Kärntner Jagdgesetz: Zukünftig nur mehr geschlossene Hochsitze   

erstellt am
02. 12. 04

Martinz stimmt Vorschlag der Kärntner Jägerschaft zu, nur mehr geschlossene Hochsitze zu errichten
Klagenfurt (lpd) - Im Kärntner Jagdgesetz wird es im Hinblick auf die Errichtung von Hochsitzen und Hochständen zu einer Gesetzesnovellierung kommen, gab Jagdreferent LR Josef Martinz am Mittwoch (01. 12.) bekannt. Demnach werden zukünftig Hochsitze bzw. Hochstände nach allen vier Seiten geschlossen sein. Bisher war es gesetzlich vorgesehen, dass zumindest eine Seite eines Hochsitzes offen ist, sagte Martinz.

In Betracht gezogen müsse aber auch das ökologische Gleichgewicht des Wildbestandes werden. Das massive Einwechseln von Schwarzwild, also Wildschweinen, habe eine Novellierung notwendig gemacht“, erklärte Martinz. Das Schwarzwild, das nicht nur in Kärnten bereits massive Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Almflächen anrichte, könne nur in Mondnächten bejagt werden. „Daher müssten die Kärntner Jäger rechtzeitig Maßnahmen zur Reduzierung der steigenden Schwarzwildbestände ergreifen“, so Martinz.

Mit den geschlossenen Hochsitzen werde auch auf die Gesundheit der Jäger Rücksicht genommen. Dadurch würde auch die Bejagung des Raubwildes, wie Fuchs, Dachs und Marder, in Kärnten erleichtert.
     
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