300 Jahre St. Johanns-Spital  

erstellt am
14. 12. 04

Dezember-Ausgabe der Salzburger Landeszeitung "Unser Land" erschienen
Salzburg (lk) - Es sind heuer 300 Jahre her, dass mit der Weihe der Kirche am St. Johanns-Spital und der Eröffnung des Frauentraktes diese soziale Einrichtung auch „für Pilger und Kranke des weiblichen Geschlechts eröffnet wurde“ und seither allen Hilfsbedürftigen offen steht. Der Name Spital, der heute allgemein für Krankenhäuser üblich ist, leitet sich vom lateinischen Wort „hospitium“ ab, was in der Antike Schutz der Gastfreundschaft Fremden und Reisenden gegenüber bedeutete. So war auch das St. Johanns-Spital ursprünglich nicht so sehr ein Krankenhaus, sondern im Sinne seines Stifters in erster Linie ein Pilgerheim für mittellose Wanderer, Studenten, Priester, Handwerksgesellen, aber auch für Arme ohne ansteckende Krankheiten. Der Bau, mit dem man 1692 begonnen hatte, war 1695 bereits so weit fertig gestellt, dass man am 7. September 1695 mit der Aufnahme von männlichen Pilgern und Kranken beginnen konnte, berichtet Stephanie Klein vom Salzburger Landesarchiv im „Chronisten“ der am Dienstag (14. 12.) erscheinenden Dezember-Ausgabe der Salzburger Landes-Zeitung „Unser Land“.

Zur Zeit von Erzbischof Johann Ernst Graf Thun (1687 – 1709) gab es in Salzburg vier Spitäler, nämlich das Spital zum Hl. Blasius (Bürgerspital – gegründet 1327), das Bruderhaus St. Sebastian (gegründet 1496), das Spital des Domkapitels im Nonntal bei St. Erhard (neu errichtet 1603) und das Pestspital St. Rochus vor den Toren der Stadt. Schon ein Jahr nach seinem Regierungsantritt kaufte Johann Ernst das baufällige Schloss Mühlegg in der Vorstadt Mülln aus dem Besitz des Hauptmanns Johann Christoph von Grimming (auch „Grimmingschloss“ genannt). Er ließ mit Ausnahme des Mühlegger Tores alle Gebäude abtragen und errichtete an seiner Stelle in den folgenden Jahren das neue Spital, heißt es in dem Artikel.

Würzburger Vorbild oder Erfüllung eines Gelübdes
Was Erzbischof Johann Ernst Graf Thun zu dieser Stiftung bewog, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Möglicherweise wusste er vom Julius-Spital in Würzburg, das Bischof Julius Echter dort im Jahre 1604 gegründet hatte – die Stiftungsurkunde des St. Johanns-Spitals gleicht auffallend jener des Julius-Spitals in Würzburg sehr. Oder aber lag es an einem „neuen“ Denken seiner Zeit, wonach nun für einen Regenten galt: „Wer die Macht hat, für den ist Wohltätigkeit auch Pflicht“ – oder – wie es für die Salzburger Bevölkerung feststand – ging der Bau auf die Erfüllung eines Gelübdes zurück.

Die Armen- und Krankenversorgung war in früheren Jahrhunderten immer eine Sache der Kirche gewesen. Das neue Spital war erstmals ein öffentliches Spital. Salzburg war damit – dank dieser Stiftung – seiner Zeit weit voraus, indem es die soziale Versorgung der Bevölkerung nunmehr auf eine breite und damit krisensichere Basis stellte. Zum Vergleich, das Allgemeine Wiener Krankenhaus wurde durch Kaiser Josef II. erst ca. 100 Jahre später (1784) errichtet, ebenso viele andere Spitäler auf deutschem Boden.

Kosten blieben geheim
Wie bei allen großen Bauten, die Johann Ernst errichten ließ, hat er die Unterlagen vernichten lassen, damit die Nachwelt nicht erfahren sollte, was sie gekostet hatten. Er hatte mit allen seinen Bauten – wie Dreifaltigkeitskirche und Priesterseminar, der Kollegien- und Ursulinenkirche, dem St. Johanns-Spital und Schloss Kleßheim – nachhaltig das Erscheinungsbild der Stadt verändert und sich damit in das Gedächtnis der Nachwelt eingeschrieben. Überdies blieb er wegen seines sozialen Engagements noch lange Zeit im Bewusstsein der Menschen verankert.

Johann Ernst war der erste Salzburger Landesfürst, der einen „österreichischen“ Baumeister, den kaiserlichen Hofarchitekten Johann Bernhard Fischer von Erlach mit seinen Bauvorhaben betraute. Dieser hatte an den bedeutendsten Akademien Roms studiert. Man vermutet, dass er dort während seiner Studienzeit einen Stich des Invalidendoms von Paris gesehen hat, denn der Entwurf des St. Johanns-Spitals ist diesem ähnlich.

Am 24. Juni 1704 vollzog für den bereits erblindeten Erzbischof Johann Ernst Graf Thun sein Weihbischof die Weihe der Kirche im St. Johanns-Spital. Der Frauentrakt des Spitals (der linke Flügel) wurde am folgenden 3. August eröffnet. Jeder der beiden Flügel konnte zwischen 20 und 30 Kranke oder Pilger aufnehmen. Strenge Vorschriften regelten sowohl die Aufnahme in diese Anstalt als auch ihre innere Organisation. Den laufenden Betrieb sicherte der Landesfürst ebenfalls durch eine Stiftung ab, die er mit großzügigen Mitteln ausstattete.

Bereits damals zeichnete sich die Krankenpflege durch eine verstärkte Hinwendung zu den Kranken und deren Bedürfnisse aus – ein Grundsatz, der bis heute nichts an Aktualität verloren hat, schreibt Stephanie Klein abschließend.
     
zurück