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Österreich-Konvent |
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erstellt am
13. 01. 04
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Khol
lobt Verfassungsentwurf von Präsident Fiedler
Brauchbare Grundlage für neue Verfassung - Details verhandeln
Wien (övp-pd) - Der Präsident des Österreich- Konvents, Franz Fiedler, hat am Mittwoch
(12. 01.) seinen Textvorschlag für eine neue Bundesverfassung vorgelegt. Die ÖVP ist mit dem Entwurf
Fiedlers zufrieden. Der ÖVP-Vertreter im Konvents- Präsidium, Nationalratspräsident Dr. Andreas
Khol, spricht von einer "brauchbaren Grundlage für eine neue Verfassung". Fiedler habe seine Aufgabe
"gut gemacht und die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Nach dem Vorbild von Valery Giscard d´Estaing,
dem Vorsitzenden des Europa-Konvents, hat Fiedler bei seinem Entwurf nicht nur die im Konvent erarbeiteten Konsense
eingebaut, sondern auch versucht, für jene Bereiche eine Kompromissvariante vorzulegen, in denen eine Einigung
bisher nicht erzielt werden konnte", so Khol. Aus Sicht der ÖVP könne diesem Textvorschlag in weiten
Bereichen zugestimmt werden.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sei allerdings mit den Ländern erst zu verhandeln.
Geplant sei, dass eine von der Landeshauptmann-Konferenz eingesetzte Arbeitsgruppe einen Vorschlag ausarbeiten
wird. "Weitere Details müssen wir erst genau prüfen, insbesondere was die Schul- und Sicherheitsverwaltung
betrifft. Aber grundsätzlich liegt eine gute Grundlage vor", so Khol.
Eine ausführliche Bewertung des Fiedler-Entwurfes wird Khol nach genauer Durchsicht der Unterlagen am Donnerstag
in einer Pressekonferenz vornehmen. Die weitere Vorgangsweise im Konvent wird so aussehen, dass am 17. und 18.
Jänner im Präsidium beraten wird. Am 28. Jänner findet die Schlusssitzung des Konvents statt. Der
Bericht wird dann dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, den Landeshauptleuten
und den Landtagen vorgelegt und gelangt dann ins Parlament. |
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Cap: Verfassungsentwurf Fiedlers entspricht nicht Anforderungen der SPÖ
"Für SPÖ wesentliche Punkte nicht enthalten"
Wien (sk) - "Es ist bedauerlich, aber eine Tatsache, dass der von Konvents-Präsident Fiedler vorgelegte
Verfassungsentwurf einseitig und somit für die SPÖ nicht akzeptabel ist; denn kein einziger jener Punkte,
die für die SPÖ wesentlich sind, ist darin enthalten", so der gf. SPÖ-Klubobmann Josef Cap
am Mittwoch (12. 01.) in einer ersten Stellungnahme zu Fiedlers Entwurf. So würden in dem Entwurf zentrale
Forderungen der SPÖ wie etwa beim Verfassungsgerichtshof einklagbare soziale Grundrechte, aber auch eine Stärkung
der demokratischen Rechte fehlen, so Cap gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Der Entwurf enthalte weiters keine verfassungsrechtliche Garantie für den Sozialstaat, kein Wahlrecht ab 16
Jahren auf Bundesebene und kein Grundrecht auf Auskunft. Auch die Punkte des SPÖ-Demokratiepaketes wie der
Untersuchungsausschus als Minderheitenrecht, die Direktwahl in ÖH oder in den Sozialversicherungen, oder eine
Garantie für den freien Hochschulzugang und die studentische Mitbestimmung sind im Entwurf Fiedlers nicht
enthalten. Gleiches gelte für die SPÖ-Forderung nach einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalt. Kritik
übte Cap auch an der im Entwurf vorgesehenen Kompetenzverteilung, die zu einer weiteren Zersplitterung und
damit dazu führen würde, dass sich Bund und Länder gegenseitig blockieren. Auch sei der Entwurf
keine kurze, schlanke Verfassung, "sondern doppelt so lang wie die alte", merkte der gf. SPÖ-Klubobmann
an. Insgesamt erfülle Fiedlers Entwurf nicht jene Anforderungen, die die SPÖ an eine neue Verfassung
richte, so Cap abschließend. |
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Fiedler-Entwurf für Scheibner "taugliche Grundlage"
Änderungen bei Kompetenzverteilung und in Richtung mehr direkte Demokratie notwendig
Wien (fpd) - Den von Konvents-Präsident Franz Fiedler am Mittwoch (12. 01.) vorgelegten Entwurf über
eine neue Verfassung bewertete FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner als " taugliche Grundlage". In vielen
Punkten gebe es die Unterstützung der Freiheitlichen, bei einigen, beispielsweise bei der Kompetenzverteilung,
werde man jedoch Änderungen einfordern. "Das ist ein sehr konservativer Ansatz", bekrittelte Scheibner
etwa, dass das Baurecht nach wie vor Ländersache bleiben soll.
