Bozen (lpa) - Südtirols Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist in die Schlagzeilen geraten. Und zwar
aufgrund des Vergleichs mit dem heute in Kraft getretenen staatlichen Gesetz. Südtirol sei eine Insel der
Seligen für die Raucher, so das Fazit. Keineswegs, erwidert Landesrat Richard Theiner. Die Südtiroler
Regelung sei sogar schärfer als die gesamtstaatliche.
Das Südtiroler Nichtraucher-Gesetz sieht ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen vor, die öffentlich
zugänglich sind. Und darüber hinaus auch für alle Lokale, in denen Speisen verabreicht werden. Das
staatliche Gesetz dagegen lässt das Rauchen in Lokalen zu, in denen Speisen verabreicht werden, vorausgesetzt
diese werden als Raucherräume gekennzeichnet.
Mit der von der Landesregierung Ende des vergangenen Jahres verabschiedeten Durchführungsverordnung wird den
Betreibern von Gaststätten eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, in der sie ihre Raucherräume
entsprechend den gesetzlichen Normen ausstatten können. Allerdings dürfen auch nach Ablauf dieser sechs
Monate keine Speisen in Raucherräumen serviert werden. Und auch wenn diese Übergangsfrist gelte, so hätten
bereits mit 1. Jänner viele Gastwirte ihre Lokale zu Nichtraucherzonen erklärt, so Landesrat Theiner.
Ein weiterer strenger Punkt des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher betrifft die Zigarettenautomaten in Südtirol.
Sie dürfen ab März dieses Jahres nur noch von 22.00 bis 7.00 Uhr betrieben werden, um zu verhindern,
dass die Jüngsten sich über die Automaten Zigaretten besorgen. Aufrecht bleibt ohnehin das Verbot des
Verkaufs von Zigaretten an unter 16jährige. Und schließlich wird auch auf allen offenen, zu Schulen
gehörenden Flächen das Rauchen vom Südtiroler Nichtraucher-Gesetz untersagt. |