - "Das 'Gesundheitspaket' ist sozial unausgewogen, verstärkt die soziale Ungleichbehandlung mittlerer und unterer Einkommensgruppen, ist kein nachhaltiger Sanierungsbeitrag der Kassen und ersetzt keine gesundheitspolitisch notwendigen Reformen", kritisiert der Gesundheitssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, die von der Regierung als "Finanzausgleich" präsentierten Maßnahmen scharf.

"Die Streichung des Zuschusses bei den Sehbehelfen halte ich gesundheitspolitisch für sehr gefährlich", so Grünewald weiter. "Wenn die Menschen nicht mehr zum Augenarzt, sondern nur noch zum Optiker gehen, besteht die Gefahr, dass krankhafte Augenveränderungen wie z.B. Grauer Star, Netzhauterkrankungen, usw. nicht oder zu spät erkannt und behandelt werden".

Die Erhöhung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung sei ebenfalls eine sozial unausgewogene Maßnahme: "Durch die Beitragsdeckelung der Höchstbeitragsgrenze sind alle Personen über einem Monatseinkommen von 3.450 Euro nicht mehr betroffen. Gerade Menschen in den unteren Einkommens- und Bildungsschichten erkranken viel früher und häufiger als Menschen im obersten Einkommens- und Bildungsfünftel. Daher führen diese Maßnahmen zu einer zusätzlichen Benachteiligung und unakzeptablen Mehrbelastung dieser Gruppen", so Grünewald weiter und fordert noch einmal eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf 4.080 Euro.

Die von Länder- und Regierungsseite angestrebten Gesamtmehreinnahmen von 300 Mio. Euro werden außerdem nur zu 50 Prozent den Krankenversicherungen zugute kommen. Die anderen 50 Prozent entlasten die Länder und Gemeinden in ihren Spitalsbudgets, ohne dass den Kassen dabei ihrem Finanzierungsanteil (ca. 70 Prozent) adäquate Mitspracherechte zugestanden werden. 
     
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