Zu wenig weitrechend ist Scheibner auch der Konventsentwurf zum Thema direkte Demokratie. Die FPÖ habe sich
gewünscht, dass bei einer qualifizierten Anzahl von Unterschriften für ein Volksbegehren eine Volksbefragung
durchgeführt werden soll.
Positiv bewertete der FPÖ-Klubobmann hingegen den Grundrechtskatalog. Und was die Einsetzung eines parlamentarische
Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht betrifft, sprach der FPÖ-Klubchef von einem "Kompromiss".
Befragt, ab welcher Größenordnung er ein Minderheitenrecht für gut halte, sagte Scheibner: "Es
ist eine Geschmackssache, ob man das mit einem Drittel macht". Dies würde jedoch in der Geschäftsordnung
des Nationalrats geregelt. Auf alle Fälle müsse sichergestellt sein, dass unzählige Ausschüsse
"nicht die Verwaltung lahm legen". Scheibner kann sich hier wie Fiedler eine Begrenzung der Ausschüsse
vorstellen. |
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Leitl appelliert, große Chance nicht vorbeiziehen zu lassen
Der unparteiische Vorschlag Präsident Fiedlers soll als gemeinsame Diskussionsgrundlage
angenommen werden
Wien (pwk) - Am Mittwoch (12. 01.) hat Präsident Franz Fiedler seinen Entwurf für
eine neue österreichische Verfassung dem Präsidium des Österreich-Konvents vorgelegt. Wirtschaftskammer
Österreich-Präsident Christoph Leitl sieht darin eine einzigartige Chance, gemeinsam die Staatsaufgaben
zukunftsorientiert, kostengünstig, transparent und bürgernah zu gestalten und damit die Voraussetzungen
für eine effiziente Verwaltung, für Verwaltungseinsparungen von bis zu 3,5 Mrd Euro in unserem Land zu
schaffen. "Präsident Fiedler hat als neutraler Konvents-Vorsitzender einen Verfassungsvorschlag präsentiert,
der die Komplexität der Verfassungsrechtsordnung reduziert, Strukturen vereinfacht und Doppelgleisigkeiten
beseitigt. Natürlich kann nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden. Doch auch wenn sich nicht alle darin
100-prozentig wieder finden können, sollten wir diesen Entwurf als gemeinsame weiterführende Diskussionsgrundlage
annehmen", appelliert Leitl an alle Beteiligten, diese wichtige Chance nicht vorbeiziehen zu lassen.
Auch die Wirtschaft stimme nicht mit allen Einzelheiten des Verfassungsentwurfs überein: Zum Beispiel müssen
die von den Sozialpartnern vorgeschlagenen sozialen Grundrechte noch mit den im Fiedler-Vorschlag aufgenommenen
Grundrechten zur Vereinbarung von Beruf und Familie abgestimmt werden. Ein Grundrecht auf existentielle Mindestversorgung
wurde aus dem Sozialpartnerpapier übernommen, aber wohl irrtümlich als Recht auf Daseinsvorsorge bezeichnet,
weist Leitl hin. Auch die Lockerung des Legalitätsprinzips wird von der Wirtschaft mit Vorbehalten bewertet.
Ohne eindeutige Rechtsgrundlagen kann ausreichende Planungssicherheit ( zB für Betriebsanlagen) nicht gewährleistet
werden.
Man müsse aber einsehen, dass eine Verfassung, die das Grundgesetz für alle in einem Staat zusammenlebenden
Bürgerinnen und Bürger bilden soll, es nicht allen in gleicher Weise Recht machen kann. "Eine neue
Verfassung muss zwangsläufig das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den vielen verschieden politischen Vorstellungen
und Ideen unserer Gesellschaft sein", ist Leitl überzeugt.
Seit der Konstituierung der Ausschüsse des Konvents im Herbst 2003 hat die Wirtschaft aktiv an den Beratungen
mitgewirkt. "In unseren Augen lag vor allem in der Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und
Verantwortungsbereichen gegliederten Kataloges von Gesetzgebungskompetenzen eine der zentralen Herausforderungen
des Österreich-Konvents", erklärt der WKÖ-Chef. Die Wirtschaftskammer begrüßt daher
den Vorschlag Präsident Fiedlers, große Kompetenzbereiche zu schaffen. Die genaue Bestimmung des Umfanges
dieser großen Kompetenzbereiche müsse aber erst noch in Erläuterungen oder auf andere Weise erfolgen.
