Neue Gemeinsame Agrarpolitik tritt am 1. Januar 2005 in Kraft  

erstellt am
23. 12. 04

Brüssel (eu-int) - Am 1. Januar 2005 werden zehn Mitgliedstaaten die im Juni 2003 beschlossene grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einführen. Diese Reform verändert die Art, wie die EU ihren Agrarsektor stützt, von Grund auf und gibt den europäischen Landwirten die Freiheit, das zu produzieren, was der Markt verlangt. In Zukunft werden die meisten Beihilfen unabhängig vom Produktionsvolumen gewährt. Diese neuen „Betriebsprämien“ sind an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz gebunden. Durch die Abkoppelung der Subventionen von der Produktion wird die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und marktorientierter und bietet gleichzeitig den Landwirten die notwendige Einkommensstabilität. Dank der Kürzung der Direktzahlungen für Großbetriebe erhalten die Landwirte mehr Geld für die Durchführung von Umwelt-, Qualitäts- und Tierschutzprogrammen. Die Reformen erfüllen die Erwartungen der Verbraucher, sie schaffen mehr Transparenz für die Steuerzahler und sie ermöglichen einen stärker am Markt orientierten Weltagrarhandel.

Mariann Fischer Boel, die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin, äußerte sich wie folgt zu der Reform: „Die GAP hat zu Beginn des Jahres 2005 nichts mehr mit dem Zerrbild gemein, das häufig von ihr gezeichnet wurde. Mit der Reform können die europäischen Landwirte zu wirklichen Unternehmern werden. Unseren ländlichen Gebieten sichert sie eine nachhaltige Zukunft, bietet Diversifizierungsmöglichkeiten und trägt dazu bei, Europa wettbewerbsfähiger zu machen. Dank der Reform können wir unsere Stärken ausspielen und hochwertige Nahrungsmittel produzieren, die Weltruf genießen. Und schließlich sendet sie ein starkes Signal an die Welt, weil sie die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss der Welthandelsgespräche steigen lässt."

Die wichtigsten Element der Reformmaßnahmen in Kürze:

  • Eine Betriebsprämienregelung bzw. einzelbetriebliche Zahlungen, die produktionsunabhängig gewährt werden, wobei einige produktionsabhängige Elemente beibehalten werden können, wenn die Gefahr besteht, dass die Produktion aufgegeben wird;
  • die Verknüpfung der Zahlungen mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz und mit der Verpflichtung, alle landwirtschaftlichen Flächen in gutem agronomischen Zustand zu erhalten („Cross Compliance“);
  • eine verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von mehr EU-Fördermitteln, durch neue Maßnahmen zur Förderung von Umwelt, Qualitätserzeugung und Tierschutz und durch Unterstützung der Landwirte, damit sie ab 2005 die EU-Standards erreichen können;
  • eine Kürzung der Direktzahlungen („Modulation“) für Großbetriebe, um zusätzliche Mittel für die neue Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums freizumachen;
  • einen Mechanismus für die Haushaltsdisziplin, um sicherzustellen, dass die Ausgaben unterhalb der Obergrenze bleiben.

Die Betriebprämienregelung gilt für die wichtigsten Marktsektoren wie Getreide, Fleisch und Milch. Ab 2006 werden der Tabaksektor, der Sektor Olivenöl und der Baumwollsektor in die Regelung einbezogen.

Die Mitgliedstaaten können die Betriebsprämienregelung zwischen 2005 und 2007 einführen. Zehn Mitgliedstaaten - Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich - haben beschlossen, diesen Schritt am 1. Januar 2005 zu tun. Die fünf anderen „alten“ Mitgliedstaaten (Finnland, Frankreich, Griechenland, die Niederlande und Spanien) führen die Betriebsprämienregelung ab 2006 ein, die beiden „neuen" Mitgliedstaaten, die sich für die Betriebsprämienregelung entschieden haben, Malta und Slowenien, werden 2007 folgen.

In den übrigen acht neuen Mitgliedstaaten gilt die „Regelung für die einheitliche Flächenzahlung“. Das bedeutet, dass dort innerhalb der einzelnen Regionen aus dem regionalen Finanzrahmen einheitliche hektarbezogene Prämienansprüche gewährt werden können. Diese Mitgliedstaaten werden spätestens 2009 auf die Betriebsprämienregelung umstellen.

     
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