Wien (bgf) - In einem Brief an die Geschäftsführung des Hauptverbandes zeigt Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat am Mittwoch (12. 01.) zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten in der Umsetzung ihrer Verordnung
zur "Chefarztpflicht neu" auf. "Wenn einige verständliche Bedürfnisse der ärztlichen
Praxis berücksichtigt werden, wird die neue Regelung problemlos funktionieren", ist die Ministerin überzeugt.
Rauch-Kallat empfiehlt, dass der Hauptverband und die österreichische Ärztekammer bis Ende Jänner
eine klare, einfache und Österreichweit einheitliche Regelung der Dokumentationsverpflichtung vereinbaren.
"Die Ärzteschaft muss in die Lage versetzt werden, eindeutig zu dokumentieren, warum sie ein bestimmtes
Arzneimittel verschreibt". Weiters schlägt sie vor, den Erstattungskodex neu herauszugeben, da die Kritik
an seiner Benutzer/innenfreundlichkeit zu Recht bestehe. "In einer Arbeitsgruppe aus Hauptverband, Ärzte-
und Apothekerkammer sollte so schnell wie möglich auch eine EDV-Lösung erarbeitet werden, um die problemlose
Auswahl des geeigneten Arzneimittels zu erleichtern", regt die Ministerin an.
Zur Faxregelung hält die Gesundheitsministerin fest, dass ihre Verordnung lediglich eine Dokumentation der
Verschreibung teurer Medikamente vorsieht. Die Faxbewilligung ist laut Verordnung nicht notwendig, aber auf Wunsch
einzelner Krankenkassen zulässig. Sie persönlich war immer eine Gegnerin dieses ursprünglich vom
Hauptverband kommenden Vorschlages.
Um den Ärzt/innen Ängste um die Rechtssicherheit zu nehmen, schlägt die Gesundheitsministerin vor
mögliche Sanktionen für Vertragsärzt/innen im ersten Quartal des heurigen Jahres auszusetzen. Weiters
sollen im Sinne der Patient/innen nachweislich bereits vor dem 31.12.2004 begonnene Therapien mit chefarztpflichtigen
Medikamenten vorerst weitergeführt werden können, auch wenn sie gegebenenfalls der derzeitigen Indikationenlösung
nicht entsprechen. "Mit einer praxisnahen Umsetzung wird die Chefarztpflicht neu im Dienste der Patient/innen
sicher einwandfrei funktionieren". |