In Österreich genießen Kinderrechte höchste Priorität
Genf (nso) - Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,
Mag. Herbert Haupt, steht am Montag (17. 01.) dem Ausschuss für Rechte der Kinder der Vereinten Nationen
in Genf Rede und Antwort. Es geht dabei nicht nur darum, den aktuellen Umsetzungsstand des eigenen Landes zu präsentieren,
sondern auch, den Mitgliedern des Ausschusses und ihren mitunter sehr kritischen Fragen in einem offenen Diskurs
zu begegnen. "Ich fahre als für die Kinderrechte zuständiger Minister mit einem sehr guten Gefühl
nach Genf. In Österreich werden die Kinderrechte schließlich als eines der höchsten rechtsstaatlichen
Güter angesehen. Und was die Umsetzung der Anregungen des Ausschusses von 1999 anlangt, haben wir viel Positives
zu berichten", so Minister Haupt wörtlich.
Österreich hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Somit ist es verpflichtet, dem UN-Ausschuss
alle fünf Jahre Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Indem der für die Kinderrechte zuständige
Bundesminister Haupt dem UN-Ausschuss für Rechte der Kinder Rede und Antwort steht, bringt er damit den großen
Stellenwert zum Ausdruck, den Österreich der UN-Kinderrechtskonvention beimisst.
Die Anregungen, die der Ausschuss Österreich bei der Prüfung des Erstberichtes 1999 mitgegeben hat, wurden
im Berichtszeitraum vor allem mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 umgesetzt.
Mit diesem Gesetz wurde die Rechtsstellung junger Menschen durch die Senkung des Volljährigkeitsalters vom
19. auf Vollendung des 18. Lebensjahres, durch die verstärkte Berücksichtigung ihres Willens bei der
Obsorge und durch erweiterte Antragsrechte und selbständige Verfahrensfähigkeit Minderjähriger über
14 Jahren gestärkt.
Im Eltern-Kind-Verhältnis wurde die elterliche Verantwortung für das Kind stärker betont, indem
die unter dem Begriff "Obsorge" zusammengefassten Befugnisse nicht primär als Rechte, sondern als
Aufgaben der Eltern verstanden werden. Das "Besuchsrecht" wurde auch als ein Recht des Kindes normiert
und die Möglichkeit der Durchsetzung dieses Rechtes verbessert. Des weiteren ist eine gemeinsame Obsorge nach
der Scheidung möglich.
Mit dem Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, den die Bundesregierung am 22.11.2004
beschlossen hat, hat sie sich ein großes Programm für die Zukunft vorgenommen und ambitionierte Weichenstellungen
erkennen lassen. "In einem beispielhaften Beteiligungsverfahren wurden die Zivilgesellschaft, aber besonders
Kinder und Jugendliche (35.000 Antworten) als Zielgruppe selbst dazu eingeladen, an der Formulierung einer künftigen
Kinderrechtspolitik mitzuwirken", so der Minister weiter.
Weitere drei kinderrechtliche Schwerpunkte Österreichs werden ebenfalls Thema des Diskurses sein, der heute
im Rahmen des Ausschusses erfolgen wird:
- Kinderrechte in der Bundesverfassung: Damit soll der Kinderrechts-Gedanke strukturell im österreichischen
Recht verankert werden.
- Kampf gegen die Gewalt gegen Kinder: Nach der Enttabuisierung der physischen und sexuellen Gewalt in den letzten
Jahrzehnten geht es jetzt auch um das Erkennen psychischer Gewaltformen und die grenzüberschreitende sexuelle
Ausbeutung von Kindern durch Internet, Kinderhandel, Sextourismus.
- Jugendliche fit für den sich wandelnden Arbeitsmarkt machen: Das Bildungs- und Ausbildungssystem so zu
gestalten, dass Kinder den Anforderungen unserer Gesellschaft gewachsen sind.
"Glücklicherweise gehören wir zu jenen Ländern, die sehr hohe Standards in Sachen Kinderrechte
pflegen und auch ständig darum bemüht sind, diese auszubauen. Ich werde als dafür zuständiger
Minister jedenfalls alles in meiner Macht stehende tun, um diese Standards nicht nur zu beobachten, sondern sie
auch laufend bezüglich weiterer Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen", erklärte
Haupt abschließend.
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