Landtag muss Ort der politischen Begegnung bleiben  

erstellt am
29. 12. 04

Holztrattner: 2005 stehen zahlreiche legistische Vorhaben zur Entscheidung an
Salzburg (lk) - Für die Zukunft wünsche er sich – auch nach den Beratungen im Österreich-Konvent – die Erhaltung des Landtages als Ort der politischen Begegnung und der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung durch die vom Wähler legitimierten politischen Kräfte im Land. Dies betonte Salzburgs Landtagspräsident Johann Holztrattner am Dienstag (28. 12.) anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.

„Die Erwartungshaltung der Gesellschaft und der Wirtschaft gegenüber der Politik ist enorm. Wird doch einerseits erwartet, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Salzburger Wirtschaft, die Sicherung Salzburgs als Wirtschaftsstandort genauso erhalten und gesteigert werden, wie etwa die Aufrechterhaltung der Finanzierbarkeit des Sozialstaates, bei der gerade auch die Länder und Gemeinden durch ihre Leistungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe und des Pflegewesens zuständig und besonders gefordert sind. Der Landtag ist auch der Ort der offenen Begegnung zwischen der Politik und der gesetzlichen Interessenvertretungen, den Kammern, aber auch von NGOs und wichtigen Einrichtungen zur Vertretung von Bürgerinteressen wie etwa Natur- und Umweltanwalt, Kinder- und Jugendanwalt etc.“, erklärte der Landtagspräsident.

Das Arbeitsjahr 2005 beginnt mit einem Ausschussberatungstag am 12. Jänner, bei dem gleich mehrere politische Schwerpunkte gesetzt werden. Dabei handelt es sich um das Gesundheitswesen und die Krankenanstaltenfinanzierung, Europa- und Integrationspolitik, den Österreich-Konvent, sowie um die Bereiche Schule und Bildung.

Wichtige Personalentscheidung
Im ersten Halbjahr 2005 stehe auch die Wahl des künftigen Landesrechnungshofdirektors bzw. der künftigen Landesrechnungshofdirektorin an, da die zwölfjährige Funktionsperiode des derzeitigen Landesrechnungshofdirektors Dr. Hans Buchner am 30. Juni 2005 endet. Die Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber durch den Finanzüberwachungsausschuss ist für 23. Februar 2005 vorgemerkt. Die Bewerbungsfrist endet mit 31. Jänner 2005, teilte Holztrattner mit.

Legistische Vorhaben
Insgesamt wurden dem Landtag vom Legislativ- und Verfassungsdienst nach heutigem Stand rund 20 Entwürfe für Regierungsvorlagen zu Gesetzesvorhaben, welche derzeit zur Begutachtung ausgesandt sind, übermittelt. Stellvertretend für die anhängigen Materien nannte der Landtagspräsident Novellen zum Abfallwirtschaftsgesetz, Salzburger Pflegegesetz, Gemeindesanitätsgesetz, Salzburger Tourismusgesetz, Katastrophenhilfegesetz, die Neuerlassung des Gesetzes über die integrierte Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch bestimmte Betriebsanlagen und das Salzburger Altstadterhaltung- und Ortsbildschutzgesetz.

Im Zusammenhang mit der Debatte über die Arbeitsweise des Landtages bei der Konstituierung erwarte er in nächster Zeit die konkreten Vorstellungen der Landtagsparteien zur Überarbeitung der Geschäftsordnung, sagte Holztrattner.

Rückschauend hielt der Landtagspräsident fest, dass im durch die Landtagswahlen und die Parteienverhandlungen verkürzten Arbeitsjahr 2004 sechs Plenarsitzungen, 13 Ausschuss-sitzungstage und eine Parlamentarische Enquete abgehalten wurden. In 81 Berichten der zuständigen Ausschüsse seien vier neue Gesetze, 32 Gesetzesnovellen zur Beschlussfassung empfohlen und zwei Vereinbarungen gem. Art 15a B-VG genehmigt worden. Mit dem Gentechnik-Vorsorgegesetz, dem Kundmachungsreformgesetz 2005 sowie dem Landeshaushaltsgesetz samt den begleitenden Maßnahmen, durch die zahlreiche Einsparungen erwirkt werden, sei legistisches Neuland betreten worden.

Der Salzburger Landtag habe sich in der neuen Legislaturperiode sogar verstärkt als Forum der Begegnung zwischen Mandataren einerseits und ausländischen Gästen, Repräsentanten fremder Staaten, Experten, Künstlern, vor allem aber auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Schülern in zahlreichen Veranstaltungen erwiesen, erklärte Landtagspräsident Holztrattner abschließend.
     
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