LR Gangl: "Neuer Vertrag mit der Lebenshilfe dient als rechtliches
Fundament für Zusammenarbeit!"
Innsbruck (lk) - Auf Antrag von Soziallandesrätin Christa Gangl hat die Tiroler Landesregierung
in ihrer Sitzung am Dienstag (21. 12.) die Einführung eines Partnerschaftsvertrages zwischen dem Land
Tirol (vertreten durch die Landesregierung) und der Lebenshilfe Tirol (gemeinnützige Ges.m.b.H.) beschlossen.
LR Gangl freut sich, damit ein lange angestrebtes Ziel zu realisieren. „Wir stellen mit diesem Partnerschaftsvertrag
die Zusammenarbeit auf ein rechtlich sicheres und verlässliches Fundament. Dieses kommt beiden Vertragspartnern,
letztlich aber vor allem den Menschen mit Behinderung zugute, deren optimale Förderung unser vorrangiges Ziel
ist. Im neuen Vertrag sind die Rechte und Pflichten beider Seiten genau geregelt“, gibt die Soziallandesrätin
dazu bekannt.
Nach dem Rehabilitationsgesetz hat das Land Tirol grundsätzlich dafür zu sorgen, dass allen Menschen
mit Behinderungen geeignete Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Lebenshilfe steht dem Land in diesem Bereich
als wichtiger Partner zur Seite. Im Partnerschaftsvertrag werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit definiert.
So zum Beispiel die Frage der Bedarfsdeckung: hier verpflichtet sich die Lebenshilfe gegenüber dem Land, zum
flächendeckenden Angebot für Betroffene mitzuwirken, dies unter Erfüllung aller entsprechenden (gesetzlichen)
Bedingungen. Darüberhinaus werden die Informationspflicht, der Kostenrahmen und die Qualitätssicherung
vertraglich definiert. LR Gangl: „Ein wichtiger Bereich ist auch die Dokumentationspflicht und entsprechende Kontrolleinrichtungen,
hier geht es vor allem um größtmögliche Transparenz im Hinblick auf erbrachte Leistungen und finanzielle
Aufwendungen.“ Das Land Tirol garantiert der Lebenshilfe die Gewährung eines angemessenen finanziellen Rahmens
(z.B. kostendeckende Tagsätze) und zeitgerechte Verhandlungen zur genauen Kostenkalkulation. Der neue Vertrag
soll auf unbestimmte Zeit in abgeschlossen werden.
Der Förderung von Behinderten kommt ein wesentlicher Teil im Sozialbudget zu: 2005 werden 81,1 Millionen Euro
(das sind plus 4,2%) für die Behindertenhilfe zur Verfügung stehen, zwischen 6.000 und 7.000 Fälle
werden zu bearbeiten sein. Um noch näher bei den Betroffenen und ihren Angehörigen zu sein, gibt es das
Projekt KIM (Klient im Mittelpunkt). Zu diesem Zweck wurden bereits in Innsbruck, Innsbruck-Land, Schwaz, Kufstein,
Kitzbühel und Lienz Außenstellen mit MitarbeiterInnen des Rehawesens eingerichtet, die anderen Bezirke
folgen. |