Salzburg (lk) - Aus Einsparungsgründen soll das Landesgesetzblatt künftig nicht mehr in gedruckter
(Papier-) Form erscheinen, sondern elektronisch auf den Internet-Seiten des Landes abzurufen sein. Dieser Intention
dient eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert
und das Gesetz über das Landesgesetzblatt neu erlassen wird (Salzburger Kundmachungsreformgesetz 2005), die
einstimmig angenommen wurde.
Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen schaffen den rechtlichen Rahmen, der eine Umstellung des Landesgesetzblattes
von der Papierform auf die elektronische Verfügbarkeit ermöglicht, ohne für die Bürgerinnen
und Bürger den Zugang zum Recht zu erschweren. An die Stelle der Bezugsmöglichkeit des auf Papier gedruckten
Landesgesetzblattes tritt die Möglichkeit der Abrufbarkeit im Internet; daneben bleibt für Personen,
die über keinen Internetanschluss verfügen, die Möglichkeit aufrecht, auf Verlangen Ausdrucke zu
erhalten. Vertreter von FPÖ, ÖVP und SPÖ begrüßten einhellig, dass durch diese Novelle
Einsparungspotenzial genutzt wird. |