Wohnbauförderung als Indikator für Wirtschaftsentwicklung und Lebensqualität
Eisenstadt (blms) - "Bauen, Wohnen & Energie" - unter diesem
Motto wurde am Freitag (14. 01.) in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt auf Initiative von Wohnbaureferent
Landeshauptmann Hans Niessl eine Enquete abgehalten, mit der durch zahlreiche Fachvorträge die Themenkomplexe
ökologisches Bauen und das novellierte Wohnbauförderungsgesetz näher beleuchtet wurden. Weiters
wurde von der "Initiative Handwerk", das Projekt "Erstes Burgenländisches Öko-Haus"
vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein kleines Gebäude, das von Lehrlingen errichtet wird. Dieses Haus
soll danach auch in Form einer Road-Show in allen Bezirksvororten Station machen und damit landesweit als Werbeträger
für Ökologisches Bauen und die Lehrlingsausbildung dienen.
Unter Wohnbaureferent Landeshauptmann Niessl hat es bis dato Förderungen im Ausmaß von über 350
Millionen Euro gegeben. In dieser Zeitspanne wurden etwa 16.000 Wohnungen bzw. Eigenheime gefördert und dadurch
Gesamtinvestitionen im Ausmaß von über 1 Milliarde Euro ausgelöst. Im Voranschlag des Landes für
das Jahr 2005 sind für die Wohnbauförderung 110 Millionen Euro vorgesehen. Zurzeit gibt es mehr als 36.000
aushaftende Darlehen aus den Bereichen Neubau, Umfassende Sanierungen, Einzelsanierungen, Althausankäufe,
Fertigstellungsdarlehen und im genossenschaftlichen Wohnungsbau. Die Summe dieser aushaftenden Darlehen beträgt
mehr als 1,2 Milliarden Euro. Zu dieser Zahl kommen noch die nicht rückzahlbaren Zuschüsse für
mehr als 5.600 Alternativenergieanlagen seit dem Jahr 2000, aber auch die Wohnbeihilfen für einkommensschwache
Familien, die in dieser Zahl ebenfalls nicht enthalten sind.
Landeshauptmann Niessl: "Grundsätzlich kann dazu festgehalten werden, dass in den 50 Jahren des Bestehens
der Wohnbauförderung der Großteil unserer Häuser und Wohnungen mit Unterstützung der Wohnbauförderung
des Landes errichtet oder saniert wurden. Das Ziel, jeden Burgenländer ein leistbares Wohnen zu ermöglichen,
konnte damit auch erreicht werden".
Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 1991 war jedoch in die Jahre gekommen und trug vielfach nicht
mehr den Intentionen einer modernen und unbürokratischen Anwendung Rechnung. Im November des Vorjahres wurde
daher ein neues Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005 vom Landtag einstimmig beschlossen. Mehr
Transparenz für die Förderungswerber, Vereinfachung, Entbürokratisierung und eine verstärkte
Ökologisierung sind die wesentlichen Eckpfeiler dieser Novelle. Die daraus resultierenden Neuerungen betreffen
den Wegfall der Deckelung des Darlehens mit 65.000,-- Euro. Die Zuschläge für Kinder, für den Ortskern,
für Behinderte, der Sozialzuschlag und die Öko-Förderung bleiben aufrecht. Die bei der Wohnnutzfläche
bis dato gegebene 150 m² Grenze wurde aufgehoben. Weiters erfolgt die Auszahlung der Förderung künftig
in zwei Raten. Damit kommen die Förderungswerber schneller zu ihrem Geld. Neben der Einkommensobergrenze gibt
es für die Gewährung einer Förderung für einen Neubau auch eine Mindesteinkommensgrenze. Diese
beträgt - je nach Anzahl der Kinder - maximal 1.240,-- Euro. Damit soll verhindert werden, dass sich junge
Familien überschulden.
Dazu der Landeshauptmann: "Als Wohnbaureferent bin ich auf dieses Gesetz stolz, da es uns wieder gelungen
ist, die schon bisher beste Förderung im Vergleich aller Bundesländer so zu verbessern, dass wir diesen
ersten Platz nicht nur beibehalten können, sondern durch die ökologische Ausrichtung auch dazu beitragen,
die Ziele des Kyoto - Abkommens zu erreichen. Ich bin aber nicht nur stolz auf dieses Gesetz sondern auch darauf,
welche Bedeutung die Wohnbauförderung für die burgenländische Bauwirtschaft hat. Eine Studie zur
Auswirkung der Wohnbauförderung auf die Bauwirtschaft belegt nämlich, dass jeder Euro an Förderung
etwa das Dreifache an privater Investition auslöst". |