Die agrarpolitischen Schwerpunkte im kommenden Jahr
Wien (pk) - Die Bundesregierung hat dem Parlament den Bericht über die Maßnahmen für
die Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2005 (III 104 d.B.) gemäß Paragraph 9 LWG zugeleitet, der vor
allem auf den agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2004 basiert. Die Finanzierung dieser Maßnahmen
erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen ist ein wichtiger
Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
heißt es im Bericht. Vor allem die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2005 stelle eine große
Herausforderung für den Agrarsektor dar.
Einkommensentwicklung
Die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft 2003 betrugen im Bundesmittel 18.513 € pro Betrieb (-4%) und
13.429 € pro nicht entlohnter Arbeitskraft. Der Ertrag pro Betrieb belief sich auf 65.201 € und lag damit 2,7 %
unter dem Vorjahresniveau. Die Hauptgründe für den Rückgang liegen bei den Ertragseinbußen
bei Schweinen und Milch, urteilen die Autoren. Die öffentlichen Zuwendungen waren 2003 im Durchschnitt je
Betrieb um 0,6 % höher als im Vorjahr. Der Aufwand ging leicht zurück, und zwar auf 46.688 €/Betrieb
(-2 %).
Nach Betriebsformen mussten vor allem wieder die Veredelungsbetriebe (spezialisierte Betriebe für Schweine
und Geflügel) größere Einkommenseinbußen hinnehmen (-16 %), gefolgt von den Betrieben mit
25 % bis 50 % Forstanteil (-9 %). Eine Ergebnisverbesserung konnten nur die Dauerkulturbetriebe erzielen (+15 %).
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft waren bei den Bergbauernbetrieben mit 17.171 € um 7 % niedriger
als im Vorjahr. In der BHK-Gruppe, also jener Betriebsgruppe mit der größten Erschwernis, sind die Einkünfte
um 6 % gestiegen.
Umsetzung dre GAP-Reform 2003
Der Abschluss der Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Juni 2003 in Luxemburg hat in
Österreich eine Reihe von Umsetzungsfragen im Bereich der Verwaltung aufgeworfen. Dies umso mehr, als mit
der beschlossenen Reform den Mitgliedstaaten ein viel größerer Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum
eingeräumt wurde, als dies bisher der Fall war.
Die Vorgaben für die Entscheidung über das österreichische Umsetzungsmodell war die eines möglichst
einfachen, nachvollziehbaren Systems mit einer weitestgehenden Reduktion des administrativen Aufwands. Weiters
sollte die Umstellung zu möglichst geringen regionalen und sektorellen Umverteilungseffekten führen.
Österreich hat sich für die Anwendung der Entkoppelung der Zahlungsansprüche in folgender Form entschieden:
vollständige Entkoppelung im Bereich der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen; vollständige Entkoppelung
bei den Tierprämien mit Ausnahme der Mutterkuhprämie (bleibt zu 100 % gekoppelt) und der Schlachtprämie
(Kälber bleiben zu 100 % und Großrinder zu 40 % gekoppelt).
Das gewählte Modell der "einheitlichen Betriebsprämie" soll die Bewirtschaftung der land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe und die Erhaltung vitaler ländlicher Räume nachhaltig absichern. Die Reform
der GAP tritt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Empfehlungen der Paragraph 7-Kommission
Die Kommission gemäß Paragraph 7 Landwirtschaftsgesetz, die vor allem an der Erstellung des
jährlichen Grünen Berichts mitwirkt, hat insgesamt sechs neue Empfehlungen beschlossen. Sie betreffen
unter anderem den Schutz der biologischen und gentechnikfreien Landwirtschaft, die WTO, die Begleitmaßnahmen
im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz, leistungsbezogene Förderungsrichtlinien und die Förderung
der Geschlechtergleichstellung zwischen Männern und Frauen im ländlichen Raum.
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Zur
Wahrung bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarprodukte im EU-Binnenmarkt und zur weiteren Umsetzung
der Gemeinsamen Agrarpolitik erscheinen grundsätzlich folgende Maßnahmen und Instrumente vordringlich:
eine effiziente und transparente Umsetzung der GAP-Reform und die Vereinfachung von Kontrolle und Verwaltung; die
Umsetzung und Absicherung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums;
eine optimale Inanspruchnahme der EU-Kofinanzierung; Qualitätsanstrengungen in der Produktion unter besonderer
Ausrichtung auf die Wünsche der Konsumenten; die Weiterführung des Bio-Aktionsprogramms; eine Verbesserung
der Marktposition der Betriebe und des Agrarmarketings; die Verbesserung der Wettbewerbssituation im europäischen
Binnenmarkt durch Anwendung von EU-Standards im gesamten EU-Raum und die Maßnahmen zur Harmonisierung im
Betriebsmittelbereich; wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie die Stärkung
der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit offensiven Exportstrategien; eine verstärkte Bildungs- und Beratungsarbeit
für die bäuerlichen Familien und den ländlichen Raum; die Konzentration der Forschung im Ressortbereich
und effiziente Marktordnungsmaßnahmen.
EU-kofinanzierte Förderungsmaßnahmen
Das "Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums" bildet
den Rahmen der Förderungen zur Sicherung der multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft und der Stärkung
des ländlichen Raums im Zeitraum 2000 bis 2006. Bei der Umsetzung des Programms stehen folgende Ziele im Vordergrund:
betriebliche Investitionsförderung und Beihilfe für die Erstniederlassung; Berufsausbildung (v.a. hinsichtlich
der qualitativen Neuausrichtung der Erzeugung sowie Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit); Förderung
in Berggebieten und sonstigen benachteiligten Gebieten; Umweltförderung und Biologischer Landbau (3. Bio-Aktionsprogramm
für die Jahre 2005-2006); Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung; Förderung der Anpassung und
Entwicklung von ländlichen Gebieten (v.a. Direktvermarktung, Infrastruktur, Biomasse sowie Kulturlandschaft
und Umwelt); forstliche Maßnahmen und Investitionen.
In einem weiteren Kapitel werden die EU-Marktordnungsmaßnahmen genau erläutert, wobei auf die Neuerungen
in den einzelnen Bereichen hingewiesen wird. Im pflanzlichen Bereich etwa werden die Flächenzahlungen inklusive
Hartweizenzuschlag sowie die Beihilfe für Körnerleguminosen ab 2005 in die einheitliche Betriebsprämie
integriert. Neue Beihilfen gibt es zudem für Eiweißpflanzen und Energiepflanzen. Was den Milchbereich
angeht, so wird u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass die Milchquotenregelung von 2008 auf 2015 verlängert
wird. |