Wien (wifo) - Ende 2004 wurden für den Zeitraum 2005 bis 2008 ein neuer
Finanzausgleich und ein neuer Stabilitätspakt für Österreich vereinbart. Der neue innerösterreichische
Stabilitätspakt zielt auf die Rückführung des Maastricht-relevanten gesamtstaatlichen Defizits von
1,9% des BIP 2005 auf ein "Nulldefizit" im Jahr 2008. Das Defizit des Bundes soll von 2,4% des BIP auf
0,75% des BIP sinken. Länder und Gemeinden sollen Überschüsse erwirtschaften, die von 0,6% auf 0,75%
des BIP steigen sollen.
Vor allem auf Landes- und Gemeindeebene sind die Defizitvorgaben des Stabilitätspaktes als ambitioniert einzuschätzen.
Die Überschüsse der vergangenen Jahre beruhen zum Teil auf einmaligen Sondermaßnahmen bzw. der
gezielten Gestaltung von Budgettransaktionen (z. B. Aus- und Umgliederungen, Verkauf von Liegenschaften und Beteiligungen,
Leasing-Transaktionen). Diese Konsolidierungsstrategie dürfte langfristig an Grenzen stoßen. Wachstumspolitisch
problematisch ist, dass auf Gemeindeebene die Investitionstätigkeit zunehmend eingeschränkt wurde.
Das Finanzausgleichsgesetz 2005 sieht keine grundlegenden Änderungen der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften
vor. Einige der ausschließlichen Bundesabgaben werden in gemeinschaftliche Bundesabgaben umgewandelt. Für
die meisten gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel festgelegt. Wohnbauförderung
und Kostenersätze für die Landeslehrer bleiben weitgehend unverändert. Die Länder erhalten
jährlich zusätzlich 12 Mio. Euro für die Finanzierung des Personalaufwands der Landeslehrer. Zur
Krankenanstaltenfinanzierung wurde ein Finanzierungspaket im Umfang von 300 Mio. Euro beschlossen, dem Einsparungen
im gleichen Volumen (Gesundheitsreform) gegenüberstehen sollen.
Länder und Gemeinden erhalten je 100 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Bedarfszuweisungen. Für
die kleinsten Gemeinden wird der Vervielfacher für den abgestuften Bevölkerungsschlüssel erhöht;
sie erhalten damit mehr Mittel aus dem horizontalen Finanzausgleich. Das FAG 2005 verringert die starke Transferabhängigkeit
der Länder nicht. Auch wird die Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden – eine weitere Voraussetzung
für eine effizienzsteigernde Zusammenführung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung – nicht vergrößert.
Quelle: WIFO, Autorin: Margit Schratzenstaller |