Die Neuordnung der Kompetenzverteilung soll keine Einbahnstraße zu Gunsten des Bundes sein. Die WKÖ
begrüßt daher den Vorschlag Präsident Fiedlers, je einen taxativen Katalog von ausschließlichen
Bundeszuständigkeiten und einen von ausschließlichen Landeszuständigkeiten sowie als Generalklausel
zwischen Bund und Ländern geteilte Zuständigkeiten vorzusehen. Dies ermöglicht anstelle der (nach
derzeitiger Verfassungsrechtslage gegebenen) Kompetenzzersplitterungen für die Zukunft flexiblere Lösungen
auch für alle neu auftretenden Bereiche.
Die Wirtschaftskammer Österreich orientiert sich dabei an der Rechtslage der EU. "Das Binnenmarktprinzip
muss auch in Österreich in Form eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes berücksichtigt werden. Damit,
dass Materien wie Bautechnik, Datenschutz und Vergabewesen zehnmal geregelt werden, kann ich nichts anfangen",
betont Leitl. "Ich bin immer für Föderalismus, aber für einen richtig verstandenen Föderalismus,
der im Sinne der Subsidiarität bessere Lösungen für die Menschen macht - und nicht kompliziertere
und komplexere."
Die Wirtschaft hat sich aus Anlass der Verhandlungen über die Grundrechte im Österreich-Konvent mit der
Arbeitnehmerseite auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Verankerung sozialer Grundrechte geeinigt und damit
die Diskussion vorangetrieben. Leitl: "Wir haben uns dabei auf die für die Sozialpartner fundamentalen
Anliegen konzentriert. Es war unsere Zielsetzung, in diesem doch sehr breiten Komplex die Bereiche Arbeitsfrieden
und soziale Sicherheit speziell anzusprechen. Wir wollten die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
Österreich und die Bedürfnisse des Einzelnen nach sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt
im zukünftigen Grundrechtekatalog in Einklang gebracht wissen."
Neben der existenziellen Mindestversorgung für diejenigen, die nicht für sich selbst sorgen können
und nicht über ausreichende Mittel verfügen, soll der Staat nach diesem gemeinsamen Vorschlag das Recht
auf soziale Sicherheit durch Einrichtung einer selbstverwalteten öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung
gewährleisten, die in besonderen Fällen wie beispielsweise Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, geminderter
Arbeitsunfähigkeit, im Alter und bei Arbeitslosigkeit eine angemessene Versorgung sicherstellt.
Präsident Leitl begrüßt, dass der gemeinsame Sozialpartnervorschlag Basis für den Vorschlag
Präsident Fiedlers zu den sozialen Grundrechten ist. Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass andere konsensuale
Ergebnisse wie die Schaffung eines umfassenden Effizienzprinzips und die Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung
eingeflossen sind.
Viel Arbeit, Energie und Zeit sei in den Konvent geflossen, so Leitl, und daher sei allen Mitgliedern des Konvents
für ihre Mühe und ihre Mitarbeit gedankt. "In besonderer Weise muss man seinem Vorsitzenden, Präsident
Fiedler, gratulieren und für den ungeheuren Einsatz danken, mit dem er unablässig die Arbeit vorangetrieben
hat und sich nach wie vor darum bemüht, das große Ziel einer neuen Verfassung zu erreichen. Präsident
Fiedler hat den Blick für das Wesentliche. Er weiß aus seiner langjährigen Erfahrung als Präsident
des Rechnungshofes, wo die Schwachstellen im derzeitigen System liegen. Der Konvent hat die Tür zu einer Modernisierung
unserer Verfassungsordnung weit aufgestoßen", freut sich Leitl und sieht damit die Chance für eine
Erneuerung der Grundstrukturen und damit für die Ermöglichung einer umfassenden Staatsreform als gegeben. |
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Industrie: Fiedlers Entwurf ist zukunftsweisender Vorschlag
IV-Generalsekretär Beyrer: Hoffnung auf vernünftige Einigung bei Kompetenzverteilung
Wien (pdi) - Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt den von Präsident Franz Fiedler
am Mittwoch (12. 01.) auf Basis der Arbeit des Österreich-Konvents vorgelegten Entwurf für eine
neue Verfassung und hält eine Einigung in der Diskussion darüber bis Ende Jänner für möglich
und anzustreben. Nach einer ersten kurzen Analyse des Entwurfs erklärte IV-Generalsekretär Mag. Markus
Beyrer: "Franz Fiedler hat sich mit dieser Arbeit der Zusammenfassung der bisherigen Konvents-Ergebnisse große
Verdienste erworben. Der Text ist eine gute Grundlage für eine offene und in manchen Bereichen sicher harte
Diskussion, die nun folgen wird. Der ausgewogene Entwurf in der Frage der Kompetenzverteilung müsste es auch
den Ländervertretern ermöglichen im entscheidenden Moment über ihren Schatten zu springen."
