Linz (lk) - In ihrer Sitzung am Montag (13. 12.) beschloss die Oö.
Landesregierung auf Antrag von Sozial-Landesrat Josef Ackerl die Erhöhung der Sozialhilferichtsätze.
Dabei folgt das Oö. Sozialressort der Erhöhung des Ausgleichzulagerichtsatzes um 1,5 Prozent. "Mein
Dank geht an die oberösterreichischen Gemeinden und Städte, die in ihrer äußerst schwierigen
finanziellen Lage für die entsprechenden Mehrkosten von insgesamt jährlich rd. 400.000 Euro aufkommen
müssen. Dies belegt einmal mehr den hohen Stellenwert, den die Sozialpolitik in Oberösterreich einnimmt,"
so Sozial-Landesrat Josef Ackerl. Dass das Thema Armut und Armutsbekämpfung weiterhin an Dramatik und Bedeutung
gewinnt, zeigt die seit dem Jahr 2001 stark steigende Zahl an Sozialhilfebezieher/inne(n). So ist alleine die Zahl
der Bezieher/innen der sogenannten "offenen Sozialhilfe" (=ohne Heimbewohner/innen) in Oberösterreich
in den letzten drei Jahren um beinah 30 Prozent gestiegen.
Die drastische Erhöhung der Anzahl der Sozialhilfebezieher/innen lässt sich nur zum Teil durch die laufende
Erhöhung der Richtsätze oder einer Änderung im Erfassungssystem erklären. Sie belegt einmal
mehr die ohnehin bekannte Entwicklung der wachsenden Schere zwischen den reichen und ärmsten Bevölkerungsschichten.
Die Sozialhilferichtsätze werden in der oberösterreichischen Sozialhilfeverordnung festgelegt. Anspruch
auf die laufende monatliche Geldleistung besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch eigenes
Einkommen und verwertbares Vermögen oder Leistungen Dritter gesichert ist. Derzeit beträgt der Sozialhilferichtsatz
für Alleinstehende 511,50 Euro. Mit der in der gestrigen Landesregierungssitzung beschlossenen Erhöhung
um 1,5% kommt ein alleinstehender Anspruchsberechtigter im kommenden Jahr nun auf 519,20 Euro. |