Innsbruck (lk) - „Das Koalitions-Übereinkommen für die Einführung der tirolweiten Mietzins-Beihilfe
wird nun in Zusammenarbeit mit dem Tiroler Gemeindeverband umgesetzt", erklärten LH Herwig van Staa,
LR Konrad Streiter und Gemeindeverbands-Präsident LA Hubert Rauch am Mittwoch (22. 12.) im Rahmen einer
Pressekonferenz.
V.l.: Gemeindeverbands-Präsident LA Hubert Rauch, LH Herwig van Staa und LR Konrad Streiter informierten heute
über die Einführung der Mietzinsbeihilfe in allen Tiroler Gemeinden. Foto: Land Tirol/Christian Mück. |
Bisher waren bereits 120 der größten Tiroler Gemeinden Partner der Aktion, 74 % der Tiroler Bevölkerung
(497.000 Menschen) wurden damit erreicht. Nach einer Vereinbarung mit dem Gemeindeverband bieten ab Mitte 2005
alle Tiroler Gemeinden eine Mietzins-Beihilfe an. „Das Land Tirol unterstützt damit das Grundbedürfnis
`Wohnen´. Erschwingliche Mieten sollen in ganz Tirol möglich sein. Bis Mitte 2005 sollten sich alle
Tiroler Gemeinden an dieser Regelung beteiligen", erklärt LH Herwig van Staa.
70% der Mietzins-Beihilfe bezahlt das Land Tirol, 30% übernehmen die Gemeinden. „Die Höhe der Mietzins-Beihilfe
richtet sich dabei nach dem jeweiligen Netto-Einkommen und nach den örtlichen Mietpreisen", weiß
der Landeshauptmann.
Von einer Regelung nach dem Gießkannen-Prinzip wurde jedoch Abstand genommen, auch die Gemeinde-Autonomie
bleibt im Rahmen der neuen Regelung gewahrt: Jede Gemeinde ist in die Antrag-Stellung und Abwicklung eingebunden
und kann damit die sozialen Gegebenheiten besser beurteilen. „So schaffen wir eine treffsichere Förderung,
die soziale Härtefälle abfedert und allen offen steht, die sie tatsächlich benötigen",
weiß LR Konrad Streiter.
Zudem steht es den Gemeinden frei, die Höhe der Förderung pro Quadratmeter zwischen 3,- und 4,- Euro
festzulegen. „Dies ermöglicht eine Berücksichtigung der regionalen Mietpreise. Der Gemeindeverband empfiehlt
allen Gemeinden die Teilnahme an diesem System. Für besonders finanzschwache Gemeinden wird es einen Ausgleich
geben", erklärt dazu Gemeindeverbands-Präsident LA Hubert Rauch.
Höhe der Beihilfe & Einkommensgrenzen:
Personen: höchstmögliche: Voller Anspruch bis Kein Anspruch ab
im Haushalt Mietzins-Beihilfe: Netto Jahreszwölftel: Netto Jahreszwölftel
1 Person 200,- Euro 618,- Euro 1.238,- Euro
2 Personen 280,- Euro 698,- Euro 1.450,- Euro
3 Personen 360,- Euro 778,- Euro 1.638,- Euro
4 Personen 440,- Euro 858,- Euro 1.882,- Euro
5 Personen 520,- Euro 938,- Euro 2.230,- Euro
6 Personen 600,- Euro 1.018,- Euro 2.578,- Euro
Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf Gemeinden, die eine Förderung von 4,- Euro pro Quadratmeter gewähren.
Zwischen Einkommen (bei 1 Person) von 618,- Euro bis 1.238,- Euro wird die Mietzins-Beihilfe gestaffelt (pro Steigerung
des Netto-Jahreszwölftels von 4,- werden 0,1% von der Maximal-Förderung abgezogen). |