Kommission stellt Aktionsplan für Online-Beschaffung in Europa vor
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für die elektronische
Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt; damit will sie den Mitgliedstaaten helfen, die neuen Vergaberichtlinien
aus dem Jahr 2004 umzusetzen. Jedes Unternehmen in der EU, das über einen PC und einen Internet-Anschluss
verfügt, soll elektronische Angebote für öffentliche Aufträge abgeben können. Dies erfordert
klare Voraussetzungen und Verfahren und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Mit den Richtlinien wurde erstmalig
ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für den transparenten, diskriminierungsfreien Einsatz elektronischer Hilfsmittel
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verwirklicht. Dadurch ist mehr Wettbewerb und größere
Effizienz im öffentlichen Einkauf möglich. Öffentliche Aufträge machen 16 % des Bruttoinlandsprodukts
der EU aus (siehe IP/04/149). Somit kann die Öffnung der Beschaffungsmärkte die Wettbewerbsfähigkeit
entscheidend verbessern und die staatlichen Ausgaben verringern.
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dazu: "Die elektronische Vergabe bringt echte Vorteile für Einkäufer,
Lieferanten und ganz besonders für den Steuerzahler, mit dessen Geld der öffentliche Einkauf letztlich
bezahlt wird. Die nötigen Rechtsgrundlagen bestehen bereits, sie müssen aber korrekt umgesetzt werden,
wenn neue Hindernisse vermieden werden sollen. Der Aktionsplan ist ein ausgezeichnetes Instrument; er soll die
E-Vergabe praxistauglich machen und die Vorteile des erweiterten Binnenmarkts zum Tragen bringen".
Die Elektronisierung des öffentlichen Einkaufs dürfte für Einkäufer und Lieferanten wesentlich
geringere Ausgaben und Transaktionskosten bedeuten. Allerdings ist der Prozess sehr vielschichtig, und die Erfahrungen
mit der E-Vergabe sind noch begrenzt. Eine uneinheitliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen
Vorschriften und inkompatiblen Systemen könnten den Erfolg in Frage stellen. Außerdem könnten neue
‚E-Hindernisse' für den grenzüberschreitenden Handel oder die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen
(B2B) oder zwischen Staat und Unternehmen (G2B) auftauchen.
Der Aktionsplan wurde in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft ausgearbeitet. Er legt
dar, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die elektronische Vergabe im Sinne der neuen Richtlinien am besten
umsetzen können. Die Zeitvorgabe für den Aktionsplan, 2005-2007, ist sehr ehrgeizig.
Zunächst wird die Kommission Erläuterungen herausgeben, ferner einen Verzeichnis der Funktionsanforderungen.
Damit will sie sicherstellen, dass alle E-Vergabesysteme der Mitgliedstaaten dieselben rechtlichen und technischen
Grundanforderungen erfüllen und miteinander kompatibel sind.
Die Mitgliedstaaten sind gehalten, umfassende einzelstaatliche Pläne für die rasche Umsetzung der Richtlinien
und den maßgeschneiderten Übergang zur E-Vergabe aufzustellen; dies beinhaltet auch messbare Leistungsziele.
Weitere Schritte umfassen die Entwicklung einer neuen Generation elektronischer Standardformulare für die
Veröffentlichung von Bekanntmachungen sowie eine verbesserte, für die E-Vergabe geeignete Produktklassifikation
(CPV). Die Entwicklung interoperabler technischer Normen, beispielsweise für fortgeschrittene elektronische
Signaturen, wird gefördert. Entbürokratisierungsmaßnahmen wie z. B. Vereinbarungen über häufig
von Bietern verlangte Bescheinigungen oder über Normen für elektronische Kataloge sollen den Lieferanten
die Arbeit erleichtern.
Der Aktionsplan soll das allgemeine Vergabeumfeld modernisieren und die Mitgliedstaaten darin bestärken, möglichst
viele Schritte des Vergabeprozesses zu automatisieren. Der Plan zielt nicht etwa auf eine Einheitslösung ab,
sondern unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung bedarfs- und richtliniengerechter E-Vergabe-Lösungen. |