Enge Kooperation zwischen der bayerischen und der Salzburger Seite
Salzburg (lk) - In seiner jüngsten Sitzung sprach sich das EuRegio-Präsidium einstimmig
für die Schleierfahndung im bayerischen Grenzraum aus. „Den Überlegungen der Europäischen Kommission
zur Abschaffung der Schleierfahndung muss entschieden entgegen getreten werden; die Schleierfahndung ist ein wesentlicher
Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit in unserem Grenzraum“, fasste EuRegio-Präsident Hermann Steinmaßl,
zugleich Landrat des Landkreises Traunstein, die Diskussion zusammen. Gemeinsam mit seinen bayerischen und Salzburger
Präsidiumsmitgliedern (Landrat Georg Grabner aus dem Berchtesgadener Land, Freilassings Bürgermeister
Josef Flatscher, Dr. Heinz Schaden, Bürgermeister von Salzburg, Bettina Dürnberger, Bürgermeisterin
aus Lofer und Andreas Kinzl, Bürgermeister a. D. von Oberndorf) hatte Steinmaßl die Erfolge der Schleierfahndung
insbesondere auch aus Salzburger Sicht diskutiert. Als Leiter der Sicherheitsbehörde erster Instanz für
den Bezirk Salzburg-Umgebung brachte der Flachgauer Bezirkshauptmann Mag. Reinhold Mayer dazu einen unmittelbaren
Erfahrungsbericht ein.
Besonders erfreut zeigte sich das Präsidium, dass es eine enge Kooperation zwischen den bayerischen „Schleierfahndern“
und den auf Salzburger Seite eingerichteten „Schengenfahndungsgruppen“ in taktischer wie in fachlicher Hinsicht
gibt. Nicht zuletzt daraus resultieren eine optimale grenzüberschreitende Einsatzabstimmung und zahlreiche
Fahndungserfolge, wie die von der Polizeidirektion Traunstein erhobenen Fallzahlen zeigen. Das EuRegio-Präsidium
fordert daher den unbedingten Erhalt des Erfolgsmodells Schleierfahndung und des dafür notwendigen Personals
bei der Polizeidirektion Traunstein. Mit den hoch motivierten und bestens ausgebildeten Fahndungsbeamten kann die
Sicherheit im gemeinsamen Grenzraum und weit darüber hinaus gewährleistet werden, ohne dass dabei von
„Grenzkontrollen“ gesprochen werden kann. Vielmehr gelingt es durch verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen
eine wirksame „Filterung“ im ganzen bayerischen Staatsgebiet vorzunehmen, unabhängig davon, ob jemand In-
oder Ausländer ist. |