Nationalrat beschließt großes Gesundheits-Strukturpaket  

erstellt am
13. 12. 04

Opposition kritisiert Leistungskürzungen
Wien (pk) - In den Abendstunden des Freitag (10. 12.) beschloss der Nationalrat eine Reihe von Gesetzen im Bereich Gesundheit. Zur Debatte standen eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das Gesundheitsreformgesetz, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, die Änderung des Dentistengesetzes, die Änderung des Tabakgesetzes, die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes, die Änderung des Ernährungssicherheitsgesetzes sowie die Anträge 257/A(E), 269/A(E), 256/A(E), 280/A(E), 282/A, 237/A(E), 215/(E) und 279/A(E), sämtlich von den Oppositionsfraktionen.

Abgeordneter LACKNER (S) warf der Regierung vor, eine unsoziale Gesundheitspolitik zu verfolgen. Selbstbehalte und sonstige Belastungen im Ausmaß von 1,5 Mrd. Euro seien das Ergebnis der bisherigen Maßnahmen der Koalition, konstatierte er. Auch mit dem neuen Gesundheitspaket blieben, so Lackner, mehr Fragen offen als gelöst. So könne man damit die Finanzierungsprobleme der Krankenkassen nicht einmal im Ansatz in den Griff bekommen.

Die Streichung von Zuschüssen für Sehbehelfe wertete Lackner als größte Leistungskürzung, die je im Gesundheitsbereich beschlossen wurde. Dadurch entstünden für die Versicherten Kosten in der Höhe von 35 Mill. Euro.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) erinnerte seinen Vorredner daran, dass die SPÖ der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, seiner Meinung nach das Kernstück der Gesundheitsreform, zugestimmt habe. Er selbst qualifizierte es als positiv, dass für die Krankenanstalten künftig 300 Mill. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus kümmere man sich um noch mehr Qualität, sagte Rasinger. Österreich könne auf sein Gesundheitssystem stolz sein.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) führte aus, ihm sei klar, dass es bei Verhandlungen wie den Finanzausgleichsverhandlungen zu Kompromissen kommen müsse. Er beklagte allerdings, dass "von den schönen Zielen" in der Gesundheitspolitik - etwa eine "bundeseinheitlichere" Planung - nicht mehr viel Verbindliches übrig geblieben sei. Skeptisch zeigte er sich etwa bezüglich des Verhältnisses zwischen den Gesundheitsplattformen der Länder und der Gesundheitsagentur des Bundes.

Einzelne Positionen der Bund-Länder-Vereinbarung wurden von Grünewald positiv bewertet. Unter anderem begrüßte er die vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) betonte, die vorliegende Gesundheitsreform sei notwendig. Demographie und medizinischer Fortschritt würden die Politik zu Reformmaßnahmen zwingen. Wer nicht handle, nehme eine schleichende Einführung der Zwei-Klassen-Medizin in Kauf. Besonders begrüßte Rosenkranz, dass es im Rahmen des Gesundheitspakets auch zu einer Aufwertung der Prävention komme.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT führte aus, mit dem vorliegenden Gesundheitspaket werde das österreichische Gesundheitssystem grundlegend umgestaltet. Durch die Bund-Länder-Vereinbarung gebe es künftig erstmals eine gemeinsame Planungssteuerung und Koordinierung sowohl im Bereich der Spitäler als auch im Bereich der niedergelassenen Ärzte, skizzierte sie. Von der verstärkten Kooperation erwartet sich die Ministerin nicht nur positive Auswirkungen für die Patienten, sondern auch Kosteneinsparungen.

Ausdrücklich hob Rauch-Kallat hervor, dass sich der Bund und die Länder auch auf ein Qualitätssicherungsgesetz und auf ein Telematikgesetz geeinigt hätten. Sie wies überdies auf die vorgesehene Ausweitung von Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitsbereich hin.

Abgeordnete SILHAVY (S) warf der Gesundheitsministerin vor, die Länder unter Druck gesetzt zu haben. Die SPÖ werde der Bund-Länder-Vereinbarung jedoch zustimmen, erklärte sie, nachdem Rauch-Kallat von einigen Vorhaben, etwa der "Zwangsprivatisierung von Gesundheitseinrichtungen" Abstand genommen habe.

Abgeordnete STEIBL (V) betonte, eine Neuorganisation des Gesundheitswesens und der Krankenkassenfinanzierung sei ein Gebot der Stunde. Es müssten Maßnahmen gesetzt werden, um die hervorragende Position Österreichs innerhalb der EU im Gesundheitsbereich aufrechtzuerhalten. Erfreut zeigte sich Steibl speziell über die vereinbarte Integration aller Palliativeinrichtungen in ein System.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) stellte fest, das vorliegende Gesundheitspaket habe "wesentliche Mängel". Sie wisse, dass es nicht einfach sei, mit den Ländern etwas auszuhandeln, meinte die Abgeordnete, sie hätte sich aber zumindest erwartet, dass eine gemeinsame Finanzierung komme und nicht jedes Bundesland einen eigenen Topf erhalte. Sie fragt sich zudem, was passiert, wenn die Länder die Vereinbarungen hinsichtlich der Qualitätssicherung nicht einhalten.

