JW lobt Neuregelung bei Betriebsaufgabe  

erstellt am
02. 12. 04

Lehner: Kluge Lösung und ein erster Schritt in die richtige Richtung
Wien (pwk) - Als "kluge Lösung" bezeichnete der Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW), Peter Lehner, am Donnerstag (02. 12.) die am Vortag im Finanzausschuss beschlossene Neuregelung bei einer Betriebsaufgabe. Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher sowohl betrieblichen als auch Wohnzwecken gedient haben, können nach einer Betriebsaufgabe sofort vermietet oder auch einer anderen Person zur betrieblichen Nutzung überlassen werden, ohne dass sofort stille Reserven versteuert werden müssen. Mit dieser geplanten Neuregelung der Betriebsaufgabe wird nach längeren Verhandlungen eine dringende Forderung der Jungen Wirtschaft erfüllt. "Wir freuen uns, dass Präsident Leitl diese Forderung aufgegriffen und zur Umsetzung gebracht hat", so Lehner.

Nach der bisherigen Rechtslage konnte man nach einer Betriebsaufgabe die Besteuerung der eventuell vorhandenen stillen Reserven nur verhindern wenn das Objekt fünf Jahre lang weder veräußert noch vermietet wurde, auch nicht an einen anderen Selbständigen oder Gewerbetreibenden als Betriebsstätte. Das hat dazu geführt, dass wertvolle Geschäftslokale in Orts- und Stadtkernen leer standen, weil der Betriebsaufgeber die zum Teil sehr hohe Steuerlast bei Erfassung der stillen Reserven nicht anders vermeiden konnte.

"Damit werden die Interessen sowohl von Betriebsübergebern als auch von Betriebsnachfolgern der wirtschaftlichen Realität angepasst", unterstreicht Lehner. Jungunternehmern werde damit eine wichtige Hürde aus dem Weg geräumt, denn sie können nun auf die betriebliche Infrastruktur bei einer Übernahme ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen. Es liegt, so Lehner, außerdem auf der Hand, dass nicht nur Betriebsaufgeber und Neuerwerber, sondern auch der Fiskus etwas davon hat, da sofort Steuereinnahmen anfallen, wenn Betriebsobjekte genutzt werden.

"Alle Erleichterungen und Förderungen bei Betriebsübergaben sind eine Investition in den Wirtschaftsstandort Österreich. Schließlich stehen in den kommenden Jahren 50.000 Betriebe zur Übergabe an. Betroffen davon sind mehr als 400.000 Arbeitsplätze", betont Lehner. Junge Wirtschaft und Wirtschaftskammer haben daher gemeinsam Ziele zur Förderung von Betriebsübergaben formuliert. Demnach müssen folgende Punkte noch dringend umgesetzt werden:

  • Streichung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Betriebsübergaben
  • Abschaffung der erneuten Kreditvergebührung (doppelte Kreditgebühr)
  • Entgeltliche Übergaben: Erhöhung der Freibetrages von 7.300 EUR (stammt aus 1975) auf 36.500 EUR.

Für Lehner gilt es nun den eingeschlagenen Weg der wirtschaftlichen Vernunft bei weiteren Gesetzesvorlagen erkennen zu lassen.

     
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