Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat am Dienstag (14. 12.) beschlossen, Deutschland,
Finnland, Italien, Luxemburg und Österreich vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil sie keine Maßnahmen
zur Umsetzung einer Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2002 mitgeteilt haben, mit der ein harmonisierter Ansatz der
Mitgliedstaaten für die Außerdienststellung der lautesten Flugzeuge auf EU-Flughäfen bezweckt wird.
Die Richtlinie zum Fluglärm erfordert die Anwendung bestimmter Verfahren vor der Einführung von Lärmbeschränkungen
auf besonders betroffenen EU-Flughäfen. Ohne einen harmonisierten Ansatz zur Bekämpfung des Fluglärms
ergäbe sich ein Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen, der zu Verzerrungen zwischen Flughäfen
mit ähnlichen Lärmproblemen führen und effektive Verbesserungen in der gesamten EU behindern würde.
Der Richtlinie liegt das in der Mitteilung über Luftverkehr und Umwelt von 1999 niedergelegte Prinzip zugrunde,
dass ein Anstieg der von Fluglärm Betroffenen vermieden werden muss. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie
in innerstaatliches Recht haben die fünf Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines Beitrags von EU-Flughäfen
zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs erheblich beschränkt.
Die Kommission hatte diesen Mitgliedstaaten am 25. November 2003 bereits ein Aufforderungsschreiben und am 30.
März 2004 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugeleitet. |