IV-GS Beyrer: Für forschende Industrie, insbesondere Pharma- und andere Hochtechnologieunternehmen
von großer Bedeutung
Wien (PdI) - Die Industriellenvereinigung begrüßt die vom Finanzminister angekündigte
Verordnung zum § 103 des Einkommenssteuergesetzes, die es nun auch in Unternehmen tätigen Forscherinnen
und Forschern aus dem Ausland ermöglicht, ihr ausländisches Einkommen auf dem Niveau ihres Herkunftslandes
zu versteuern. Bislang war dies nur für Künstler, Sportler und im universitären Bereich tätigen
Forschern möglich. „Wir wissen aus den forschenden Industrieunternehmen in Österreich, dass diese Möglichkeit
eine der wichtigsten Entscheidungskriterien für den Entschluss ist, in Österreich als Forscherin bzw.
als Forscher in einem Unternehmen tätig zu werden, da Österreich ein zum Teil beträchtlich höheres
Einkommenssteuerniveau als andere Länder aufweist. Dies betrifft insbesondere die Unternehmen im Pharma- und
High-tech Bereich, denen eine solche Regelung ein besonderes Anliegen war“, erklärt der Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Markus Beyrer.
Damit hat das Finanzministerium einen weiteren wichtigen Schritt für die Stärkung des Forschungsstandortes
Österreich gesetzt. „Wir verfügen damit - insbesondere auch mit dem Forschungsfreibetrag von 25 bis 35%
sowie der Forschungsprämie - über eine der attraktivsten Steuergesetzgebungen bei der Forschungsförderung
in Europa“, so Beyrer. Die Frage des Forschernachwuchses bzw. -zuzugs ist darüber hinaus eine der essenziellsten,
um im Wettbewerb der Forschungsstandorte reüssieren zu können. Während mittelfristig jährlich
rund 800 Absolventinnen und Absolventen naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen fehlen, wie eine ibw-Studie
nachweist, arbeiten allein in den USA bis zu 1500 österreichische Forscherinnen und Forscher, die bei attraktiven
Rahmenbedingungen wieder für die österreichische Forschungsaktivitäten gewonnen werden könnten,
betonte der IV-Generalsekretär. |