Innsbruck (univerität) - Wer noch Geld zur Verfügung hat und dieses nicht dem Finanzamt überlassen
will, könnte mit großzügigen Spenden an die Universität sein Steueraufkommen reduzieren. Für
Unternehmen wie für Privatpersonen dürfen Spenden an die Unis abgesetzt werden.
Mit der Einführung von steuerlichen Begünstigungen für Spenden an österreichische Universitäten
wurde das Interesse der heimischen Steuerberater geweckt: „Aus dem Betriebsvermögen geleistete Zuwendungen
an Universitäten können als Betriebsausgaben abgesetzt und für Privatpersonen können sie als
Sonderausgaben geltend gemacht werden“, zeigt der Finanzwirtschafter Prof. Manfried Gantner, Rektor der Leopold-Franzens-Universität
Innsbruck auf. Die finanziellen Zuwendungen der Unternehmen mit Interessen an Forschungsförderung und/oder
sinnvoller steuerschonender Gestaltung ihres Jahresabschlusses dürfen jedoch nicht 10 Prozent des Gewinnes
des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres übersteigen. Bei Schenkungen und Erbschaften an Universitäten
kommt es zu keiner steuerlichen Belastung.
Es werden nur Zahlungen berücksichtigt, die zu keiner Gegenleistung des Spendenempfängers – der Universität
– führen, d.h. sie müssen zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des Gebers führen.
Steuerlich begünstigt werden ausschließlich Zuwendungen für begünstigte Zwecke wie die Durchführung
von Lehr- und Forschungsaufgaben sowie die damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen.
Die unterstützte Universität muss die geförderten Aufgaben selbst durchführen und die Verwertungsrechte
müssen an der jeweiligen Alma Mater bleiben. Selbst der Ankauf wissenschaftlicher Publikationen wird begünstigt,
wenn sie die Voraussetzung für konkrete Forschungs- oder Lehraufgaben bilden.
Für das Finanzamt ist vom Spendenempfänger eine Bestätigung über die geleistete Zuwendung erforderlich.
Es sind auch Sachzuwendungen zugelassen. Unternehmen mit Vorjahresverlusten dürfen das Steuergeschenk des
Finanzministers jedoch nicht annehmen.
Mit dem Forschungsfreibetrag einer weiteren Steuerbegünstigung von 25 Prozent und der Forschungsprämie
von 8 Prozent nimmt Österreich weltweit eine Sonderstellung ein: „Mit diesen Maßnahmen kann Österreich
ein attraktiver Forschungsstandort werden. Allerdings sind noch weitere Initiativen und mehr finanzielle Mittel
notwendig, um die österreichischen Universitäten international wettbewerbsfähig zu halten“, erklärt
Gantner. Insgesamt investiert der Finanzminister mit dem Forschungsfreibetrag zusätzliche 100 Millionen Euro
jährlich in die österreichischen Universitäten. Neben Kanada ist Österreich das einzige Land
mit dieser Form der Forschungsförderung. |