Industrie lobt steuerliche Erleichterung für Forscherzuzug  

erstellt am
02. 12. 04

IV-GS Beyrer: Für forschende Industrie, insbesondere Pharma- und andere Hochtechnologieunternehmen von großer Bedeutung
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung begrüßt die vom Finanzminister angekündigte Verordnung zum § 103 des Einkommenssteuergesetzes, die es nun auch in Unternehmen tätigen Forscherinnen und Forschern aus dem Ausland ermöglicht, ihr ausländisches Einkommen auf dem Niveau ihres Herkunftslandes zu versteuern. Bislang war dies nur für Künstler, Sportler und im universitären Bereich tätigen Forschern möglich. „Wir wissen aus den forschenden Industrieunternehmen in Österreich, dass diese Möglichkeit eine der wichtigsten Entscheidungskriterien für den Entschluss ist, in Österreich als Forscherin bzw. als Forscher in einem Unternehmen tätig zu werden, da Österreich ein zum Teil beträchtlich höheres Einkommenssteuerniveau als andere Länder aufweist. Dies betrifft insbesondere die Unternehmen im Pharma- und High-tech Bereich, denen eine solche Regelung ein besonderes Anliegen war“, erklärt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Markus Beyrer.

Damit hat das Finanzministerium einen weiteren wichtigen Schritt für die Stärkung des Forschungsstandortes Österreich gesetzt. „Wir verfügen damit - insbesondere auch mit dem Forschungsfreibetrag von 25 bis 35% sowie der Forschungsprämie - über eine der attraktivsten Steuergesetzgebungen bei der Forschungsförderung in Europa“, so Beyrer. Die Frage des Forschernachwuchses bzw. -zuzugs ist darüber hinaus eine der essenziellsten, um im Wettbewerb der Forschungsstandorte reüssieren zu können. Während mittelfristig jährlich rund 800 Absolventinnen und Absolventen naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen fehlen, wie eine ibw-Studie nachweist, arbeiten allein in den USA bis zu 1500 österreichische Forscherinnen und Forscher, die bei attraktiven Rahmenbedingungen wieder für die österreichische Forschungsaktivitäten gewonnen werden könnten, betonte der IV-Generalsekretär.
     
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