Märkte der elektronischen Kommunikation in der EU  

erstellt am
07. 12. 04

Aussichten gut, aber schnellere Umsetzung des Reformpakets erforderlich
Brüssel (eu-int) - Im Bereich der elektronischen Kommunikation in der EU gibt es Anzeichen für einen verschärften Wettbewerb und ein starkes Wachstum in einigen Segmenten. In ihrem am Montag (06. 12.) herausgegebenen Bericht über die Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation sieht die Europäische Kommission deutliche Fortschritte bei der Umsetzung des Reformpakets, doch seien weitere Anstrengungen erforderlich, wenn Europa sich die Vorteile eines uneingeschränkt wettbewerbsfähigen Wirtschaftszweigs voll zu eigen machen wolle. In ihrem Bericht, der erstmals 25 Mitgliedstaaten abdeckt, hebt sie die starke Ausbreitung der Mobil- und Breitbandkommunikation hervor. Doch trotz der Fortschritte bei der Reform ist die Kommission besorgt, Verzögerungen und unwirksame Anwendung in einigen Mitgliedstaaten könnten Wettbewerb, Innovation und Investitionen behindern.

Bei der Vorlage des Berichts begrüßte die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding die Fortschritte, betonte aber erneut, die Regeln müssten vollständig und wirksam umgesetzt werden:

"Die Branche der elektronischen Kommunikation ist eine wichtige Triebkraft für Wachstum und Wohlstand der Wirtschaft Europas. Daher ist ein wirksamer Wettbewerb in dieser Branche grundlegend, wenn Europa die in Lissabon vereinbarten Ziele erreichen will. Ich freue mich sehr über die stabileren Marktaussichten, die durch die Ausbreitung von Breitband- und Mobilfunkdiensten untermauert werden. Bereits heute profitieren die Verbraucher von einer größeren Auswahl, niedrigeren Preisen und zahlreichen Neuerungen. Um dies zu gewährleisten, bleibt eine vollständige und wirksame Umsetzung des neuen Rechtsrahmens der EU unabdingbar. Es ist bereits ein wichtiger Erfolg, dass 20 Mitgliedstaaten das erforderliche Primärrecht verabschiedet haben, doch noch hinken fünf Mitgliedstaaten hinterher. Daher treffen wir die notwendigen Abhilfemaßnahmen. Unser vorrangiges Ziel ist die vollständige Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten."

Dieser gemeinsam von den Dienststellen der Kommissarinnen Reding und Kroes erstellte Bericht zeigt, dass sich das Gesamtwachstum zwar stabilisiert hat, die Zahl der Breitbandverbindungen aber auf beinahe 30 Millionen angestiegen ist und sich der Wettbewerb verschärft, da Markteinsteiger weiter in Infrastruktur investieren. Dort, wo der Wettbewerb noch schwach ist, wird die Kommission seine Entwicklung jedoch aktiv überwachen und gegebenenfalls einschreiten.

Mobiltelefone werden jetzt von 83 % aller europäischen Bürger benutzt, und diese Zahl steigt noch. In den meisten Mitgliedstaaten wurden schnelle Netze und Dienste der dritten Generation (3G) eingeführt.

Derzeit gibt es schätzungsweise 2,6 Millionen 3G-Teilnehmer in der EU, und bis Ende 2004 sollten durchschnittlich mindestens 43 % der EU-Bevölkerung abgedeckt sein. Die Festnetztelefonie ist im Wert gesunken, unter anderem wegen des Preisdrucks durch den wachsenden Wettbewerb.

Belgien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland und Luxemburg haben die EU-Vorschriften noch nicht vollständig ins innerstaatliche Primärrecht umgesetzt. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die noch keine Umsetzung dieser Vorschriften gemeldet haben, und vor dem Europäischen Gerichtshof laufen noch Verfahren gegen Belgien, Griechenland und Luxemburg. Das Sekundärrecht zur Umsetzung muss noch in acht Mitgliedstaaten verabschiedet werden (Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei).

Der Bericht ist hier einzusehen.
     
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