Brüssel (eu.int) - Moldau, die Ukraine, Marokko, Tunesien, Israel und die Palästinensische
Behörde sind die ersten Nachbarn der EU, mit denen Aktionspläne vereinbart werden, in denen das neue
Angebot der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) konkrete Gestalt
annimmt. Diese ersten Pläne, die am Donnerstag (09. 12.) von der Kommission angenommen werden, sind das
Ergebnis von Verhandlungen mit jedem einzelnen Land und die einzelnen Pläne sind gewollt so formuliert, dass
den besonderen Interessen des betreffenden Landes Rechnung getragen wird. Die Aktionspläne werden dazu beitragen,
die Demokratie, eine verantwortungsvolle Regierungsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte
zu stärken sowie die wirtschaftliche Modernisierung zu unterstützen. Sie bieten unter anderem den konkreten
Vorteil einer Chance auf Teilnahme an einigen EU-Programmen sowie auf einen Anteil an Binnenmarkt. Darüber
hinaus bietet die EU gezielte Hilfe zur Lösung grenzübergreifender Probleme wie Einwanderung und Menschenhandel
sowie die Verbesserung der Energie- und Verkehrsverbindungen zur EU an.
"Mein Ziel ist es, um die Grenzen unserer erweiterten EU einen Ring von Freunden zu ziehen", erklärte
die Kommissarin für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik Benita Ferrero-Waldner.
"Wir haben zusammen mit unseren Nachbarn maßgeschneiderte Pläne ausgearbeitet, die den Bedarf und
die Wünsche der einzelnen Partner widerspiegeln. Unsere Angebot - stärkere Zusammenarbeit, mehr Finanzhilfe
und eine Chance, aus einer engeren Beziehung zu Europa Nutzen zu ziehen - wird beiden Seiten auf vielen Gebieten
von der Bildung bis hin zur Umwelt und vom Verkehr bis hin zur Terrorismusbekämpfung echte Vorteile bringen."
In den Aktionsplänen spiegelt sich die Entschlossenheit der EU wider nicht zuzulassen, dass rund um die
erweiterte Union herum neue Trennlinien aufbrechen, und stattdessen die Stabilität und der Wohlstand der EU
auch nach Außen getragen werden. Mit den Plänen soll Folgendes geleistet werden:
- Hilfe bei der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die der EU, um den Zugang zum Binnenmarkt
zu verbessern,
- Teilnahme an zahlreichen EU-Programmen in den Bereichen Bildung, Forschung, Umwelt und audiovisuelle Medien,
- Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzverwaltung, Einwanderung, Menschenhandel, organisierte
Kriminalität, Geldwäsche sowie Finanz- und Wirtschaftskriminalität,
- Verbesserung der Verbindungen zur EU in den Bereichen Energie, Verkehr und Informationstechnologie sowie
- Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung und Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen sowie Anstrengungen zur Lösung regionaler Konflikte.
Für jedes Land liefert der Aktionsplan eine Agenda für die Zusammenarbeit mit der EU in den kommenden
drei bis fünf Jahren. Die Pläne lösen die bestehenden Assoziations- oder Kooperationsabkommen mit
den einzelnen Partnern nicht ab, sondern knüpfen an sie an. Sie ermöglichen eine klarere Festlegung von
Prioritäten und eine engere Verknüpfung der Finanzhilfe an die Umsetzung gemeinsam vereinbarter Ziele.
"Maßgeschneidert" sind sie deshalb, weil jeder Partner grundsätzlich wählen kann, wie
weit er seine politischen und wirtschaftlichen Bande zur EU vertiefen will. Je weiter ein Partner bereit ist zu
gehen, indem er praktische Maßnahmen zur Verwirklichung gemeinsamer Werte ergreift, desto weiter ist die
EU bereit, bei der Stärkung der Verbindungen zu gehen.
Die Aktionspläne werden nun an den Rat zur Genehmigung und dann an den entsprechenden Assoziations- oder
Kooperationsrat zur Annahme weitergeleitet.
Die Kommission hat den Aktionsplan für die Ukraine als Ausdruck ihrer uneingeschränkten Unterstützung
dieses Landes angenommen. Sie empfiehlt dem Rat, diesen Plan dem Kooperationsrat EU-Ukraine zu übermitteln,
sobald die Entwicklungen, darunter freie und faire Präsidentschaftswahlen, es erlauben, seine Durchführung
ins Auge zu fassen.
|