Im Zusammenhang mit dem Telematikgesetz forderte Haidlmayr klare Datenschutzregelungen. Als wesentliche Verbesserung beurteilte sie die neue Privatkrankenanstaltenfinanzierung.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) bekannte sich zur Qualitätsverbesserung sowie zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen und plädierte für eine verstärkte Kooperation zwischen den Spitälern. Der Abgeordnete begrüßte auch das neue Telematikgesetz und wies die Kritik der Sozialdemokraten an den 15a-Verträgen zurück, denen die Sozialdemokraten im Ausschuss noch zugestimmt hatten, wie Lichtenegger erinnerte.
   

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) beklagte, die ÖVP betreibe eine Gesundheitspolitik, die den Spitälern Geldmittel entziehe. Der Abgeordnete erinnerte an die Vorschläge der SPÖ für eine Vernetzung im Gesundheitswesen und schloss mit dem Vorwurf an die Gesundheitsministerin, sie sei untätig, belaste die Menschen und verunsichere sie durch die Ankündigung von Spitalsschließungen.

Abgeordnete RIENER (V) zeigte sich erfreut über den einstimmigen Beschluss der 15a-Verträge und begrüßte insbesondere auch die Einrichtung einer Bundesgesundheitsagentur. Die Länder sollten die Empfehlung zur Einrichtung einer Gesundheitskonferenz unter Einbeziehung des Pflegepersonals ernst nehmen. Es gehe darum, das sehr gute österreichische Gesundheitssystem zu erhalten und effektiver zu gestalten.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) zeigte sich erleichtert, dass es gelungen ist, eine Privatisierung des Gesundheitswesens zu verhindern. Die Ländervertreter hätten dabei große Verantwortung gezeigt. Namens der SPÖ hielt die Rednerin an der Forderung nach Reduzierung der Selbstbehalte fest, denn es gehe um ein ebenso solidarisches wie effizientes Gesundheitswesen.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F)
dankte der Ministerin und den Verhandlern der FPÖ, insbesondere Staatssekretär Schweitzer. Der Bund schaffe Rahmenbedingungen, nun seien die Länder gefordert, für eine flächendeckende medizinische Versorgung zu sorgen. Dazu gehöre die finanzielle Absicherung kleiner Spitäler und der medizinischen Grundversorgung in ländlichen Regionen.

Abgeordnete SCHARER (S) erwartete von der Gesundheitsreform nur eine kurzfristige Entlastung der Krankenversicherungen. Die Reform belaste die Versicherten, stelle sich aber nicht den Herausforderungen im Gesundheitswesen. Der Regierung fehle bedauerlicherweise der Mut für echte Gesundheitsreformen. Österreich brauche eine solidarische Verteilung des gemeinsam Erwirtschafteten und mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Gesundheitssystems.

Abgeordneter DONABAUER (V) erinnerte daran, dass alle europäischen Länder vor Finanzierungsproblemen ihres Gesundheitswesens stehen und hielt fest, dass die Beitragserhöhung alle Berufsgruppen betreffe, wie auch alle Berufsgruppen Anspruch auf Gesundheitsleistungen haben. Die SPÖ sollte nicht nur kritisieren, sondern auch sachlich gute Vorschläge unterbreiten. Donabauer verlangte eine stärkere Bewusstseinsbildung über den Wert und die Kosten von Gesundheitsleistungen.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) erinnerte an die Belastung des Gesundheitswesens durch die Beihilfenregelung infolge der EU-Umsatzsteuerrichtlinie. Der vorgesehene Ausgleich durch eine pauschalierte Abgeltung belaste die Sozialversicherung schon seit 1997 mit 164 Mill. Euro. Die SPÖ plädiert daher für eine volle Abgeltung, eine Korrektur also, zu der die Regierung leider nicht bereit sei, wie Kaipel kritisiert. Weiters bekannte sich der Redner zu einer menschenwürdigen Geriatrie sowie dazu, dass die immer älter werdenden Menschen in Würde altern und in Würde sterben können. Dem dient der gemeinsame Antrag mit dem Titel "Palliativ Care".

