IV-Präsident Sorger: Im Mittelpunkt der Novellierung des Übernahmegesetzes
muss Sicherheit für Investoren stehen
Wien (PdI) - Für den Präsidenten der Industriellenvereinigung (IV), Dr. Veit Sorger, muss
die Sicherheit für Investoren im Mittelpunkt der Novellierung des Übernahmegesetzes stehen. „Eine hochkarätige
Arbeitsgruppe aus Unternehmens-Eigentümern, Managern, Börse- und Rechtsexperten hat am Mittwoch (12. 01.)
ihre Arbeit beendet und einen umfassenden Thesenkatalog unter Leitung von Univ.Prof. DDr. Waldemar Jud erarbeitet“,
informierte der IV-Präsident. „Die Vorschläge beschränken sich nicht allein auf die Probleme, die
sich bei Privatisierungen und anderen Unternehmensverkäufen aus dem Spannungsfeld zwischen Kernaktionärsproblematik
und Pflichtangebot ergeben können, sondern umfassen auch die notwendigen Anpassungsschritte des österreichischen
Gesetzes, die sich aus der Übernahmen-Richtlinie der EU ergeben.
Die Kernpunkte aus Sicht der Industrie sind:
- Neuregelung der Kontrollschwelle. Diese soll im Gleichklang mit den Regelungen in zahlreichen anderen Ländern
bei 30 Prozent liegen. Dabei handelt es sich um einen rein quantitativen Ansatz.
- Auch die passive Kontrollerlangung soll im Interesse der Investoren klar geregelt werden. In diesem Fall soll
der Erwerber die Option haben, entweder ein Übernahmeangebot abzugeben, seine Beteiligung auf unter 30 % zu
reduzieren oder die 30 % übersteigende Stimmrechte ruhend zu stellen.
- Verfahrensrechtliche Vorschläge sehen insbesondere vor, dass gegen Entscheidungen der Übernahmekommission
ein ordentliches Rechtsmittel zulässig sein muss. Details sind noch zu diskutieren.
Die Industriellenvereinigung wird ihre Vorschläge an die zuständigen Politiker herantragen, insbesondere
an die Bundesministerin für Justiz. In der kommenden Woche tagt auch eine diesbezügliche Arbeitsgruppe
im Justizministerium.
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