Haupt: Aufrundungsregelung bei Zinssatzänderungen in Fremdwährungskreditverträgen unzulässig  

erstellt am
10. 12. 04

Wien (nso) - Zinsgleitklauseln bei Fremdwährungskrediten, denen zufolge der angepasste Zinssatz immer auf das nächste volle Achtelprozent aufgerundet wird, sind unzulässig: "Dies erkannte nun der Oberste Gerichtshof in einem Verbandsklagverfahren, dass der Verein für Konsumenteninformation in meinem Auftrag geführt hat. Ich freue mich, dass der Konsumentenschutz sich wieder einmal mehr durchsetzen konnte", so Konsumentenschutz- minister Mag. Herbert Haupt erfreut.

Nach der inkriminierten Vertragsbestimmung ist der Zinssatz "an den 3-Monats-LIBOR für Schweizer Franken zuzüglich einem Aufschlag von 0,875 % gebunden, wobei eine Aufrundung auf das nächste volle 1/8 % erfolgt". Das Höchstgericht hatte sich bereits mehrfach mit Fragen der Zulässigkeit von Zinsgleitklauseln in Verbraucherkreditverträgen zu befassen. Erstmals stand nunmehr eine bei Fremdwährungskrediten üblicherweise verwendete Regelung auf dem Prüfstand. Das Oberstgericht erkannte, dass Bestimmungen, nach denen der angepasste Zinssatz immer aufzurunden ist - auch wenn es zu keiner sogenannten "Aufrundungsspirale" kommt - unzulässig sind, weil sie allein zu Lasten des Kunden wirken. "Sie stehen damit gröblich im Widerspruch zu dem mit dem Konsumentenschutz verfolgten Ziel eines Ausgleichs der Interessen von Unternehmern und Konsumenten. Dies musste einfach korrigiert werden", so Haupt weiter.

Konsumentenschutzminister Haupt ist nun sehr erfreut über diese oberstgerichtliche Entscheidung: "Einmal mehr konnte eine Bereinigung eines unzulässigen Kreditvertrages im Wege einer Verbandklage herbeigeführt werden." Fremdwährungskredite werden in der Regel zum Erwerb eines Eigenheimes von Konsumenten aufgenommen. Gerade hier muss häufig streng kalkuliert werden. Die unzulässige Aufrundungsklausel führt bei einem Kredit in Höhe von EUR 100.000 zu Mehrkosten von bis zu EUR 124.- pro Jahr. Dieses unzulässige "Körberlgeld" darf nunmehr nicht mehr verrechnet werden. Aufgrund dieses Beschlusses des OGH muss die beklagte Bank Burgenland AG die Kreditkonten bei der nächsten Abrechnung richtig stellen. "Das Urteil hat weit über den Anlassfall hinaus Bedeutung, da bei Fremdwährungskrediten bislang üblicherweise eine vergleichbare Bestimmung in den Verträgen enthalten war", so Minister Haupt. Und weiter: "Der VKI hat in meinem Auftrag bereits ca. 30 Kreditinstitute wegen vergleichbarer Aufrundungsklauseln abgemahnt und in diesen Fällen eine außergerichtliche Bereinigung der Verträge und eine Richtigstellung der Kreditkonten erreicht. Wir werden auch weiterhin die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ganz genau beobachten und bei dem Verdacht einer Beeinträchtigung tätig werden", so der Konsumentenschutzminister abschließend.
     
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