Abgeordneter DI HÜTL (V) unterstrich die Bedeutung moderner Informationstechnologien im Gesundheitswesen. Da es sich um sensible Daten handle, müssen höchste Sicherheit und bundeseinheitliche Standards beim Transport von Gesundheitsdaten gelten. Für befremdlich und bedauerlich hielt der Redner den Zickzackkurs der Bundes-SPÖ in der Gesundheitspolitik.

Abgeordnete HÖLLERER (V) dankte den Ländervertretern für den Abschluss der 15a-Vereinbarungen und klagte darüber, dass die Bundes-SPÖ die SPÖ-Verhandler auf Landesebene nicht unterstützt habe. Die Gesundheitsministerin habe sich demgegenüber nicht gescheut, im Rahmen der Gesundheitsreform heiße Eisen anzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Kooperation zwischen den Krankenanstalten und den niedergelassenen Ärzten künftig so effizient wie möglich funktionieren kann.

Abgeordnete GRANDER (V) meinte, mit den 15a-Vereinbarungen sei es gelungen, wichtige Strukturreformen im Gesundheitswesen zu verankern. Die Versorgungskapazitäten werden künftig besser aufeinander abgestimmt werden - das diene den Patienten, lobte die Rednerin und hob hervor, dass auch der Pflegebereich in die Kooperation einbezogen werde.

Abgeordneter KAINZ (V) meinte, die Bürger könnten deutlich sehen, wer dazu beitrage, dass die Spitzenmedizin in Österreich, auf die alle stolz sein können, für alle zugänglich bleibt. Dem dienen die moderaten Beitragserhöhungen im Rahmen der Gesundheitsreform. Es sei gelungen, das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten und auszubauen. "Stimmen sie zu!" lautete der Appell des Redners an alle Abgeordneten.

Bei der Abstimmung wurden die 15a-Verträge über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens mehrheitlich genehmigt.

Die Dentistengesetz-Novelle wurde einstimmig, das Gesundheitsreformgesetz und das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz in dritter Lesung jeweils mehrheitlich verabschiedet. Die Ausschussentschließung zum Thema Palliativ Care in der stationären geriatrischen Pflege fand die Zustimmung aller Abgeordneten. Die Oppositionsanträge wurden durch mehrheitliche Annahme der negativen Auschussempfehlungen jeweils abgelehnt.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erinnerte in der weiteren Gesundheitsdebatte an den Rechnungshofbericht, der belege, dass das Arzneimittelgesetz in Österreich nicht vollzogen wird, sowie an die Diskussion über die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ( AGES). Der Redner sah Österreich in einer allgemeinen Sicherheitskrise, wobei namentlich die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet sei. Obwohl die AGES nicht über ausreichende Geldmittel verfüge, werde sie mit neuen Aufgaben betraut - die Sozialdemokraten lehnen die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes, des Arzneimittelgesetzes und des Gesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten ab.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) besprach die Änderung des Tabakgesetzes und beklagte den hohen Raucheranteil in Österreich. Rauchen sei kein gutes Geschäft, wie manche meinen, weil die Behandlungskosten der Raucher viel zu hoch seien. 14.000 Patienten sterben jährlich durch das Rauchen, 12.000 Krebserkrankungen seien auf das Rauchen zurückzuführen, Nichtraucher erfreuen sich hingegen einer um 8 Jahre höheren Lebenserwartung als Raucher. Warnung, Aufklärung und Prävention sei der Sinn des Tabakgesetzes, erklärte der Arzt.
   

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) ging auf die Situation bei der Ernährungsagentur ein und kritisierte, dass sie weitere Aufgaben übernehmen solle, obwohl ihr 4 Mill. Euro fehlten. Zudem ortete der Abgeordnete infolge von Ausgliederungen Interessenkonflikte bei Stellen, die zugleich behördliche Prüfaufgaben wahrnehmen sollen, während sie finanziell von privaten Aufträgen abhängen. Es sei nicht einzusehen, dass die Kontrollqualität durch Auslagerungen verschlechtert werde, ohne dass dadurch Einsparungen möglich werden.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) machte darauf aufmerksam, dass mehr als 2 Millionen Österreicher rauchten und dadurch schwer gesundheitsgefährdet seien. Tausende Tote zählten jährlich zu den Folgen des Rauchens, was die Krankenversicherungen finanziell stark belaste. Die Änderung des Tabakgesetzes diene dem Schutz der Nichtraucher und dem Schutz der Jugend vor den Gefahren des Nikotinkonsums. Schließlich plädierte Lichtenegger auch dafür, den Zugang Jugendlicher zu Alkopops zu erschweren.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT erläuterte die EU-Anpassungen zur Absicherung der Qualität von Blutpräparaten. Außerdem werde die Arzneimittelkontrolle verbessert und die Zulassung von Arzneimitteln beschleunigt. Als ihr besonderes Anliegen bezeichnete die Ministerin die Änderung des Tabakgesetzes. Es sei erschreckend, dass Österreich die meisten jungen Raucher in ganz Europa aufweise. Diese Novelle gebe ein starkes Signal für einen erhöhten Schutz der Nichtraucher. Dies bedeute keinen Kampf gegen die Raucher, sondern soll die friedliche Koexistenz zwischen RaucherInnen und NichtraucherInnen ermöglichen. Denn es sei nicht einzusehen, dass NichtraucherInnen durch Passivrauchen gesundheitlich beeinträchtigt werden.

