Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens neu geregelt  

erstellt am
12. 01. 04

Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stimmte neuer Artikel-15a-Vereinbarung zu
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen am Mittwoch (12. 01.) beschäftigte sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) mit einer Vorlage der Landesregierung für eine Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die gegen die Stimme der Grünen angenommen wurde. Die alte Vereinbarung über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung ist mit 31. Dezember 2004 außer Kraft getreten. Entsprechend der Einigung bei den Finanzausgleichsverhandlungen wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine neue Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fixiert.

Hofrat Dr. Alois Grüner, Abteilungsleiter für Gesundheit und Landesanstalten, präsentierte vorerst eine Bilanz der in den vergangenen acht Jahren in Österreich geltenden Vereinbarung über die Finanzierung des Gesundheitswesens. Als Schwächen bezeichnete er die mangelnde Vernetzung zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und die drohende massive finanzielle Belastung des Landes und der Rechtsträger. Die neue Art.-15-Vereinbarung solle diesen Schwächen gegensteuern, so Grüner.

Mit den in der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgeschriebenen Maßnahmen sind somit im Wesentlichen folgende Zielsetzungen verbunden:

Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens. Dies soll unter anderem durch die Einrichtung von Gesundheitsplattformen auf Länderebene geschehen.

Längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens durch Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen.

Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen.

Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller hatte vor der Abstimmung betont, die neue 15a-Vereinbarung sei keine Revolution, aber ein geeignetes Instrument, um wesentliche Eckpfeiler für die Zukunft der Struktur und der Finanzierung des Gesundheitswesens zu verbessern. Wichtiges Anliegen sei aus ihrer Sicht vor allem die weitere qualitätsvolle Betreuung der Patienten. Dazu solle auch die Abstimmung zwischen Spitälern und Ärzten optimiert werden. Was die Spitäler betrifft, so sollte österreichweit an Schwerpunktsetzungen gedacht werden. Es habe keinen Sinn, wenn mehrere Krankenhäuser sich konkurrenzieren.

FPÖ-Klubobmann LAbg. Dr. Karl Schnell hat die Zustimmung zur Vereinbarung betont, denn es müsse eine weitere Regelung geben. Er regte eine Diskussion über die verstärkte Eigenverantwortlichkeit der Patienten für ihre Gesundheitsversorgung an. Für die ÖVP hat LAbg. Simon Illmer die Zustimmung zur neuen Vereinbarung unter der Prämisse erklärt, dass es in Salzburg zu einer raschen Umsetzung der Vereinbarung komme. Für die SPÖ unterstrich LAbg. Nikolaus Michael Kretz, das Ziel sei, die Gesundheitsversorgung effizienter zu machen.

LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) hatte betont, es sei wieder nicht gelungen, dieses System besser steuerbar zu machen. Die Grundproblematik werde fortgeschrieben. Deshalb finde die neue Art.-15a-Vereinbarung keine Zustimmung.
     
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