Konsequenzen aus der PISA-Studie  

erstellt am
13. 01. 04

Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss nahm unter dem Vorsitz von LAbg. Adelheid Hirschbichler (SPÖ) einen ÖVP-Antrag hinsichtlich der Konsequenzen aus der PISA-Studie in abgeänderter Form einstimmig an. Demnach wird die Landesregierung ersucht, unter Einbeziehung des Landesschulrates einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der den Ergebnissen der PISA-Studie Rechnung trägt, ein Bündel von für die Umsetzung erforderlich scheinenden bundesrechtlichen Maßnahmen vorzubereiten.

Im ursprünglichen Antrag wurde auch gefordert, die Ergebnisse von PISA 2003 sicherzustellen, sowie sie Ergebnisse aus dem Land Salzburg betreffen, und sie in adäquater Weise bekannt zu machen. Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller sagte dazu, dass sie um eine Auswertung der jüngsten PISA-Studie für Salzburg bemüht war, aber es keine auf Salzburg bezogenen Daten gebe. Punkt 1 könne daher nicht erfüllt werden. Dieser Bericht zu diesem Punkt wurde einstimmig zu Kenntnis genommen. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Salzburg, Prof. Mag. Herbert Gimpl, warnte in diesem Zusammenhang vor einer länderweisen Auswertung von PISA-Daten, da das Sample auf Landesebene zu klein sei, um repräsentative Aussagen zu ermöglichen.

Entsprechende gesetzliche Maßnahmen können im Wesentlichen nur vom Bund in die Wege geleitet werden. Auch die bundesgesetzliche Möglichkeiten sind durch die erforderliche 2/3-Mehrheit für Schulgesetze beschränkt. Ein Bündel von bundesgesetzlichen Maßnahmen setze einen Konsens beim Bund in der Stärke von 2/3 voraus. Besser wäre, in den Bundesländern einen seriösen Diskussionsprozess einzuleiten. Auf alle Fälle sollte der Endbericht der Zukunftskommission abgewartet werden, um an Hand dieses Berichtes die Zukunftsdebatte zu führen. Wirklich ändern können die Länder im Schulbereich wenig. Ein Salzburger Gegensteuerungsmodell zu entwickeln, würde an die Kompetenzgrenzen der Länder stoßen.

LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) erinnerte an einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2003, in dem gefordert wurde, für die nächste PISA-Studie Vorsorge zu treffen, dass die Daten auch für Salzburg ausgewertet werden können. Dies sei offensichtlich nicht geschehen. Salzburg könnte schon eigene Strategien zur Gegensteuerung verfolgen, etwa Schulversuche für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen.

LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) sprach sich für eine spezielle bildungspolitische Diskussion in Salzburg aus, so dass man dem Bund zumindest Vorschläge übermitteln soll, um sich den Vorwurf der Tatenlosigkeit zu ersparen.

Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Jugendzentren

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss behandelte unter dem Vorsitz von LAbg. Hilde Eisl (SPÖ) einen Antrag der Sozialdemokraten betreffend die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Jugendzentren am Nachmittag und nahm diesen einstimmig an. Demnach wird die Landesregierung ersucht zu erheben, wo es im Land Salzburg Jugendzentren gibt, die Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren anbieten können bzw. wo dies bereits geschieht. Weiters soll festgestellt werden, in welchen ausgewählten Jugendzentren im Land Salzburg im Sinne von Pilotprojekten gekoppelt mit einem Finanzierungsplan die Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren durchgeführt werden kann, unter der Berücksichtigung, dass die mit der Betreuung verbundenen Kosten nach Maßgabe sozialer Kriterien zu einem von den Eltern und zum anderen von der öffentlichen Hand getragen werden. Dem Landtag ist über das Ergebnis dieser Erhebungen zu berichten.

LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) verwies darauf, dass eine qualitätsvolle Nachmittagsbetreuung nicht mit dem derzeitigen Personal möglich sein und dass diese Mehrkosten verursachen werde.

Umweltfreundlichere Regelung der Mobilität
Zum Abschluss des heutigen Ausschusstages behandelte Verfassungs- und Verwatungsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) einen Antrag der Grünen zur Novellierung des Veranstaltungsgesetzes, um umweltfreundlichere Regelungen der Mobilität zu erreichen. Dieser Antrag hatte folgenden Wortlaut: „Die Landesregierung wird ersucht, eine Novelle des Veranstaltungsgesetzes zu erarbeiten, das die Empfehlungen des ICLEI wirksam umsetzt, und diese Novelle bis Herbst 2005 dem Landtag zuzuleiten“. Der Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt. Angenommen wurde zu diesem Tagesordnungspunkt einstimmig ein Prüfantrag, der von SPÖ und ÖVP eingebracht wurde.

Folgende Empfehlungen für den Bereich Verkehr wurden vom ICLEI (International Council for local Environmental Initiatives) im September 2004 in Barcelona erarbeitet:

  • Minimierung des Umwelt verschmutzenden, lauten und Platz verbrauchenden Individualverkehrs (Autos und Flugzeuge).
  • Förderung alternativer und umweltfreundlicher Transportsysteme, inklusive Biotreibstoffe, Fahrräder und Möglichkeiten, Wege zu Fuß zurückzulegen.
  • Events sollten dazu benutzt werden, die Infrastruktur bestehender öffentlicher Transportsysteme auszubauen und zu verbessern, ebenso Fußgängerzonen und andere menschenfreundliche Stadtentwicklungen zu fördern.
  • Eintrittskarten und Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr sollten kombiniert werden.
  • CO2-Emissionen, die durch Veranstaltungen verursacht werden, sollten durch Zahlungen an Projekte kompensiert werden, die vom „Clean Development Mechanism (CDM)“ des Kyotoprotokolls anerkannt werden.


Für die Antragsteller stellte LAbg. Dr. Heidi Reiter fest, dass es in der Landeshauptstadt bereits etliche Beispiele für eine gelungene Kooperation von Kulturveranstaltern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gebe. Andererseits komme es bspw. beim Stadion immer wieder zu Problemen.

LAbg. Walter Steidl (SPÖ) sagte, der Antrag berücksichtige nicht die Kostenauswirkungen. Veranstaltungen könnten dadurch aus Salzburg abwandern. Daher wurde ein SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag eingebracht, der danach einstimmig angenommen wurde. Dieser hat folgenden Inhalt: Die Landesregierung wird ersucht zu prüfen, in welcher Form das Salzburger Veranstaltungsgesetz dahingehend geändert werden könnte, um den Empfehlungen des ICLEI (International Council for local Environmental Initiatives) betreffend der Verkehrspolitik von Großveranstaltungen im Land Salzburg Rechnung zu tragen und welche finanziellen und wirtschaftlich Konsequenzen sich für das Land Salzburg daraus ergeben würden.

     
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