Abgeordnete SCHASCHING (S) begrüßte die Änderung des Tabakgesetzes als richtiges Signal und unterstrich ihrerseits den Nichtraucherschutz. Einmal mehr plädierte Schasching aus gesundheitlichen Gründen für mehr Turnstunden im Schulunterricht.

Abgeordnete MIKESCH (V) wies darauf hin, dass in Österreich jährlich 3.800 Menschen an Lungenkrebs sterben. 90 % dieser Todesfälle sind unmittelbar auf den Tabakkonsum zurückzuführen. Es sei daher sehr begrüßenswert, dass durch das neue Tabakgesetz Maßnahmen vor allem zum Schutz der Nichtraucher gesetzt werden. Wichtig sei auch, dass im Sinne der Klein- und Kleinstunternehmer, die Tabaktrafiken führen, dem Zigarettenschmuggel der Kampf angesagt wird. Bedanken wolle sie sich bei der Gastronomie, die sich selbst verpflichtet hat, in Speisebetrieben über 75 Quadratmeter freiwillige Nichtraucherzonen einzurichten.

Der ursprüngliche Entwurf zum Tabakgesetz war sehr ambitioniert, aber letztlich sei die Ministerin an den Widerständen der Wirtschaft gescheitert, urteilte Abgeordnete HAIDLMAYR (G). So haben etwa die Gastronomiebetriebe noch zwei Jahre lang Zeit, um freiwillig Nichtraucherzonen einzurichten. Ein Manko sei auch, dass der NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz kaum geregelt ist. Sie hoffe, dass das Tabakgesetz nur als erster Schritt betrachtet wird und noch weitere Maßnahmen folgen.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) machte darauf aufmerksam, dass in Österreich besonders viele junge Menschen rauchen. Es sei daher erfreulich, dass die Gesundheitsministerin gehandelt und mit dem Tabakgesetz einen wichtigen Grundpfeiler in Richtung mehr Prävention, Aufklärung und Information gesetzt hat. Besonders positiv sei auch die Ausweitung des Nichtraucherschutzes, hob Scheucher-Pichler hervor.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) kündigte zunächst an, dass die SPÖ dem Blutsicherheitsgesetz zustimmen werde. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass der Ausschuss auch den weiterführenden Antrag des Abgeordneten Lackner, wo es um eine verstärkte Qualitätssicherung geht, unterstützt hätte.

Das Rauchen sei leider zu einer Volkskrankheit in Österreich geworden und die Zahlen seien alarmierend, betonte Abgeordneter WÖGINGER (V). Besonders erschreckend sei für ihn die starke Zunahme an Rauchern bei den Jugendlichen. Mit der Novelle werde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung verantwortungsvolle Gesundheitspolitik gemacht, war Wöginger überzeugt. Es werden nicht nur die Schutzbestimmungen für Nichtraucher verschärft und verbessert, sondern auch Tabakwerbung und -sponsoring verboten.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) nannte die drei wichtigsten Ziele der Gesundheitsförderung: der Kampf gegen die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Krebssterblichkeit und den Diabetes. Um diese Ziele zu erreichen werde heute unter anderem das Tabakgesetz novelliert. Zigarettenkonsum stelle in Österreich noch immer das bedeutendste vermeidbare Gesundheitsrisiko dar, gab Sonnberger zu bedenken. Die Gesundheitskosten, die auf das Konto von Tabakkonsum gehen, werden auf ca. 2 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Bei der Vorlage gehe es unter anderem um die Verbesserung des Schutzes von Nichtrauchern durch die Ausweitung bestehender Rauchverbote sowie eine um eine verpflichtende Ausschilderung.

Als überzeugter Nichtraucher begrüße er die heutige Novellierung des Tabakgesetzes ausdrücklich, konstatierte Abgeordneter KÖSSL (V). Die Statistiken seien alarmierend, führte der Redner weiter aus, Rauchen töte weltweit jeden zehnten Erwachsenen.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Tabakgesetzes sowie das Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über die Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden, einstimmig angenommen. Der (negative) Bericht über den S-Antrag betreffend gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten wurde mehrheitlich angenommen. Das Bundesgesetz, mit das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, wurde mehrheitlich angenommen.
     
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