Neuer Finanzausgleich und Stabilitätspakt – keine grundlegenden Änderungen  

erstellt am
21. 01. 04

Wien (wifo) - Ende 2004 wurden für den Zeitraum 2005 bis 2008 ein neuer Finanzausgleich und ein neuer Stabilitätspakt für Österreich vereinbart. Der neue innerösterreichische Stabilitätspakt zielt auf die Rückführung des Maastricht-relevanten gesamtstaatlichen Defizits von 1,9% des BIP 2005 auf ein "Nulldefizit" im Jahr 2008. Das Defizit des Bundes soll von 2,4% des BIP auf 0,75% des BIP sinken. Länder und Gemeinden sollen Überschüsse erwirtschaften, die von 0,6% auf 0,75% des BIP steigen sollen.

Vor allem auf Landes- und Gemeindeebene sind die Defizitvorgaben des Stabilitätspaktes als ambitioniert einzuschätzen. Die Überschüsse der vergangenen Jahre beruhen zum Teil auf einmaligen Sondermaßnahmen bzw. der gezielten Gestaltung von Budgettransaktionen (z. B. Aus- und Umgliederungen, Verkauf von Liegenschaften und Beteiligungen, Leasing-Transaktionen). Diese Konsolidierungsstrategie dürfte langfristig an Grenzen stoßen. Wachstumspolitisch problematisch ist, dass auf Gemeindeebene die Investitionstätigkeit zunehmend eingeschränkt wurde.

Das Finanzausgleichsgesetz 2005 sieht keine grundlegenden Änderungen der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften vor. Einige der ausschließlichen Bundesabgaben werden in gemeinschaftliche Bundesabgaben umgewandelt. Für die meisten gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel festgelegt. Wohnbauförderung und Kostenersätze für die Landeslehrer bleiben weitgehend unverändert. Die Länder erhalten jährlich zusätzlich 12 Mio. Euro für die Finanzierung des Personalaufwands der Landeslehrer. Zur Krankenanstaltenfinanzierung wurde ein Finanzierungspaket im Umfang von 300 Mio. Euro beschlossen, dem Einsparungen im gleichen Volumen (Gesundheitsreform) gegenüberstehen sollen.

Länder und Gemeinden erhalten je 100 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Bedarfszuweisungen. Für die kleinsten Gemeinden wird der Vervielfacher für den abgestuften Bevölkerungsschlüssel erhöht; sie erhalten damit mehr Mittel aus dem horizontalen Finanzausgleich. Das FAG 2005 verringert die starke Transferabhängigkeit der Länder nicht. Auch wird die Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden – eine weitere Voraussetzung für eine effizienzsteigernde Zusammenführung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung – nicht vergrößert.

Quelle: WIFO, Autorin: Margit Schratzenstaller
     
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