Wien (bmlfuw) - Umweltminister Josef Pröll hat im Einvernehmen mit dem
Finanz- und dem Wirtschaftsminister eine Novelle der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft
erlassen. Diese tritt mit 1.1.2005 in Kraft. Die neuen Bestimmungen werden den FörderungswerberInnen bessere
Möglichkeiten zur effizienten und vorausschauenden Planung und Umsetzung ihrer Infrastrukturvorhaben bieten,
ohne eine finanzielle Mehrbelastung des Bundesbudgets auszulösen. Als Anreiz zur Steigerung der Effizienz
und Nachhaltigkeit der gesamten österreichischen Siedlungswasserwirtschaft werden nun auch Investitionen gefördert,
die zu Kostenoptimierungen durch strukturelle Verbesserungen in der Branche führen (zentrale Labors, mobile
Klärschlammpressen, etc.). Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft mit.
Die Grundstrukturen und -prinzipien der Siedlungswasserwirtschaft-Förderung bleiben von der vorliegenden Novelle
unberührt. Die aktuellen Änderungen betreffen in erster Linie die Abwasserentsorgung. Den Gemeinden wird
es nun möglich sein, ihre bereits festgelegten Ausbauprogramme für die Abwasserentsorgung bis 2015 in
gleicher Förderungshöhe weiterzuführen. Weiters können in bestimmten Ausnahmefällen (Gefahrenvorsorge,
Naturschutz, Grundwasserschutz) Flächen aus dem bestehenden Entsorgungsbereich herausgenommen oder ausgetauscht
werden, um den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zu ermöglichen.
In Zukunft können auch die Umsetzung von kreislauforientierten Abwassersystemen sowie von Maßnahmen
zur ökologischen Ertüchtigung von Gewässern im Bereich von Kläranlagen, wenn Nachweise über
die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen erbracht werden, gefördert werden.
Die österreichische Siedlungswasserwirtschaft wird mit Hilfe dieser Anpassungen im Förderungssystem weiterhin
in der Lage sein, die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen zum Wohle der Bevölkerung und der Gewässer
bestens zu meistern. |