Als besonders positiv hob Beyrer die geplante Einführung von Verwaltungsgerichten auf Landesebene hervor,
womit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrensdauer
verkürzt werden kann.
Finanzgrundsätze in der Verfassung: Mutiger Lösungsvorschlag
Als drängendstes Problem sieht die IV im ganzen Prozess die Überwindung der Kameralistik an,
um zu substanziellen Einsparungen zu kommen. Beyrer erklärte dazu: "Die jetzt im Vorschlag enthaltenen
Finanzgrundsätze sehen wir als mutigen Lösungsvorschlag, mit dem wir uns grundsätzlich voll identifizieren
können. Insgesamt ist diese Zusammenfassung der Beratungen des Konvents ein sehr gutes, starkes und zukunftsweisendes
Ergebnis, wenn auch nicht alle wirtschaftsorientierten Vorschläge berücksichtigt wurden."
Neue Verfassung für Verwaltungsreform und Einsparungen
"Es liegt in der Natur der Sache, dass die großen Fortschritte immer erst am Ende solcher Prozesse
sichtbar werden. Wir hoffen, dass das Gesamtergebnis eines sein wird, mit dem sich alle Verhandler und schließlich
auch die Bevölkerung identifizieren können," betonte Beyrer. Einen endgültigen Erfolg des Konvents
werde die IV dann feststellen können, wenn dadurch auch Verwaltungsreformen möglich werden, die zu substanziellen
Einsparungen führen und damit zusätzliche Investitionen in die Zukunft möglich machen. |
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Pramböck: Fiedler-Entwurf für Kommunen enttäuschend
Kommunale Forderungen unberücksichtigt - Weitgehende Zementierung des Statuts Quo
- Lichtblick Daseinsvorsorge
Wien (rk) - "Aus der Sicht des Österreichischen Städtebundes ist dieser Vorschlag
wirklich enttäuschend. Lediglich im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsmöglichkeit
über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg, Verwaltungsrechtliche Verträge) und in der Wahlaltersenkung auf
16 Jahre für die Gemeinderatswahlen können wir eine Verbesserung für die kommunalen Strukturen erkennen",
so Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck nach einer ersten Analyse der Details des Verfassungsentwurfes
von Konventspräsident Franz Fiedler. Alle übrigen Vorschläge brächten entweder ein Festhalten
am Status quo oder in einigen Bereichen sogar einen Rückschritt hinter die bisherigen verfassungsrechtlichen
Möglichkeiten.
"Vor allem die bedeutenden Bereiche der Finanzverfassung, des Konsultationsmechanismus und die Stellung der
Städte mit eigenem Statut wurden völlig unbefriedigend gelöst. Der Österreichische Städtebund
hat in den Verhandlungen des Österreich-Konvents zahlreiche Textvorschläge eingebracht, jedoch kein einziger
dieser Textbausteine wurde im Verfassungsentwurf berücksichtigt", erklärte Pramböck.
"Insbesondere haben wir uns gerade in der Frage der Parität im Finanzausgleich - also einer Regelung,
die ein Drüberfahren' vom Bund über die Städte und Gemeinden verhindern soll - deutlich mehr erwartet.
Auch beim Konsultationsmechanismus (z. B. bei der Berücksichtigung der Belastungen aus dem EU-Recht) sind
kommunalfreundlichere Lösungen notwendig", bringt Generalsekretär Dr. Erich Pramböck seine
Unzufriedenheit auf den Punkt. Ferner kritisierte Pramböck, dass die Forderung der Österreichischen Städtebundes
nach einer Stärkung der Städte mit eigenem Statut (Rechtsanspruch für Städte ab 20.000 Einwohnern
und Optionsrecht für Städte ab 10.000 Einwohnern) nicht Eingang in den Fiedler- Entwurf gefunden habe.
Innovative Ideen, um die kommunalen Strukturen im Sinne einer bürgernäheren Verwaltung zu stärken
und finanziell abzusichern, seien laut Städtebund offensichtlich in der Diskussion über einen neuen Grundrechtskatalog
bzw. einer neuen Kompetenzverteilung vollkommen nebensächlich geblieben.
Begrüßenswert sei, dass der Entwurf eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit vorsehe und
dass die Leistungen der Daseinsvorsorge, wenn auch nicht in der vom Städtebund geforderten Form, eine Berücksichtigung
im Entwurf gefunden haben.
"Bei allfälligen Nachverhandlungen muss es zu einer wesentlich intensiveren Auseinandersetzung mit den
kommunalen Strukturen und Anliegen kommen, so wie wir es auf der EU-Ebene erlebt haben. In Straßburg hat
sogar gestern das Europäische Parlament nochmals die Gemeindeautonomie unterstrichen. Dort sind wir also schon
ein paar Schritte weiter als in Österreich", schloss Pramböck. |
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