Hertha-Firnberg-Stellen leisten besonderen Beitrag zur Frauenförderung
in der Wissenschaft
Wien (bm:bwk) - Anlässlich der Verleihung der Hertha-Firnberg-Nachwuchsstellen hob Wissenschaftsministerin
Elisabeth Gehrer hervor, dass die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern eine wichtige gesellschaftliche
Aufgabe darstellt, die verstärkt auch durch die Universitäten wahrzunehmen ist. „Chancengleichheit ist
das Ziel, das es durch geeignete Maßnahmen zu erreichen gilt. Wir müssen Frauen fördern, damit
Wissenschafterinnen den ihnen zustehenden Platz in einem noch immer männlich dominierten Wissenschaftssystem
erhalten. Frauen stellen heute bereits 53 Prozent aller Studierenden, der Anteil bei den Studienanfängern
liegt sogar bei 55 Prozent und bei den Doktoraten bereits 40 Prozent. Durch das Hertha-Firnberg Programm können
elf hoch qualifizierte Frauen ein dreijähriges Forschungsprojekt beginnen“, so die Ministerin. Die Themenvielfalt
der ausgezeichneten Projekte reicht von den Auswirkungen steigender Kohlendioxydwerte auf Pflanzen, Pflanzenfresser
und deren Parasiten über Verwandtschaftsehen und deren Verbote im regionalen Vergleich bis hin zur Analyse
frauenfeindlicher Texte im Alten Testament. „Mit dem Hertha-Firnberg-Programm sollen Frauen am Beginn ihrer akademischen
Karriere größtmögliche Unterstützung erhalten“, bekräftigte Gehrer.
Das Hertha-Firnberg-Programm wurde 1998 ins Leben gerufen und richtet sich an Frauen aller Wissenschaftsdisziplinen,
die ein Doktoratsstudium abgeschlossen haben. 59 Wissenschafterinnen haben seit 1998 eine Hertha-Firnbergstelle
angetreten, 32 Frauen haben das Projekt bereits beendet. Refundiert werden die Gehaltskosten für eine Postdoc-Stelle
(derzeit jährlich 49.070 Euro) sowie frei verfügbare Mittel von jährlich 8.000 Euro. Die Programmkosten
für das Jahr 2004 betragen insgesamt 1,3 Millionen Euro. Seit Einführung des Programms, das seit Beginn
vom Wissenschaftsfonds (FWF) im Auftrag des BMBWK durchgeführt wird, hat das Ministerium rund 5,7 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt.
Durch das Universitätsgesetz 2002 wurden hohe Standards in der Frauenförderung sichergestellt: Die frauenfördernden
Bestimmungen befinden sich an den Universitäten in Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt, an allen Universitäten
sind Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet, Schiedskommissionen wurden bereits an sieben
Universitäten konstituiert und die universitätsspezifischen Frauenförderungspläne sind beschlossen
oder dem Senat vorgelegt. „Die Universitäten sind gefordert, die Gestaltungsspielräume für die Verwirklichung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu nutzen“, so Gehrer abschließend. |