Mehr als 48.000 Anträge auf Studienförderung sind Rekord  

erstellt am
29. 12. 04

Rechnungshof lobt Kundenorientierung der Studienbeihilfenbehörde
Wien (bm:bwk) - 48.682 Studierende haben im Wintersemester 2004/05 bisher eine Studienförderung beantragt. Das sind um 705 Studierende oder 1,5% mehr als im Wintersemester 2003/04. Jeder 5. Uni-Studierende und fast jeder 3. FH-Studierende erhält eine Studienförderung. „Es ist dafür gesorgt, dass jeder, der studieren will und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, auch studieren kann“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.

Die Zahl der beantragten und bewilligten Studienförderungen steigt kontinuierlich an. 2004 betragen die Mittel für die Studienförderung an Universitäten und Fachhochschulen voraussichtlich 165,5 Mio. EURO. Das sind um 3,2 Mio. EURO mehr als im Jahr 2003 bzw. um 60 Mio. EURO (57%) mehr als im Jahr 2000.

Das Informations- und Serviceangebot der Studienbeihilfenbehörde wird vom Rechnungshof in einem 2004 fertig gestellten Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes positiv bewertet. Dieser bezeichnete die Studienbeihilfenbehörde „wegen ihres Qualitätsmanagements und ihrer Kundenorientierung als beispielhaft“. Die Verwaltungsinnovationen der Studienbeihilfenbehörde nannte er als „im öffentlichen Bereich bisher einzigartig“. Dazu gehören beispielsweise das Projekt e-Stipendium, das eine weitgehende Erfassung und Verarbeitung der für die Antragstellung notwendigen Daten auf elektronischem Weg ermöglicht und damit den Studierenden viele Wege erspart. „Es zeigt sich, dass Information und Administration gut funktionieren und dass in den Studienbeihilfenbehörden gute Arbeit geleistet wird“, so Gehrer.

Die Studienbeihilfebenhörde hat das Lob als Ansporn genommen, weitere Verwaltungsvereinfachungen und noch besseres Kundenservice anzubieten. Ab 2005/06 werden Studierende nur mehr die Erstanträge bei der Studienbeihilfebehörde einreichen müssen. Die Folgeanträge werden dann von der Behörde automatisch bearbeitet, ohne dass ein weiterer Antrag eingebracht werden muss.
     
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