Kommission startet Konsultation mit dem Ziel, IKT-Produkte und –Dienste zugänglicher zu machen
Brüssel (eu-int) - Am Montag (10. 01.) hat die Europäische Kommission eine öffentliche
Konsultation darüber eingeleitet, wie sich dafür sorgen lässt, dass die Vorteile der Informations-
und Kommunikationstechnologien möglichst vielen Bürgern, darunter auch Älteren und Behinderten,
zugute kommen. Diese Konsultation ist ein erster Schritt im Bemühen der Kommission, technische Herausforderungen
und Schwierigkeiten zu beseitigen, mit denen sich Behinderte und andere Personen konfrontiert sehen, wenn sie versuchen,
elektronische Produkte und Dienste wie Computer, Mobiltelefone oder das Internet zu nutzen.
„Informations- und Kommunikationstechnologien können mächtige Hilfsmittel sein, um Menschen zusammenzuführen,
ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu verbessern und ihr Arbeits- und Sozialleben reicher und erfüllter zu
machen“, erklärte die für die Informationsgesellschaft und die Medien zuständige Kommissarin Viviane
Reding. „Aber über 90 Millionen EU-Bürger können aus Gründen ihres Alters oder ihrer Behinderung
diese Vorteile nicht vollständig nutzen oder sind sogar von ihnen abgeschnitten. Daher ist es eine soziale,
ethische und politische Notwendigkeit, IKT-Produkte und -Dienste zugänglicher zu machen. Auch ökonomisch
ist dies sinnvoll. Rund 48 % aller Menschen über 50 in Europa erklären heute, dass die IKT nicht ganz
ihren Bedürfnissen entsprechen, doch viele von ihnen würden neue Mobiltelefone, Computer und Internetdienste
kaufen, wenn sie sie nutzen könnten.“
Die heute eingeleitete öffentliche Konsultation konzentriert sich auf drei Schlüsselbereiche, in denen
die Europäische Union die elektronische Zugänglichkeit fördern könnte: öffentliches Beschaffungswesen,
Zertifizierung und legislative Maßnahmen.
Im Konsultationspapier wird argumentiert, dass die Behörden der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Anforderungen
entwickeln sollten, um den Erwerb zugänglicher Güter und Dienste zu erleichtern. Dies würde größere
Märkte für Produkte schaffen, die einem „Design für alle“ entsprechen.
Auch wird im Konsultationspapier vorgeschlagen zu untersuchen, ob ein Zertifizierungsverfahren für ein Qualitätskennzeichen
für zugängliche Produkte und Dienste sinnvoll wäre.
Was legislative Maßnahmen betrifft, so wird festgestellt, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten bereits Gesetze
bezüglich der elektronischen Zugänglichkeit erlassen haben und dass Hinweise darauf vorliegen, dass diese
Gesetze durch eine Vereinheitlichung der einschlägigen EU-weiten technischen Anforderungen zu einer stärkeren
Triebkraft des Wandels werden könnten. Gleichzeitig würden dadurch die Interoperabilität gefördert
und einer Zersplitterung des Marktes vorgebeugt.
Schließlich widmet sich das Konsultationspapier einer Reihe unterstützender Maßnahmen. Dazu zählen
die Entwicklung der digitalen Kompetenz, die verstärkte IKT-Forschung zur Förderung der elektronischen
Zugänglichkeit sowie die Überwachung der Zugänglichkeit des Internet und die Entwicklung des Digitalfernsehens.
Interessierte Kreise können bis zum 12. Februar 2005 zu diesen Vorschlägen Stellung nehmen. Die Ergebnisse
der Konsultation werden in eine Mitteilung der Kommission über die elektronische Zugänglichkeit einfließen,
die noch vor Juni 2005 angenommen werden soll. |