Bartenstein: Ausgleichsruhezeiten nach österreichischen Vorstellungen geregelt
Wien (bmwa) - Als „besonders bedeutend für Österreich“ bezeichnete Wirtschafts- und Arbeitsminister
Dr. Martin Bartenstein am Dienstag (07. 12.) in Brüssel die Bestimmungen über Bereitschaftsdienste
und Ausgleichsruhezeit im Rahmen der Debatte über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung innerhalb der
EU. Anlässlich der EU-Ratstagung Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz sagte
der Minister, die nun vorliegenden Lösungen seien so gestaltet, dass die von Österreich angestrebte Beibehaltung
der bestehenden Regelungen der Bereitschaftsdienste im Arbeitszeitgesetz und im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
gewährleistet ist. Erfreulich sei, „dass auch die Regelung über Ausgleichsruhezeiten den österreichischen
Vorstellungen entsprechend flexibler gestaltet wird“, so Bartenstein. Zur Frage des Opting out sagte der Minister,
die Möglichkeit solle in der Richtlinie beibehalten bleiben, es wären jedoch auch Maßnahmen zur
Vermeidung von Missbrauch zu treffen.
Ein weiterer Punkt betrifft die sozialpolitische Agenda im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie. Neue Vorschläge
der Europäischen Institutionen sollen auf ihre Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit
überprüft werden (hier kommen zum Beispiel Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in Betracht),
und eine einheitliche europäische Messmethode zur Beurteilung (und Reduzierung) von Verwaltungskosten sollen
entwickelt werden. An weiteren Maßnahmen sind Prioritäten zur Vereinfachung bestehender EU-Regulierungen
zur Verbesserung deren Effizienz sowie eine bessere Bemessung der Regulierungsqualität und eine grundsätzliche
Bewertung von der Notwendigkeit neuer Regulierungen vorgesehen. |