Brüssel (eu-int) - Der Rat hat heute einen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung angenommen,
mit der ab dem 1. Januar 2005 alle mengenmäßigen Beschränkungen für die Einfuhren von Textilwaren
und Bekleidung aus WTO-Mitgliedsländern abgeschafft werden. Damit erfüllt die EU eine ihrer wichtigsten
Verpflichtungen, die sie 1994, gegen Ende der letzten WTO-Verhandlungsrunde (der so genannten „Uruguay-Runde“),
eingegangen war. „Die Höchstmengen für Textilwaren, die vier Jahrzehnte lang galten, gehören nun
endgültig der Vergangenheit an – und es gibt keinen Weg zurück“, erklärte der für Handel zuständige
EU-Kommissar, Peter Mandelson. „Die internationale Textilindustrie muss sich dieser Herausforderung stellen und
in dem neuen Umfeld einrichten. Von politischer Seite ist zu gewährleisten, dass dieser Übergang so reibungslos
wie möglich und nicht auf Kosten der Textilindustrien schwacher und anfälliger Entwicklungsländer
erfolgt, die zu gegebener Zeit ebenfalls in der Lage sein sollten, von der Liberalisierung zu profitieren“, fügte
er hinzu.
Mit der Verordnung des Rates werden ab dem 1. Januar 2005 alle Höchstmengen für die Einfuhren von Textilwaren
und Bekleidung aus WTO-Mitgliedsländern abgeschafft. Für Einfuhren im ersten Quartal des Jahres 2005,
die noch unter die Höchstmengen für 2004 fallen, gilt ein Übergangssystem.
In diesem Zusammenhang wird auch ein statistisches Monitoring-System für die Einfuhren einer Reihe von Textil-
und Bekleidungswaren in die EU geschaffen. Die EU ist dadurch nicht nur in der Lage, schwerwiegende Verzerrungen
des Marktes frühzeitig zu erkennen, sondern kann auch die Entwicklung des Handels in dem veränderten
Umfeld genau beobachten.
Zur Verhinderung und Lösung etwaiger Probleme setzt die Kommission auf Dialog und Konsultationen. Ein erster
Schritt in diese Richtung wurde am 6. Mai 2004 mit dem Beginn eines handelspolitischen Dialogs über Textilwaren
zwischen der EU und China bereits getan. Auf dem europäisch-chinesischen Gipfel am 8. Dezember kündigte
China eine Reihe von Maßnahmen an, die gewährleisten sollen, dass der Anstieg der Textilwarenausfuhren
aus China schrittweise erfolgt. Die Kommission begrüßt diese Entscheidung, da auf diese Weise hoffentlich
auch Ausführer von Textilwaren und Bekleidung aus anderen Entwicklungsländern eine Chance erhalten, Vorteile
aus der Liberalisierung des Handels zu ziehen.
Um den Umgang mit zukünftigen Anträgen auf Schutzmaßnahmen vorhersagbar zu gestalten, wird die
Kommission in Kürze Leitlinien für eine transparente Vorgehensweise in solchen Fällen annehmen,
die insbesondere den Rückgriff auf die im Protokoll über den Beitritt Chinas zur WTO verankerte besondere
Schutzklausel über Textilwaren regeln sollen.
Peter Mandelson erklärte: „Derartige Maßnahmen sollten nur in Anspruch genommen werden, wenn dies angesichts
der mit der Abschaffung der Höchstmengen einhergehenden Auswirkungen – insbesondere auf anfällige Entwicklungsländer
– unbedingt notwendig erscheint.
Hintergrund
Das WTO-Abkommen über Textilwaren und Bekleidung, in dem ein Zehnjahreszeitraum für die Abschaffung der
Kontingente festgelegt wurde, läuft am 31. Dezember 2004 aus, und ab dem 1. Januar 2005 gelten für den
Handel mit Textilwaren und Bekleidung die allgemeinen Regeln des GATT, die mengenmäßige Beschränkungen
für Einfuhren verbieten. Die EU hat im Jahr 2002 im Rahmen der dritten Einbeziehungsstufe des Übereinkommens
über Textilwaren und Bekleidung bereits 56 bilaterale Zollkontingente abgeschafft. Die neue Verordnung des
Rates hat folgende Zielsetzung:
- Abschaffung aller Zollkontingente für die Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung aus WTO-Mitgliedstaaten
ab dem 1. Januar 2005. Derzeit gelten in der EU 210 Zollkontingente für die Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung
aus 11 WTO-Ländern (Argentinien, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Malaysia, Peru, Philippinen, Taiwan,
Südkorea und Thailand), die seit dem Abschluss der in den siebziger Jahren im Rahmen des früheren GATT-Multifaserabkommens
geschlossenen bilateralen Abkommen in Kraft sind. Im Jahr 2003 beliefen sich die Einfuhren von Waren, für
die Kontingente abgeschafft werden, in die 25 EU-Mitgliedstaaten auf 41,7 Mrd. € oder 63 % der Gesamteinfuhren
von Textilwaren und Bekleidung, obwohl nur 20 % der EU-Einfuhren im Rahmen von Zollkontingenten erfolgten.
- Um die Einhaltung der bilateralen Textilabkommen zu gewährleisten, findet auf Waren, die vor dem 1. Januar
2005 versandt werden und für die im Jahr 2004 Kontingente gelten, die im Jahr 2004 geltende Einfuhrregelung
Anwendung, auch wenn sie dem Zoll erst nach dem 1. Januar 2005 zur Abfertigung gestellt werden. Um jedoch eine
übermäßige Belastung des Handels und des Zolls zu vermeiden, wird ab dem 1. April 2005 für
solche Waren bei der Einfuhr in die EU Zollfreiheit gewährt.
- Um die Einfuhr besonders empfindlicher Waren im Textil- und Bekleidungssektor zu verfolgen, wird ab dem 1.
Januar 2005 ein Monitoringsystem eingerichtet. Dieses System wird Folgendes umfassen: a) die zollamtliche Überwachung
von Einfuhren liberalisierter Waren jeglicher Herkunft und b) die obligatorische Ausstellung eines Einfuhrüberwachungsdokuments
für die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse aus China; dieses wird ab dem Jahr 2005, sobald das zollamtliche Überwachungssystem
voll funktionsfähig ist, nicht mehr verwendet. Die einschlägigen Informationen werden mindestens einmal
monatlich veröffentlicht.
Für einige Nicht-WTO-Mitglieder, nämlich Belarus, Nordkorea, Serbien und Montenegro sowie Vietnam, gelten
allerdings weiterhin Einfuhrkontingente, doch dürften diese in Bezug auf Vietnam und Serbien mit dem Abschluss
entsprechender Abkommen Anfang 2005 abgeschafft werden.
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