Wien (orf) - In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 29. Dezember 2004 wird dem ORF in der
Frage der Kurzberichterstattung zur Fußball-Bundesliga vollinhaltlich Recht gegeben.
Die wesentlichen Punkte dieser Entscheidung:
Der ORF muss Inserts, die zwischen den Kurzberichten der einzelnen Spiele eingeblendet werden, nicht in
die zulässige Gesamtzeit von 90 Sekunden einrechnen.
Dem ORF ist es sehr wohl gestattet, sich außerhalb der für die Kurzberichterstattung vorgesehenen 90
Sekunden in Form von Kommentaren, Interviews und Hintergrundberichten mit den Spielen der aktuellen Bundesliga-Runde
zu befassen.
Weiters hat das OLG Wien eindeutig klargestellt, dass es sich bei "Sport am Sonntag" nicht um eine "Unterhaltungssendung
über Fußball", sondern um ein "Sportmagazin" handelt und die ORF-Kurzberichterstattung
in dieser Sendung daher zulässig ist. |