Etappensieg des Konsumentenschutzministers Mag. Herbert Haupt gegen Reiseveranstalter
Wien (bmsg) - Im Sommer 2004 stellten zahlreiche Reiseveranstalter ihren Kunden Zusatzkosten
in der Höhe von 9 bis 15 Euro pro Person in Rechnung. Begründet wurde diese nachträgliche Preiserhöhung
mit den gestiegenen Kerosinpreisen. Diese konsumentenfeindliche Praxis nahm Konsumentenschutzminister Mag. Herbert
Haupt zum Anlass, den Verein für Konsumenteninformation mit der Klagsführung gegen insgesamt 7 Veranstalter
zu beauftragen. Gegen zwei Veranstalter - TUI und Tai Pan Touristik - ergingen nun vor dem Handelsgericht Wien
die ersten Urteile, die dem VKI vollinhaltlich Recht geben: Die Preiserhöhungen stehen demnach im klaren Widerspruch
zu den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes und sind daher rechtlich unzulässig und unwirksam. "Dies
ist ein wichtiger Erfolg für den Konsumentenschutz", freut sich Konsumentenschutzminister Haupt über
diesen klaren Etappensieg. "Tausende Konsumentinnen und Konsumenten wurden faktisch gezwungen, die ungerechtfertigten
Preiszuschläge zu bezahlen. Anderenfalls wären ihnen die Reiseunterlagen nicht ausgefolgt worden. Hier
war es unbedingt erforderlich, entschlossen einzuschreiten, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen."
Urteil des Handelsgerichts Wien im Detail
Den Reiseveranstaltern wurde zudem untersagt, bei Pauschalreisen nachträglich Preiserhöhungen
vorzunehmen bzw. die viel zu unbestimmten und daher gesetzwidrigen Vertragsbestimmungen über Preiserhöhungen
weiter zu verwenden. Des weiteren dürfen sich die Veranstalter auf diese unzulässigen Vertragsbestimmungen
bei bereits abgeschlossenen Verträgen nicht mehr berufen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Argumentationen der Veranstalter, wonach dem VKI keine Klagsbefugnis zukommt, da er keine unabhängige
Verbraucherorganisation sei, wies das Gericht als "völlig verfehlt" zurück. Auch die mit dieser
Behauptung verbundene Verzögerungstaktik ging nicht auf: Dem Antrag auf Befassung des Europäischen Gerichtshofes
wurde nicht stattgegeben. Klar gestellt wurde überdies, dass der Klagsanspruch des VKI wegen gesetzwidriger
Vorgangsweisen zum Nachteil der Verbraucher keiner Verjährung unterliegt.
Sobald die Urteile rechtskräftig sind, können Konsumentinnen und Konsumenten die zu Unrecht verlangten
Zuschläge unter Hinweis auf die Gerichtsentscheidungen zurückverlangen. Konsumentenschutzminister Haupt
hat zur konkreten Unterstützung der Konsumenten den VKI mit einer "Geld zurück"- Aktion beauftragt.
Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des VKI unter www.verbraucherrecht.at abrufbar. "Diese
erfreulichen Informationen sind vor allem auch für jene Reisenden, die ihre Weihnachts- bzw. Silvesterfeiertage
im Ausland verbringen, interessant", bekräftigte Minister Haupt abschließend. |